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    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Hab ich schon gelesen, keine Angst. Aber da wollte ich mit dem letzten Satz entgegenwirken... Hat nicht funktioniert.

    Die Waffen anderer Personen darfst du auf dem Stand schießen wie du lustig bist, da ja keiner eine Waffe mitnimmt, die nicht auf einer WBK steht. Sprich: Die Waffen sind alle legal und entsprechen dem Bedürfnisquark des jeweiligen Antragstellers.
    Ändert der Jäger seine Waffe, ist sie nicht mehr von SEINEM Bedürfnisquark gedeckt und somit doof.

    Bzgl. Rennstrecke: Gehst du auf die Strecke und frisierst dein Mofa, handelst du illegal. Fährst du aber ein ANDERES Mofa, welches LEGAL getunt/umgebaut wurde (keine Straßenzulassung), dann ist das legal.
    das stimmt aber alles nicht was du schreibst?


    du kannst NATÜRLICh auf der rennstrecke JEDES gefährt fahren. egal wie sehr getuned!

    schau dir die DTM an. das sind autos OHNE STRAßENZULASSUNG. auf einer rennstrecke VÖLLIG LEGAL!

    Du darfst nur nicht ZUR rennstrecke mit dem friesierten moped fahren.

    es gibt aber tuning wechselsätze. sprich ich kann für die fahrt ZUR rennstrecke einen legalen 50ccm motor einbauen und hinfahren.Dort angekommen wechsel ich den motor gegen einen 100ccm motor und bau den ein und kann dort fahren.

    genauso ist es mit deiner waffe. auf dem stand darf sie "getuned" sein wie sie will (solange die standordnung und standzulassung und das ALLGEMEINE WaffG beachtet wird (keine kriegswaffen etc)) das ist völlig egal.


    eine WBK regelt nur den ständigen Besitz einer Waffe AUSSERHALB einer Schiessstätte. Sie stellt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz ausserhalb des Schiesstandes dar.

    Auf einem Schiessplatz benötigst du KEINE wbk. darum kann ja eben jeder dort schiessen.


    das waffengesetz unterscheidet waffen je eingelegtem magazin. wichtig ist das EINGELEGT. durch das einlegen eines 10er Magazins wird es WaffG technisch gesehen eine andere waffe. (nämlich 10 schüssig). diese darfst du auf einem schiessplatz ERLAUBNISFREI besitzen, führen, schiessen und wasweissichnoch.

    sobald du das 10er mag rausmachst, ein leeres 2er einlegst die waffe in den waffenkoffer packst und in dein auto packst hast du wieder eine 2 schüssige waffe wie in deiner wbk vermerkt und darfst diese transportieren, nach hause bringen und dort aufbewahren.

    es hängt hier also maßgeblich vom EINGELEGTEN magazin ab, was für eine waffe du hast und was du wo wann damit machen darfst.

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      Für Waffen brauchst aber ein Bedürfnis. Für alles andere brauchst du kein Bedürfnis. Erlischt dein Bedürfnis, hast du keine Begründung für die Waffe. Und wenn du keinen Grund hast, dann darfst sie* auch nicht auf dem Schießstand Gassi führen.

      Wie wärs, wenn wir mal auf die anderen im Forum (und vllt Matthias Horner) warten, was die zu sagen haben?

      e:/

      *deine eigene, persönliche, von dir besessene Waffe. Andere Waffen, total egal und nutzbar.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        Moin moin.
        Mods !
        Jetzt gibt's 2 Freds die zu dem Thema Jagd 2 schuss parallel laufen. Das eigentliche Thema das hier in diesem Fred Hauptbestandteil sein sollte hier bleiben und der Rest verschoben werden.
        Es ist schon schwierig die eine Sache zu verfolgen und Dann 2 Themen in einem Fred .? Und beide sind doch interessant haben aber direkt erstmal nichts miteinander zu tun.

        Und Dcag99 ich hoffe du bist nicht verwandt mit CAG.

