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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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  • ernst55
    antwortet
    Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
    Habe sogar von ner grünen eine Antwort..die poste ich lieber nicht..völlig daneben und auch völlig wie gewohnt an der realen Welt vorbei..
    Es bringt nix an die grünen Spinner zu schreiben ausser evtl . fy

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  • alex1604
    antwortet
    Ma so für euch zum Ideen sammeln für die Briefe und emails:

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  • P88
    antwortet
    Europäische Kommission

    Insbesondere besitzt sie im Bereich der Legislative der EU das alleinige Initiativrecht, das heißt, nur sie kann den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreiten. Rat und Parlament können die Vorschläge der Kommission zwar abändern und erweitern, sie können aber nicht von sich aus ein Rechtsetzungsverfahren einleiten. Auch wenn das Verfahren bereits läuft, hat die Kommission noch einen gewissen Einfluss auf seine Entwicklung: So kann sie zu den von Rat und Parlament beschlossenen Änderungen positiv oder negativ Stellung nehmen, wodurch sich jeweils die zur Verabschiedung erforderlichen Mehrheiten in diesen beiden Institutionen verändern. Allerdings kann die Kommission ein einmal eingeleitetes Rechtsetzungsverfahren nicht mehr gegen den Willen von Rat und Parlament abbrechen.


    Rat der Europäischen Union


    Der Rat der Europäischen Union (im Vertragstext nur Rat, nichtamtlich oft auch EU-Ministerrat) ist ein Organ der Europäischen Union. Im politischen System der EU übt er zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der Europäischen Union aus. Da er die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert, kann er als die Staatenkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer).

    Die Funktionsweise des Rates ist in Art. 16 EU-Vertrag und in Art. 237 ff. AEU-Vertrag geregelt. Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen, der ermächtigt sein muss, für seine Regierung verbindliche Entscheidungen zu treffen. Dabei gibt es je nach Politikbereich unterschiedliche Ratsformationen, bei denen sich die Vertreter verschiedener Ressorts treffen. Die Vertreter können von der Regierung frei bestimmt werden; wichtige Entscheidungen werden jedoch üblicherweise auf Ministerebene getroffen. Anders als im Europäischen Rat mit seinem auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten wechselt der Vorsitz im Ministerrat nach jedem halben Jahr durch Rotation unter den Vertretern aller Mitgliedstaaten.


    Europäisches Parlament

    Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, es nimmt also europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) an. In den meisten Politikfeldern gilt dafür seit dem Vertrag von Lissabon das sogenannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEU-Vertrag), bei dem Parlament und Rat der EU gleichberechtigt sind und jeweils in zwei Lesungen Änderungen an einem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen können. Bei Uneinigkeit müssen sich Rat und Parlament in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss einigen. Auch um den hohen Zeitaufwand dieses Verfahrens zu umgehen, werden jedoch immer mehr Gesetzesvorschläge in informellen Trilogverfahren verhandelt, um dann bereits in erster Lesung beschlossen werden zu können: zwischen 2004 und 2009 etwa traf dies auf 72 % aller Gesetzesentwürfe zu, im Vergleich zu 33 % zwischen 1999 und 2004.[3]

    Insgesamt ähnelt das Gesetzgebungsverfahren dem deutschen Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Allerdings besitzt das Europäische Parlament – anders als der Bundestag – kein unmittelbares Initiativrecht und kann daher keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Dieses Initiativrecht hat auf EU-Ebene nur die EU-Kommission, die nach Art. 225 AEU-Vertrag allerdings vom Europäischen Parlament zu dessen Ausübung aufgefordert werden kann.

    Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, wo die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es Abgeordneten nationaler Parlamente möglich ist.


    Informeller Trilog


    Informelle Triloge (von lat. tri, dt. drei, Abwandlung von Dialog, engl. informal trialogue, auch triangle) sind interinstitutionelle Verhandlungen zwischen den drei Legislativorganen der Europäischen Union. Es sind politische Verhandlungstreffen zwischen den drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen – der Kommission, dem Rat und dem Parlament. Diese Möglichkeit Verhandlungen zu führen wurde mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt und erlauben es den Organen abweichend vom Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in jeder Phase des Gesetzgebungsprozesses Einigungen zu erzielen und somit Rechtsakte erlassen zu können. Es können ihnen vorbereitende technische Sitzungen voraus gehen, an denen Experten der drei Organe teilnehmen.

    Das Europäische Parlament entsendet den jeweiligen Vorsitzenden des verantwortlichen Ausschusses, einen Berichterstatter, sowie Schattenberichterstatter der vertretenen Fraktionen. Stellvertretend für den Rat der Europäischen Union nehmen der Vertreter des Mitgliedsstaates, das den Ratsvorsitz innehat, der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses der Ständigen Vertreter, sowie der Vorsitzende der entsprechenden Arbeitsgruppe an den Verhandlungen teil. Eine vermittelnde Rolle kommt der Kommission zu, wahrgenommen durch einen Direktor oder den jeweils zuständigen Referatsleiter. An den Treffen nehmen maximal zehn Personen teil.

    Kritik an den informellen Trilog-Verhandlungen

    Die nicht öffentliche Verhandlungsführung erschwert den nicht eingebundenen EP-Abgeordneten und Ratsmitgliedern, sich an der Kompromissfindung zu beteiligen. Dies schwächt die Rolle des Europäischen Parlaments erheblich, da seine Funktion als repräsentatives Demokratieorgan nicht mehr gewährleistet ist.

