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  • derda
    antwortet
    Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
    Und Dcag99 ich hoffe du bist nicht verwandt mit CAG.
    Glaub ich nicht, denn mit CAG komm ich (hfftl beruhts auf Gegenseitigkeit) gut klar Hier finden wir (dcag99) in der Diskussion keinen gemeinsamen Nenner.

    (Nicht alles so ernst nehmen)

    Aber: Ja, verschieben wäre vllt sinnvoll, damit man nicht parallel diskutiert und wegen Übersichtlichkeit erstmal beides lesen muss.

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  • erich74
    antwortet
    Moin moin.
    Mods !
    Jetzt gibt's 2 Freds die zu dem Thema Jagd 2 schuss parallel laufen. Das eigentliche Thema das hier in diesem Fred Hauptbestandteil sein sollte hier bleiben und der Rest verschoben werden.
    Es ist schon schwierig die eine Sache zu verfolgen und Dann 2 Themen in einem Fred .? Und beide sind doch interessant haben aber direkt erstmal nichts miteinander zu tun.

    Und Dcag99 ich hoffe du bist nicht verwandt mit CAG.

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  • derda
    antwortet
    Für Waffen brauchst aber ein Bedürfnis. Für alles andere brauchst du kein Bedürfnis. Erlischt dein Bedürfnis, hast du keine Begründung für die Waffe. Und wenn du keinen Grund hast, dann darfst sie* auch nicht auf dem Schießstand Gassi führen.

    Wie wärs, wenn wir mal auf die anderen im Forum (und vllt Matthias Horner) warten, was die zu sagen haben?

    e:/

    *deine eigene, persönliche, von dir besessene Waffe. Andere Waffen, total egal und nutzbar.

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Hab ich schon gelesen, keine Angst. Aber da wollte ich mit dem letzten Satz entgegenwirken... Hat nicht funktioniert.

    Die Waffen anderer Personen darfst du auf dem Stand schießen wie du lustig bist, da ja keiner eine Waffe mitnimmt, die nicht auf einer WBK steht. Sprich: Die Waffen sind alle legal und entsprechen dem Bedürfnisquark des jeweiligen Antragstellers.
    Ändert der Jäger seine Waffe, ist sie nicht mehr von SEINEM Bedürfnisquark gedeckt und somit doof.

    Bzgl. Rennstrecke: Gehst du auf die Strecke und frisierst dein Mofa, handelst du illegal. Fährst du aber ein ANDERES Mofa, welches LEGAL getunt/umgebaut wurde (keine Straßenzulassung), dann ist das legal.
    das stimmt aber alles nicht was du schreibst?


    du kannst NATÜRLICh auf der rennstrecke JEDES gefährt fahren. egal wie sehr getuned!

    schau dir die DTM an. das sind autos OHNE STRAßENZULASSUNG. auf einer rennstrecke VÖLLIG LEGAL!

    Du darfst nur nicht ZUR rennstrecke mit dem friesierten moped fahren.

    es gibt aber tuning wechselsätze. sprich ich kann für die fahrt ZUR rennstrecke einen legalen 50ccm motor einbauen und hinfahren.Dort angekommen wechsel ich den motor gegen einen 100ccm motor und bau den ein und kann dort fahren.

    genauso ist es mit deiner waffe. auf dem stand darf sie "getuned" sein wie sie will (solange die standordnung und standzulassung und das ALLGEMEINE WaffG beachtet wird (keine kriegswaffen etc)) das ist völlig egal.


    eine WBK regelt nur den ständigen Besitz einer Waffe AUSSERHALB einer Schiessstätte. Sie stellt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz ausserhalb des Schiesstandes dar.

    Auf einem Schiessplatz benötigst du KEINE wbk. darum kann ja eben jeder dort schiessen.


    das waffengesetz unterscheidet waffen je eingelegtem magazin. wichtig ist das EINGELEGT. durch das einlegen eines 10er Magazins wird es WaffG technisch gesehen eine andere waffe. (nämlich 10 schüssig). diese darfst du auf einem schiessplatz ERLAUBNISFREI besitzen, führen, schiessen und wasweissichnoch.

    sobald du das 10er mag rausmachst, ein leeres 2er einlegst die waffe in den waffenkoffer packst und in dein auto packst hast du wieder eine 2 schüssige waffe wie in deiner wbk vermerkt und darfst diese transportieren, nach hause bringen und dort aufbewahren.

    es hängt hier also maßgeblich vom EINGELEGTEN magazin ab, was für eine waffe du hast und was du wo wann damit machen darfst.