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          Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
          Und Dcag99 ich hoffe du bist nicht verwandt mit CAG.
          Glaub ich nicht, denn mit CAG komm ich (hfftl beruhts auf Gegenseitigkeit) gut klar Hier finden wir (dcag99) in der Diskussion keinen gemeinsamen Nenner.

          (Nicht alles so ernst nehmen)

          Aber: Ja, verschieben wäre vllt sinnvoll, damit man nicht parallel diskutiert und wegen Übersichtlichkeit erstmal beides lesen muss.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
            Moin moin.
            Mods !
            Jetzt gibt's 2 Freds die zu dem Thema Jagd 2 schuss parallel laufen. Das eigentliche Thema das hier in diesem Fred Hauptbestandteil sein sollte hier bleiben und der Rest verschoben werden.
            Es ist schon schwierig die eine Sache zu verfolgen und Dann 2 Themen in einem Fred .? Und beide sind doch interessant haben aber direkt erstmal nichts miteinander zu tun.

            Und Dcag99 ich hoffe du bist nicht verwandt mit CAG.
            hihi nein keine angst.

            ich will einfach nur auf die bestehende gesetzeslage verweisen. die scheint für manche hier sehr undurchsichtig zu sein.

            wichtig zum verständnis ist aber eben diese gesetzeslage.


            und @derda: natürlich benötigst du für eine WBK ein Bedürfnis. Dieses hatte der Jäger ja auch. Es wurde ihm sogar zuerkannt. Mit der Einschränkung 2 Schuss.
            damit durfte er (vor dem urteil) die waffe 2 schüssig (bzw. 3 schüssig) gassi führen.

            auf dem schiessplatz wiederum durfte er 10 einlegen (siehe bisherige argumentation).


            und genau DAS ist ja der grund warum ich sage:
            dieser gesamte prozess war unnötig.
            er hatte alles was er wollte.
            ein anerkanntes bedürfnis, eine WBK UND einen Eintrag zu dieser Waffe in der WBK.(halt mit nem 2 schuss magazin EINGELEGT wenn er unterwegs ist)

            der schießplatz hat ihm aus oben genannten gründen schon immer 10 schuss erlaubt.

            ich hoffe jetzt ist mein punkt klarer geworden. ich will hier nicht streiten, nur informieren.

            fakt ist einfach, hätte er die einschränkung (egal ob unzulässig oder nicht) hingenommen hätte er alles machen können wie er es bisher gewohnt war.

            daher sage ich auch: es ging hier nur ums prinzip a la "die anderen haben den eintrag nicht ich will auch keinen" aber es änderte nichts.

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              Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
              Moin moin.
              Mods !
              Jetzt gibt's 2 Freds die zu dem Thema Jagd 2 schuss parallel laufen. Das eigentliche Thema das hier in diesem Fred Hauptbestandteil sein sollte hier bleiben und der Rest verschoben werden.
              Es ist schon schwierig die eine Sache zu verfolgen und Dann 2 Themen in einem Fred .? Und beide sind doch interessant haben aber direkt erstmal nichts miteinander zu tun.
              ich unterstütze diesen antrag !

              Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
              Und Dcag99 ich hoffe du bist nicht verwandt mit CAG.


              @Dcag99 wie derda schon angemerkt hat, wenn du diesen beitrag durchliest erschliesst sich doch "WARUM" geklagt wurde.
              Kerkermeister erklärt das doch recht übersichtlich !?

              finde ich !?
              "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
              Gustav Heinemann



              www.prolegal.de
              www.german-rifle-association.de

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                Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
                auf dem schiessplatz wiederum durfte er 10 einlegen (siehe bisherige argumentation).
                DA differieren unsere Rechtsauslegungen. Ohne Einschränkung in der WBK war die Lage klar: Schuss auf Wild erfolgt mit zwei im Magazin und einer Patrone im Patronenlager und für alle anderen Einsatzzwecke halt ohne Begrenzung.

                Und nun kommt (nicht nur meine Auslegung) die Beschränkung, die sagt, dass die Waffe das Bedürfnis Jagd (und somit auch Einschießen und bla) nur erfüllt, wenn IMMER begrenzt.

