SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • fatfrets
    antwortet
    Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
    Ist schon soweit . Es gibt schon SB , s die vor Neuausstellung WBK den O er Schrank fordern.
    Gerade passiert bei einem Bekannten .
    Also, das bedeutet dass ich mit so einem Schrank als Anfänger gut drinn bin, oder?

    Einen Kommentar schreiben:


  • ernst55
    antwortet
    Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
    Naja ist ja noch nicht geltendes Recht..Dann könnte man ja gegenan gehen..
    O-Chance . Der wir verzögern bis März . Nur Kosten und null Nutzen .

    Einen Kommentar schreiben:


  • Olympia
    antwortet
    Ein Schützenkamerad wurde auch vor kurzem aufgefordert einen Nachweis für einen 0er Schrank vorzulegen. Außerdem wurde er angewiesen den Schrank zu verankern

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elvis2609
    antwortet
    Naja ist ja noch nicht geltendes Recht..Dann könnte man ja gegenan gehen..

    Einen Kommentar schreiben:


  • ernst55
    antwortet
    Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
    Unbegrenzter Bestandsschutz für A u B..Na immerhin..klar blöd für die, die erst anfangen..Also kauft euch schnell Tresore Leute!
    Ist schon soweit . Es gibt schon SB , s die vor Neuausstellung WBK den O er Schrank fordern.
    Gerade passiert bei einem Bekannten .

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elvis2609
    antwortet
    Unbegrenzter Bestandsschutz für A u B..Na immerhin..klar blöd für die, die erst anfangen..Also kauft euch schnell Tresore Leute!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Classic_911
    antwortet
    Zusammenfassung des FWR zur Abstimmung vom 26.1.17



    Und zum Kabinettsbeschluss vom 25.1.17 - geht wahrscheinlich erst nächsten Monat durch den Rat - Umsetzung mutmaßlich ab April Mai.
    Wer noch einen A, B, A/B, S1 oder S2 haben will, sollte sich also sputen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Othmar
    antwortet
    Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
    Kann ja gerne zu denen hinfahren und vorführen, wie viele Patronen ich in mein blockiertes mag reinbekomme..Und dass man nicht innerhalb von Sekunden die Blockade entfernen kann und man sogar noch nen unblockierten magazinboden dabei haben müsste
    Käme vermutlich nicht soooo gut an bei denen!!!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elvis2609
    antwortet
    Kann ja gerne zu denen hinfahren und vorführen, wie viele Patronen ich in mein blockiertes mag reinbekomme..Und dass man nicht innerhalb von Sekunden die Blockade entfernen kann und man sogar noch nen unblockierten magazinboden dabei haben müsste

    Einen Kommentar schreiben:


  • Othmar
    antwortet
    Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
    Also nach logischem Menschenverstand dürften auf 10 begrenzte 30er mags ja kein Problem sein, da sie ja halt technisch nicht mehr aufnehmen..Bin gespannt..
    Hoffst du bei den verblödeten EU - Sachverständigen auf ein logisches Verständniss??

    Doch die Hoffnung stirbt zuletzt!!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elvis2609
    antwortet
    Also nach logischem Menschenverstand dürften auf 10 begrenzte 30er mags ja kein Problem sein, da sie ja halt technisch nicht mehr aufnehmen..Bin gespannt..

    Einen Kommentar schreiben:


  • erich74
    antwortet
    Ja stimmt auch wieder. Zu mal das ja dann alles nach der Wahl geschieht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Classic_911
    antwortet
    Ich denke nicht, dass es zu Liberalisierungen kommt, die Richtlinie weißt nur die Mindestanforderungen an.

    Die Magazine müssen passend sein. Also wenn im Schrank eine SLB in .223 steht und daneben eine 9x19 Pistole, dann ist das kein Problem. Bei Pistolenkarabinern wirds kompliziert. Bei Geradezug-Repetierer und passender SLB illegal ... Wieder ein Fallstrick mehr, der keinerlei Sicherheit aber ausschließlich Schikane bringt.

    Lt Richtlinie sollen große Magazine nur noch an Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis (A6, A7) herausgegeben werden und das dürften bei uns lediglich Sachverständige und wenige Sammler sein. Der Rest bekommt eh kein Bedürfnis, da weder Jagd noch nationale Sportordnungen in Deutschland solche Kapazitäten vorsehen.

    Ob Magazine abgeändert/limitiert werden dürfen, wird spannend aber das wird wahrscheinlich national gelöst werden.

    Da dürften sehr viele Magazine versteckt ihr Dasein fristen. Kurzum: eine perfekte Aktion aus dem Brüsseler Irrenhaus.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lichtgestalt
    antwortet
    Das ist dann der noch nicht ratifizierte europäische Entwurf, welcher zu einer Anpassung der betroffenen rechtsverbindlichen Vorschriften im jeweiligen Mitgliedsland führen muss.

    Die Richtlinie stellt dabei das "Mindestmaß" dar.

    Jedes Mitgliedsland darf aber, nach eigenem Gusto der jeweiligen Regierung, noch was "draufpacken".

    Dies wiederum wird wesentlich von der Konstellation der jeweiligen Regierung und deren Intensionen beeinflusst.

    Also selbst wenn sich da in Brüssel nichts mehr ändern sollte, heißt das noch lange nicht, dass dies der Endstand ist.

    Einen Kommentar schreiben:


  • erich74
    antwortet
    Oh oh.
    Dann gibt es wieder auslegungs Diskussionen.
    Als Besitzer eines HA darfst Du kein 20er o.30er Mag haben. Im Haushalt mitlebender der keine Waffe hat dürfte es wieder. Wiederum dürfen die 20/30er Mags dann nur noch an Behörden verkauft werden. Ist ein begrenztes 20/30er dann wiederum erlaubt. Wenn Google den Text richtig übersetzt hat, dann dürften ja nun alle HA erlaubt sein die der Markt her gibt, wenn über Lauflänge und nicht von VA zu HA.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X