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  • derda
    antwortet
    Hab ich schon gelesen, keine Angst. Aber da wollte ich mit dem letzten Satz entgegenwirken... Hat nicht funktioniert.

    Die Waffen anderer Personen darfst du auf dem Stand schießen wie du lustig bist, da ja keiner eine Waffe mitnimmt, die nicht auf einer WBK steht. Sprich: Die Waffen sind alle legal und entsprechen dem Bedürfnisquark des jeweiligen Antragstellers.
    Ändert der Jäger seine Waffe, ist sie nicht mehr von SEINEM Bedürfnisquark gedeckt und somit doof.

    Bzgl. Rennstrecke: Gehst du auf die Strecke und frisierst dein Mofa, handelst du illegal. Fährst du aber ein ANDERES Mofa, welches LEGAL getunt/umgebaut wurde (keine Straßenzulassung), dann ist das legal.

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Wie oft denn noch? Ist der Eintrag in der WBK vorhanden, muss er sich an diesen Eintrag halten und darf das Gewehr nur mit derartigen Magazinen verwenden und keinen anderen Magazinen, egal ob die frei sind oder nicht, da sonst das Bedürfnis erlischt.

    Bedürfnis weg = Waffe illegal

    Ohne Eintrag - der wie früher regelmäßig gestrichen wurde, wenn eingetragen - ist auch kein Problem da. Dann kannst auch mit nem Trommelmagazin am Stand das Zielfernrohr einstellen ohne einmal aufstehen zu müssen...
    wenn es nur das ist, warum liest du dann nicht meine ausführung?

    ich kopier mal aus dem anderen thread mit ner angepassten auto erklärung:

    dann verstehst du das gesetz nicht.




    stell dir vor du hast einen führerschein für nur moped. damit darfst du auf deutschen straßen nur mit dem moped fahren.

    auf einer rennstrecke darfst du aber JEDES motorisierte gefährt fahren .. weil zum fahren auf einer rennstrecke KEINE fahrerlaubnis benötigt wird. das fahren eines fahrzeugs auf einer rennstrecke ist ERLAUBNISFREI!


    es ist also völlig wurscht, was du für eine beschränkung in deinem führerschein hast, AUF EINER RENNSTRECKE DARFST DU ALLES.

    in unserem fall heisst das: ES IST EGAL WAS FÜR EINE WBK DU HAST, AUF EINEM SCHIESSPLATZ DARFST DU ALLE WAFFEN SCHIESSEN.



    es ist wichtig zum Verständnis, dass ein Schiessplatz ein extra geregelter Bereich im WaffG ist.

    eben so wie eine rennstrecke ein anderer bereich als die straße ist.

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  • derda
    antwortet
    Wie oft denn noch? Ist der Eintrag in der WBK vorhanden, muss er sich an diesen Eintrag halten und darf das Gewehr nur mit derartigen Magazinen verwenden und keinen anderen Magazinen, egal ob die frei sind oder nicht, da sonst das Bedürfnis erlischt.

    Bedürfnis weg = Waffe illegal

    Ohne Eintrag - der wie früher regelmäßig gestrichen wurde, wenn eingetragen - ist auch kein Problem da. Dann kannst auch mit nem Trommelmagazin am Stand das Zielfernrohr einstellen ohne einmal aufstehen zu müssen...

    Und das gilt für die eingetragene Waffe. Eine andere Waffe darf er natürlich schießen, wie er will, da auf dem Stand keine WBK notwendig ist, um zu schießen. Wäre sonst auch irgendwie blöd.

