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WER hat durch das urteil IRGENDEINEN vorteil oder sicherheitsgewinn...
Völliger Unsinn . Sicherheitsgewinn O . Nicht nachvollziehbar .
Nun muss man abwarten und sehen was passiert und ob der DJV die angekündigte Klage beim Bundesverfassungsgericht durch bekommt .
Für mich ist es immer so gewesen . Im Revier immer 2 er Magazin . Zum Sport BDS 10 er
Magazin .
Nach diesem unsinnigen Urteil bin ich froh auch Sportschuetze mit Nachweis der entsprechenden Disziplinen zu sein .
Für mich ist es immer so gewesen . Im Revier immer 2 er Magazin . Zum Sport BDS 10 er
Magazin .
Nach diesem unsinnigen Urteil bin ich froh auch Sportschuetze mit Nachweis der entsprechenden Disziplinen zu sein .
Da ergibt sich ein Problem. Wenn den Jägern das Bedürfnis für HA mit Wechselmagazin aberkannt wird, genau das besagt das Urteil ja, dann darf die Waffe nicht mehr im Revier geführt werde. Oder die Waffe ist mit 2er Mag. in der Jäger-WBK eingetragen und ohne Begrenzung in der Sport-WBK. Vielleicht war es die Absicht des Gerichts die Klärung dieser Frage zu " erzwingen " in dem es die Jäger und den Gesetzgeber zu einer Klärung " ermutigt ".
Da ergibt sich ein Problem. Wenn den Jägern das Bedürfnis für HA mit Wechselmagazin aberkannt wird, genau das besagt das Urteil ja, dann darf die Waffe nicht mehr im Revier geführt werde. Oder die Waffe ist mit 2er Mag. in der Jäger-WBK eingetragen und ohne Begrenzung in der Sport-WBK. Vielleicht war es die Absicht des Gerichts die Klärung dieser Frage zu " erzwingen " in dem es die Jäger und den Gesetzgeber zu einer Klärung " ermutigt ".
Gruß
Fieli
ich habe keine Trennung zwischen Jagd/Sport WBK . In meinen WBK, s ist alles fortlaufend
und ohne Unterscheidung oder Begrenzung eingetragen . Z. B. vier KW ohne Unterscheidung
Jagd/Sport oder Zusatz . Ich habe auch keine 2 er Begrenzung bei den HA .
Dem Sachbearbeiter ist bekannt , Jagdschein , aktiver Sportschuetze seit mehr als40 Jahren.
Habt Ihr getrennte WBK ?
Wenn man in eine Kontrolle kommt und ist sowohl Sportschütze als auch Jäger, muss man angeben als was man gerade unterwegs ist. Als Jäger darf man nun keinen HA mit wechsel Magazin haben und als Sportschütze darf man die gleiche Waffe nicht im Revier führen. Ich versuche mir nur gerade aus zu malen was das in der Praxis zur Folge haben kann. Die Waffenbehörde könnte Dir doch jetzt den Besitz dieser Waffe, in deiner Eigenschaft als Jäger, untersagen. Du darfst sie aber behalten, in deiner Eigenschaft als Sportschütze. Oder die Waffe kann mit 2er Mag. eingetragen werden. Zur Jagd. Und als Sportschütze?? Viel größer kann die Rechtsunsicherheit nicht werden.
Dass das Urteil noch nicht abrufbar ist, heißt nicht, dass es klammheimlich schon wieder zurückgezogen wurde. Ich würde mich daher noch nicht zu früh freuen.
Wenn man in eine Kontrolle kommt und ist sowohl Sportschütze als auch Jäger, muss man angeben als was man gerade unterwegs ist. Als Jäger darf man nun keinen HA mit wechsel Magazin haben und als Sportschütze darf man die gleiche Waffe nicht im Revier führen. Ich versuche mir nur gerade aus zu malen was das in der Praxis zur Folge haben kann. Die Waffenbehörde könnte Dir doch jetzt den Besitz dieser Waffe, in deiner Eigenschaft als Jäger, untersagen. Du darfst sie aber behalten, in deiner Eigenschaft als Sportschütze. Oder die Waffe kann mit 2er Mag. eingetragen werden. Zur Jagd. Und als Sportschütze?? Viel größer kann die Rechtsunsicherheit nicht werden.
