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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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  • Schlack
    antwortet
    Bayern macht auch mit


    So liebe Jäger,

    Bayerisches Innenmnisterium untersagt Neuausstellung von Waffenerlaubnissen für Selbsladebüchsen. Wie in der Anweisung aus dem bayerischen Innenministerium (siehe Bilder) ersichtlich ist wurden die Waffenbehörden in Bayern heute angewiesen bis zu Klärung der Reichweite des Gerichtsurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016: keine Waffenerlaubnisse für die vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betroffenen Waffen zu erteilen bereits wirksam erteilte Waffenerlaubnisse aber in




    in Bayern gibts auch keine SlBs mehr für euch...
    Noch dürft ihr sie behalten - mal sehen, wie lange noch. Bei dem Begleitschreiben, dass dem Artikel bei liegt werden die WBK Widerrufe bereits vorbereitet.

    Was für eine Scheiße!

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  • P88
    antwortet
    + + + =

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  • derda
    antwortet
    Meck-Pomm verweigert Jägern Eintrag von HA in die WBK...

    Und: "Jäger, die auf Jagdschein erworbene Halbautomaten besitzen, müssen mit dem Widerruf ihrer WBKs rechnen."

    Widerruf der WBK? Ganz geile Scheiße.

    Man wird auf Juni verwiesen, ob die Sachen enteignet werden.

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  • derda
    antwortet
    Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
    das habe ich auch so verstanden .. hab ja aber ausgeführt, dass diese beschränkung (da ja bei jagd eh nur 2 schuss) ja sowieso galt. ob eingetragen oder nicht. auf einem schiessplatz sieht das anders aus (auch das hab ich erwähnt).
    Wie im anderen Thread:

    Bisher: Jäger darf - ohne Eintrag in die WBK - am Stand ein 10er, 100er, Trommelmagazin oder MG-Gurt verwenden. Auch im Revier darf er ein 10er nutzen. NUR beim Schuss auf Wild galt die im Gesetz festgeschriebenen zwei Schuss, wobei ein dritter im Patronenlager sein durfte (somit 2+1).

    Mit dem Eintrag in die WBK wurde aber festgeschrieben, dass er NIEMALs NIE NICHT und NIRGENDS ein Magazin mit mehr als zwei Schuss nutzen darf, egal wo und wann er auf was schießt. Auch nicht auf dem Stand zum Zielfernrohreinstellen.

    Klage: Eintrag nicht gesetzmäßig, weil er ja - außer beim Schuss auf Wild - größere Mags verwenden darf vom Gesetz her, aber der Eintrag in die WBK das DER EINZELPERSON verbietet.

    Nach dem Urteil
    : Alle HA illegal, die Wechselmagazine akzeptieren, wo es irgendwo welche mit mehr als zwei Schuss gibt.

    => Er hatte also Recht auf die Klage und früher wurde jeder solchen Klage stattgegeben...

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  • P88
    antwortet
    dir geht´s wohl eher um die rechtsgrundlage und um die auslegung/herleitung des urteils !

    für mich ist es aus praktischer sicht wieder ein beispiel von regelungswut die keiner braucht ! auf die alleingänge der SB konnte man verzichten....und auf DIESES unsinnige urteil auch !

    wer hatte mit der alten, gängigen regelung ein problem ?
    ist was passiert ? warum mussten wenige SB es wiedermal anders machen wie ihre kollegen ?

    alles bockmist....ein rechter krampf !

    man soll es doch den jägern und ihrer fachlichen verantwortung überlassen. 2 schuss auf der jagd ! kein jäger möchte einen "profi" im wald sehen, der 7 schuss für ein reh braucht ! aber vielleicht möchte er bei der nachsuche einen starken HA mit 10 schuss dabei haben um nicht von einem eber aufgeschlitzt zu werden ?! ....ist doch seine sache !! NIEMAND hätte dadurch einen nachteil....oder hatte !

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von P88 Beitrag anzeigen

    wenn ich´s richtig verstanden habe, wurde bei 99,99 % alles jäger nur der HA eingetragen und keine anmerkungen nur 2 schuss magazin in der wbk hinterlassen. wenige SB sahen das anders und haben diese "limitierung" eingetragen. damit sahen sich die betroffenen schützen benachteiligt und haben, mmn. zu recht geklagt !

    beste grüsse !
    das habe ich auch so verstanden .. hab ja aber ausgeführt, dass diese beschränkung (da ja bei jagd eh nur 2 schuss) ja sowieso galt. ob eingetragen oder nicht. auf einem schiessplatz sieht das anders aus (auch das hab ich erwähnt). ergo hatte er keinen nachteil (bis auf den, dass er was drin stehen hatte, was andere nicht haben).. allerdings meinte obermaat im anderen thread es hätte wohl vorher die möglichkeit bestanden bei der jagd ein gewehr mit > 2 schuss für nachsuche zu verwenden? da fehlen mir noch die details. vlt. hat die ja jemand.

    ansonsten wäre die klage (abgesehen von einem eintrag den andere nicht haben) eben eher .. naja .. sinnlos gewesen.