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Darum geht es nicht, ging es nie und durch Wiederholen wirds auch nicht besser. Liest du endlich mal den Thread, den ich dir serviert habe?
    der thread besteht leider aus zu vielen vermischten sachen.

    kannst du es mir nicht zusammenfassen (wird ja wohl in einem satz gehen), warum der jäger mit diesem eintrag benachteiligt wurde.

    warum er also auf einem schiessplatz angeblich nicht mit seiner waffe + 10 schuss magazin schiessen durfte.

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  • derda
    antwortet
    Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
    Bitte Info , wenn Du etwas weißt :
    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    BVerwG 6 C 60.14
    Dass das Urteil noch nicht abrufbar ist, heißt nicht, dass es klammheimlich schon wieder zurückgezogen wurde.
    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    Ja, aber die ist aus irgendeinem Grund von der Seite des BVerwG wieder verschwunden. Was geht da vor sich, frage ich mich?
    Genau das meinte ich. Es war schon alles auf der Seite vorhanden und nun ist es weg. Erst die Begründung und dann das Urteil selber.
    Ich hege somit die Hoffnung, dass es revidiert wird. Klar, als Laie kann man nichts sicher sagen, obwohl ich eine kleine Vorfreude verspürte...

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  • Vincent
    antwortet
    Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
    Hab da mal versucht ne PDF anzuhängen
    Ja, aber die ist aus irgendeinem Grund von der Seite des BVerwG wieder verschwunden. Was geht da vor sich, frage ich mich?

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  • ernst55
    antwortet
    genau

    Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
    Wenn man in eine Kontrolle kommt und ist sowohl Sportschütze als auch Jäger, muss man angeben als was man gerade unterwegs ist. Als Jäger darf man nun keinen HA mit wechsel Magazin haben und als Sportschütze darf man die gleiche Waffe nicht im Revier führen. Ich versuche mir nur gerade aus zu malen was das in der Praxis zur Folge haben kann. Die Waffenbehörde könnte Dir doch jetzt den Besitz dieser Waffe, in deiner Eigenschaft als Jäger, untersagen. Du darfst sie aber behalten, in deiner Eigenschaft als Sportschütze. Oder die Waffe kann mit 2er Mag. eingetragen werden. Zur Jagd. Und als Sportschütze?? Viel größer kann die Rechtsunsicherheit nicht werden.

    Gruß

    Fieli
    Die können dann unterscheiden : grüne Kleidung mit Loden und Jagdhund= jagdlich unterwegs . Jeans und ohne Hund = Sport .

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  • Fieli
    antwortet
    Hab da mal versucht ne PDF anzuhängen
    Angehängte Dateien

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  • Vincent
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Aufgabe für euch:
    Findet doch mal das Urteil und das Aktenzeichen. Wenn weg, was bedeutet das?
    BVerwG 6 C 60.14

    Gefunden: hier

    Geschätzte Suchdauer: 10 Sekunden via Google

    Dass das Urteil noch nicht abrufbar ist, heißt nicht, dass es klammheimlich schon wieder zurückgezogen wurde. Ich würde mich daher noch nicht zu früh freuen.

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  • Fieli
    antwortet
    Wenn man in eine Kontrolle kommt und ist sowohl Sportschütze als auch Jäger, muss man angeben als was man gerade unterwegs ist. Als Jäger darf man nun keinen HA mit wechsel Magazin haben und als Sportschütze darf man die gleiche Waffe nicht im Revier führen. Ich versuche mir nur gerade aus zu malen was das in der Praxis zur Folge haben kann. Die Waffenbehörde könnte Dir doch jetzt den Besitz dieser Waffe, in deiner Eigenschaft als Jäger, untersagen. Du darfst sie aber behalten, in deiner Eigenschaft als Sportschütze. Oder die Waffe kann mit 2er Mag. eingetragen werden. Zur Jagd. Und als Sportschütze?? Viel größer kann die Rechtsunsicherheit nicht werden.

    Gruß

    Fieli

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  • ernst55
    antwortet
    ???

    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Aufgabe für euch:
    Findet doch mal das Urteil und das Aktenzeichen. Wenn weg, was bedeutet das?
    Meine Finger glühen und die ,, Birne,, Qualmt .
    Bitte Info , wenn Du etwas weißt :

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