                Somit hast du bei Kontrollen und allem anderen erstmal die A-Karte gezogen und siehst die Waffen jahrelang nicht, egal ob du Recht bekommen KÖNNTEST.

                => Klage gerechtfertigt und leider gängige Praxis (also Klagen)...

                e:/
                Und warum ich das so sage? Waffen sind hier kein Recht, sondern noch(!) geduldete Privilegien, die mit allerlei Auflagen versehen werden können. Wir haben das Bedürfnisprinzip, welches nur Nachteile hat und so einen Mist bringt.
                Zuletzt geändert von derda; 01.04.2016, 09:35.
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                  Zitat von derda Beitrag anzeigen
                  .....Ohne Einschränkung in der WBK war die Lage klar: Schuss auf Wild erfolgt mit zwei im Magazin und einer Patrone im Patronenlager und für alle anderen Einsatzzwecke halt ohne Begrenzung.

                  Und nun kommt (nicht nur meine Auslegung) die Beschränkung, die sagt, dass die Waffe das Bedürfnis Jagd (und somit auch Einschießen und bla) nur erfüllt, wenn IMMER begrenzt......
                  so sehe ich´s auch !

                  erschwerend: das "vorläufige" urteil kommt einem HA-verbot für jäger gleich !
                  "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                  Gustav Heinemann



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                    Ja ne, das Urteil war unbestritten nicht nur "Eintragung in WBK bleibt", sondern hat eine völlig neue Dimension eröffnet, die im Grunde einer Enteignung von Jägern gleichkommt (wenn Umbau nicht möglich oder finanziell nicht sinnvoll).

                    Unrecht auf einem viel höheren Level als bisher.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      Um wieder den Bogen zum eigentlichen Thema zu spannen:

                      Mich würde mal interessieren, was für die Händler, bzw. Hersteller ziviler HA die größere Existenzbedrohung darstellt, wenn man das überhaupt so nennen kann?

                      Die EU-Verordnung oder nun dieses Urteil?

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                        irgendwie passt doch das alles zusammen !?

                        so müssten die sportschützen UND die jäger ihre HA abgeben....

                        "Der stärkste Grund für das Volk, das Recht Waffen zu tragen zu bewahren, ist wie eine letzte Zuflucht, sich selbst gegen Tyrannei in der Regierung zu schützen." - Thomas Jefferson

                        nur so zum darüber nachdenken ?!
                        Zuletzt geändert von P88; 01.04.2016, 11:29.
                        "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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                          Zitat von derda Beitrag anzeigen
                          DA differieren unsere Rechtsauslegungen. Ohne Einschränkung in der WBK war die Lage klar: Schuss auf Wild erfolgt mit zwei im Magazin und einer Patrone im Patronenlager und für alle anderen Einsatzzwecke halt ohne Begrenzung.

                          Und nun kommt (nicht nur meine Auslegung) die Beschränkung, die sagt, dass die Waffe das Bedürfnis Jagd (und somit auch Einschießen und bla) nur erfüllt, wenn IMMER begrenzt.

                          Somit hast du bei Kontrollen und allem anderen erstmal die A-Karte gezogen und siehst die Waffen jahrelang nicht, egal ob du Recht bekommen KÖNNTEST.

                          => Klage gerechtfertigt und leider gängige Praxis (also Klagen)...

                          e:/
                          Und warum ich das so sage? Waffen sind hier kein Recht, sondern noch(!) geduldete Privilegien, die mit allerlei Auflagen versehen werden können. Wir haben das Bedürfnisprinzip, welches nur Nachteile hat und so einen Mist bringt.

                          aber woher nimmst du diese rechtsansicht?

                          wir stimmen doch überein, dass waffen auf einem schiessplatz bedürfnis- und erlaubnisfrei sind, oder?

                          wenn man also ohne erlaubnis und bedürfnis auf einem schiessplatz schiessen darf (und eine waffe besitzen darf), warum glaubst du ist dann ein 10er mag für einen jäger verboten? wie soll das gehen?