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  • P88
    antwortet
    Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
    ......die diskussion fing damit an, dass ich gesagt habe, dass der jäger doof war zu klagen! .......JETZT hat der jäger der sinnlos geklagt hat den salat in form eines urteils das NOCH negativer für ihn ist.
    WARUM er geklagt hat ist doch nachvollziehbar ! mit DIESEM ausgang des urteils konnte wohl keiner rechnen.....es steht im widerspruch zu jahrzentelanger praxis in der handhabung von behörden und der ansicht von fachleuten ! wenn man sich jetzt auch noch VORHER fürchten müsste etwas vor gericht klären zu lassen, dann können wir die uhren gleich wieder auf anfang 1933 stellen !

    Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
    und darauf stützt sich meine argumentation. DU hast ja behauptet er hätte einen nachteil gehabt. DEN konntest du mir aber nicht nennen.
    wenn ich´s richtig verstanden habe, wurde bei 99,99 % alles jäger nur der HA eingetragen und keine anmerkungen nur 2 schuss magazin in der wbk hinterlassen. wenige SB sahen das anders und haben diese "limitierung" eingetragen. damit sahen sich die betroffenen schützen benachteiligt und haben, mmn. zu recht geklagt !

    beste grüsse !

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    DA differieren unsere Rechtsauslegungen. Ohne Einschränkung in der WBK war die Lage klar: Schuss auf Wild erfolgt mit zwei im Magazin und einer Patrone im Patronenlager und für alle anderen Einsatzzwecke halt ohne Begrenzung.

    Und nun kommt (nicht nur meine Auslegung) die Beschränkung, die sagt, dass die Waffe das Bedürfnis Jagd (und somit auch Einschießen und bla) nur erfüllt, wenn IMMER begrenzt.

    Somit hast du bei Kontrollen und allem anderen erstmal die A-Karte gezogen und siehst die Waffen jahrelang nicht, egal ob du Recht bekommen KÖNNTEST.

    => Klage gerechtfertigt und leider gängige Praxis (also Klagen)...

    e:/
    Und warum ich das so sage? Waffen sind hier kein Recht, sondern noch(!) geduldete Privilegien, die mit allerlei Auflagen versehen werden können. Wir haben das Bedürfnisprinzip, welches nur Nachteile hat und so einen Mist bringt.

    aber woher nimmst du diese rechtsansicht?

    wir stimmen doch überein, dass waffen auf einem schiessplatz bedürfnis- und erlaubnisfrei sind, oder?

    wenn man also ohne erlaubnis und bedürfnis auf einem schiessplatz schiessen darf (und eine waffe besitzen darf), warum glaubst du ist dann ein 10er mag für einen jäger verboten? wie soll das gehen?


    und noch mal zu erinnerung: wir reden jetzt nicht über die folgen des urteils!

    die diskussion fing damit an, dass ich gesagt habe, dass der jäger doof war zu klagen!


    und darauf stützt sich meine argumentation. DU hast ja behauptet er hätte einen nachteil gehabt. DEN konntest du mir aber nicht nennen.

    JETZT hat der jäger der sinnlos geklagt hat den salat in form eines urteils das NOCH negativer für ihn ist.

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  • P88
    antwortet
    irgendwie passt doch das alles zusammen !?

    so müssten die sportschützen UND die jäger ihre HA abgeben....

    "Der stärkste Grund für das Volk, das Recht Waffen zu tragen zu bewahren, ist wie eine letzte Zuflucht, sich selbst gegen Tyrannei in der Regierung zu schützen." - Thomas Jefferson

    nur so zum darüber nachdenken ?!
    Zuletzt geändert von P88; 01.04.2016, 10:29.

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  • Vincent
    antwortet
    Um wieder den Bogen zum eigentlichen Thema zu spannen:

    Mich würde mal interessieren, was für die Händler, bzw. Hersteller ziviler HA die größere Existenzbedrohung darstellt, wenn man das überhaupt so nennen kann?

    Die EU-Verordnung oder nun dieses Urteil?

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  • derda
    antwortet
    Ja ne, das Urteil war unbestritten nicht nur "Eintragung in WBK bleibt", sondern hat eine völlig neue Dimension eröffnet, die im Grunde einer Enteignung von Jägern gleichkommt (wenn Umbau nicht möglich oder finanziell nicht sinnvoll).

    Unrecht auf einem viel höheren Level als bisher.