Gruß
Fieli
Die können dann unterscheiden : grüne Kleidung mit Loden und Jagdhund= jagdlich unterwegs . Jeans und ohne Hund = Sport .
Ja, aber die ist aus irgendeinem Grund von der Seite des BVerwG wieder verschwunden. Was geht da vor sich, frage ich mich?
Genau das meinte ich. Es war schon alles auf der Seite vorhanden und nun ist es weg. Erst die Begründung und dann das Urteil selber.
Ich hege somit die Hoffnung, dass es revidiert wird. Klar, als Laie kann man nichts sicher sagen, obwohl ich eine kleine Vorfreude verspürte...
Wie oft denn noch? Ist der Eintrag in der WBK vorhanden, muss er sich an diesen Eintrag halten und darf das Gewehr nur mit derartigen Magazinen verwenden und keinen anderen Magazinen, egal ob die frei sind oder nicht, da sonst das Bedürfnis erlischt.
Bedürfnis weg = Waffe illegal
Ohne Eintrag - der wie früher regelmäßig gestrichen wurde, wenn eingetragen - ist auch kein Problem da. Dann kannst auch mit nem Trommelmagazin am Stand das Zielfernrohr einstellen ohne einmal aufstehen zu müssen...
Und das gilt für die eingetragene Waffe. Eine andere Waffe darf er natürlich schießen, wie er will, da auf dem Stand keine WBK notwendig ist, um zu schießen. Wäre sonst auch irgendwie blöd.
Wie oft denn noch? Ist der Eintrag in der WBK vorhanden, muss er sich an diesen Eintrag halten und darf das Gewehr nur mit derartigen Magazinen verwenden und keinen anderen Magazinen, egal ob die frei sind oder nicht, da sonst das Bedürfnis erlischt.
Bedürfnis weg = Waffe illegal
Ohne Eintrag - der wie früher regelmäßig gestrichen wurde, wenn eingetragen - ist auch kein Problem da. Dann kannst auch mit nem Trommelmagazin am Stand das Zielfernrohr einstellen ohne einmal aufstehen zu müssen...
wenn es nur das ist, warum liest du dann nicht meine ausführung?
ich kopier mal aus dem anderen thread mit ner angepassten auto erklärung:
dann verstehst du das gesetz nicht.
stell dir vor du hast einen führerschein für nur moped. damit darfst du auf deutschen straßen nur mit dem moped fahren.
auf einer rennstrecke darfst du aber JEDES motorisierte gefährt fahren .. weil zum fahren auf einer rennstrecke KEINE fahrerlaubnis benötigt wird. das fahren eines fahrzeugs auf einer rennstrecke ist ERLAUBNISFREI!
es ist also völlig wurscht, was du für eine beschränkung in deinem führerschein hast, AUF EINER RENNSTRECKE DARFST DU ALLES.
in unserem fall heisst das: ES IST EGAL WAS FÜR EINE WBK DU HAST, AUF EINEM SCHIESSPLATZ DARFST DU ALLE WAFFEN SCHIESSEN.
es ist wichtig zum Verständnis, dass ein Schiessplatz ein extra geregelter Bereich im WaffG ist.
eben so wie eine rennstrecke ein anderer bereich als die straße ist.
Hab ich schon gelesen, keine Angst. Aber da wollte ich mit dem letzten Satz entgegenwirken... Hat nicht funktioniert.
Die Waffen anderer Personen darfst du auf dem Stand schießen wie du lustig bist, da ja keiner eine Waffe mitnimmt, die nicht auf einer WBK steht. Sprich: Die Waffen sind alle legal und entsprechen dem Bedürfnisquark des jeweiligen Antragstellers.
Ändert der Jäger seine Waffe, ist sie nicht mehr von SEINEM Bedürfnisquark gedeckt und somit doof.
Bzgl. Rennstrecke: Gehst du auf die Strecke und frisierst dein Mofa, handelst du illegal. Fährst du aber ein ANDERES Mofa, welches LEGAL getunt/umgebaut wurde (keine Straßenzulassung), dann ist das legal.
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