                          und noch mal zu erinnerung: wir reden jetzt nicht über die folgen des urteils!

                          die diskussion fing damit an, dass ich gesagt habe, dass der jäger doof war zu klagen!


                          und darauf stützt sich meine argumentation. DU hast ja behauptet er hätte einen nachteil gehabt. DEN konntest du mir aber nicht nennen.

                          JETZT hat der jäger der sinnlos geklagt hat den salat in form eines urteils das NOCH negativer für ihn ist.

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                            Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
                            ......die diskussion fing damit an, dass ich gesagt habe, dass der jäger doof war zu klagen! .......JETZT hat der jäger der sinnlos geklagt hat den salat in form eines urteils das NOCH negativer für ihn ist.
                            WARUM er geklagt hat ist doch nachvollziehbar ! mit DIESEM ausgang des urteils konnte wohl keiner rechnen.....es steht im widerspruch zu jahrzentelanger praxis in der handhabung von behörden und der ansicht von fachleuten ! wenn man sich jetzt auch noch VORHER fürchten müsste etwas vor gericht klären zu lassen, dann können wir die uhren gleich wieder auf anfang 1933 stellen !

                            Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
                            und darauf stützt sich meine argumentation. DU hast ja behauptet er hätte einen nachteil gehabt. DEN konntest du mir aber nicht nennen.
                            wenn ich´s richtig verstanden habe, wurde bei 99,99 % alles jäger nur der HA eingetragen und keine anmerkungen nur 2 schuss magazin in der wbk hinterlassen. wenige SB sahen das anders und haben diese "limitierung" eingetragen. damit sahen sich die betroffenen schützen benachteiligt und haben, mmn. zu recht geklagt !

                            beste grüsse !
                            "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                            Gustav Heinemann



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                              Zitat von P88 Beitrag anzeigen

                              wenn ich´s richtig verstanden habe, wurde bei 99,99 % alles jäger nur der HA eingetragen und keine anmerkungen nur 2 schuss magazin in der wbk hinterlassen. wenige SB sahen das anders und haben diese "limitierung" eingetragen. damit sahen sich die betroffenen schützen benachteiligt und haben, mmn. zu recht geklagt !

                              beste grüsse !
                              das habe ich auch so verstanden .. hab ja aber ausgeführt, dass diese beschränkung (da ja bei jagd eh nur 2 schuss) ja sowieso galt. ob eingetragen oder nicht. auf einem schiessplatz sieht das anders aus (auch das hab ich erwähnt). ergo hatte er keinen nachteil (bis auf den, dass er was drin stehen hatte, was andere nicht haben).. allerdings meinte obermaat im anderen thread es hätte wohl vorher die möglichkeit bestanden bei der jagd ein gewehr mit > 2 schuss für nachsuche zu verwenden? da fehlen mir noch die details. vlt. hat die ja jemand.

                              ansonsten wäre die klage (abgesehen von einem eintrag den andere nicht haben) eben eher .. naja .. sinnlos gewesen.

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                                dir geht´s wohl eher um die rechtsgrundlage und um die auslegung/herleitung des urteils !

                                für mich ist es aus praktischer sicht wieder ein beispiel von regelungswut die keiner braucht ! auf die alleingänge der SB konnte man verzichten....und auf DIESES unsinnige urteil auch !

                                wer hatte mit der alten, gängigen regelung ein problem ?
                                ist was passiert ? warum mussten wenige SB es wiedermal anders machen wie ihre kollegen ?

                                alles bockmist....ein rechter krampf !

                                man soll es doch den jägern und ihrer fachlichen verantwortung überlassen. 2 schuss auf der jagd ! kein jäger möchte einen "profi" im wald sehen, der 7 schuss für ein reh braucht ! aber vielleicht möchte er bei der nachsuche einen starken HA mit 10 schuss dabei haben um nicht von einem eber aufgeschlitzt zu werden ?! ....ist doch seine sache !! NIEMAND hätte dadurch einen nachteil....oder hatte !

                                "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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