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  • P88
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    .....Ohne Einschränkung in der WBK war die Lage klar: Schuss auf Wild erfolgt mit zwei im Magazin und einer Patrone im Patronenlager und für alle anderen Einsatzzwecke halt ohne Begrenzung.

    Und nun kommt (nicht nur meine Auslegung) die Beschränkung, die sagt, dass die Waffe das Bedürfnis Jagd (und somit auch Einschießen und bla) nur erfüllt, wenn IMMER begrenzt......
    so sehe ich´s auch !

    erschwerend: das "vorläufige" urteil kommt einem HA-verbot für jäger gleich !

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  • derda
    antwortet
    Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
    auf dem schiessplatz wiederum durfte er 10 einlegen (siehe bisherige argumentation).
    DA differieren unsere Rechtsauslegungen. Ohne Einschränkung in der WBK war die Lage klar: Schuss auf Wild erfolgt mit zwei im Magazin und einer Patrone im Patronenlager und für alle anderen Einsatzzwecke halt ohne Begrenzung.

    Und nun kommt (nicht nur meine Auslegung) die Beschränkung, die sagt, dass die Waffe das Bedürfnis Jagd (und somit auch Einschießen und bla) nur erfüllt, wenn IMMER begrenzt.

    Somit hast du bei Kontrollen und allem anderen erstmal die A-Karte gezogen und siehst die Waffen jahrelang nicht, egal ob du Recht bekommen KÖNNTEST.

    => Klage gerechtfertigt und leider gängige Praxis (also Klagen)...

    e:/
    Und warum ich das so sage? Waffen sind hier kein Recht, sondern noch(!) geduldete Privilegien, die mit allerlei Auflagen versehen werden können. Wir haben das Bedürfnisprinzip, welches nur Nachteile hat und so einen Mist bringt.
    Zuletzt geändert von derda; 01.04.2016, 08:35.

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  • P88
    antwortet
    Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
    Moin moin.
    Mods !
    Jetzt gibt's 2 Freds die zu dem Thema Jagd 2 schuss parallel laufen. Das eigentliche Thema das hier in diesem Fred Hauptbestandteil sein sollte hier bleiben und der Rest verschoben werden.
    Es ist schon schwierig die eine Sache zu verfolgen und Dann 2 Themen in einem Fred .? Und beide sind doch interessant haben aber direkt erstmal nichts miteinander zu tun.
    ich unterstütze diesen antrag !

    Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
    Und Dcag99 ich hoffe du bist nicht verwandt mit CAG.


    @Dcag99 wie derda schon angemerkt hat, wenn du diesen beitrag durchliest erschliesst sich doch "WARUM" geklagt wurde.
    Kerkermeister erklärt das doch recht übersichtlich !?

    finde ich !?

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
    Moin moin.
    Mods !
    Jetzt gibt's 2 Freds die zu dem Thema Jagd 2 schuss parallel laufen. Das eigentliche Thema das hier in diesem Fred Hauptbestandteil sein sollte hier bleiben und der Rest verschoben werden.
    Es ist schon schwierig die eine Sache zu verfolgen und Dann 2 Themen in einem Fred .? Und beide sind doch interessant haben aber direkt erstmal nichts miteinander zu tun.

    Und Dcag99 ich hoffe du bist nicht verwandt mit CAG.
    hihi nein keine angst.

    ich will einfach nur auf die bestehende gesetzeslage verweisen. die scheint für manche hier sehr undurchsichtig zu sein.

    wichtig zum verständnis ist aber eben diese gesetzeslage.


    und @derda: natürlich benötigst du für eine WBK ein Bedürfnis. Dieses hatte der Jäger ja auch. Es wurde ihm sogar zuerkannt. Mit der Einschränkung 2 Schuss.
    damit durfte er (vor dem urteil) die waffe 2 schüssig (bzw. 3 schüssig) gassi führen.

    auf dem schiessplatz wiederum durfte er 10 einlegen (siehe bisherige argumentation).


    und genau DAS ist ja der grund warum ich sage:
    dieser gesamte prozess war unnötig.
    er hatte alles was er wollte.
    ein anerkanntes bedürfnis, eine WBK UND einen Eintrag zu dieser Waffe in der WBK.(halt mit nem 2 schuss magazin EINGELEGT wenn er unterwegs ist)

    der schießplatz hat ihm aus oben genannten gründen schon immer 10 schuss erlaubt.

    ich hoffe jetzt ist mein punkt klarer geworden. ich will hier nicht streiten, nur informieren.

    fakt ist einfach, hätte er die einschränkung (egal ob unzulässig oder nicht) hingenommen hätte er alles machen können wie er es bisher gewohnt war.

    daher sage ich auch: es ging hier nur ums prinzip a la "die anderen haben den eintrag nicht ich will auch keinen" aber es änderte nichts.

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