    Das sonst beim ordentlichen Gesetzgebungsverfahren übliche Beteiligungsverfahren, das es Interessensvertretern erlaubt mittels schriftlicher Stellungnahmen, Anhörungen oder Arbeitsgruppen ihr Fach- und Hintergrundwissen mit den Legislativorganen zu teilen, findet keine Anwendung. Der Verzicht auf die Einbeziehung staatsferner Expertise kann zulasten der Qualität und Sinnhaftigkeit der Gesetze gehen.

    Die Kommission, die formell nur als Vermittlerin zwischen Parlament und Rat fungieren soll, hat beim informellen Trilogverfahren einen deutlich größeren Einfluss auf dessen Ausgang als beim formellen Trilog.

    Die durch informelle Trilog-Verhandlungen entstandenen Gesetzestexte sind im Hinblick auf ihre demokratische Legitimation beeinträchtigt, da die Verhandlungsleitlinien für die Delegation des Europäischen Parlaments in den Ausschüssen und im Plenum nicht gebilligt wurden.

    Da die Festlegung des Standpunktes von Rat und EP in erster Lesung durch die zuvor durchgeführten Trilogverhandlungen entfällt, ist für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, wie sich die Vertreter des Rates und des EP im Rahmen von Trilogverhandlungen positionieren.

    Ebenso ist der Verlauf der Verhandlungen für die Öffentlichkeit intransparent: Die Sitzungen sind nicht öffentlich, Ergebnisse und Protokolle sind lediglich für den internen Gebrauch (und nicht zur Veröffentlichung) bestimmt.








    Rechtsetzung der Europäischen Union https://de.wikipedia.org/wiki/Rechts...A4ischen_Union

    Einerseits werden die Rechtsakte der Europäischen Union in Gesetzgebungsakte und Rechtsakte ohne Gesetzescharakter eingeteilt. Andererseits werden sie in Art. 288 AEUV nach ihren Rechtswirkungen eingeteilt in:

    Verordnungen
    Richtlinien
    Beschlüsse
    Empfehlungen
    Stellungnahmen

    Gesetzgebungsakte

    Grundsätzlich verläuft der Erlass von Gesetzgebungsakten der EU wie folgt:

    Vorschlag der Kommission
    Beteiligung des Parlaments in unterschiedlichem Umfang:
    keine Beteiligung
    Anhörung
    Zustimmung
    gleichberechtigte Mitentscheidung (ordentliches Gesetzgebungsverfahren)
    Anhörung der beratenden Organe
    Entscheidung des Rates

    Die unterschiedliche Beteiligung des Parlaments bildet somit den wesentlichen Unterschied in den verschiedenen Rechtsetzungsverfahren.






    Die Vorschläge für die „Gesetze“ der EU werden von der Europäischen Kommission erarbeitet und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Sie allein hat in der Regel das Vorschlagsrecht, das sogenannte „Initiativrecht“. Sie überwacht auch die Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Bei Vertragsverletzungen kann die Kommission Verfahren einleiten, die vor dem Europäischen Gerichtshof enden können: Dessen Urteil muss sich jeder Mitgliedstaat beugen.

    Vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht war der Rat die alleinige gesetzgebende (legislative) Gewalt in der Europäischen Union. Bei der Erarbeitung von Gesetzen war zwar auch das Europäische Parlament beteiligt - im Zweifelsfall behielt aber der Rat das letzte Wort.

    Heute arbeiten Rat und Parlament bei der europäischen Gesetzgebung eng zusammen. In vielen Politikbereichen kann der Rat ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments nicht mehr europäisches Recht setzen.

    Durch den in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union wurde die Stellung des Parlaments entscheidend gestärkt. Besonders wichtig ist ein neues Beschlussverfahren, das „Mitentscheidungsverfahren“: In Bereichen wie Binnenmarkt, Verbraucherschutz (Verbraucher) oder mehrjährige Umweltprogramme (Umwelt) kann europäisches Recht nicht mehr ohne Zustimmung des Parlaments gesetzt werden. Mit dem Vertrag von Amsterdam ist die Anwendbarkeit des Mitentscheidungsverfahren stark ausgeweitet worden.
    http://www.eu-info.de/europa/eu-rich...-verordnungen/
    Zuletzt geändert von P88; 03.12.2016, 07:37.

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  • Elvis2609
    antwortet
    Die Kommission ist nicht Teil der Gesetzgebung! Und alleine durchdrücken können diese verrückten Gott sei Dank gar nichts

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  • sportschütze007
    antwortet
    hm ist ja alles gut und schön aber so weit ich das verstanden habe passt doch das Ergebnis des Trilogs der Kommission nicht und deshalb will sie die Verschärfungen jetzt im Alleingang durchdrücken oder??

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  • P88
    antwortet
    bis auf die grünen !

    alles nicht unvernünftig !? ....eigentlich !

    schaun´ mer mal ....sagt der beckenbauer !



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zu den Verhandlungen über die EU-Waffenrichtlinie. Ich kann Ihre Sorgen sehr gut verstehen.

    Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, auf den Sie Bezug nehmen, sieht vor, halbautomatische Waffen generell zu verbieten. Allerdings gilt natürlich auch hier, keine Regel ohne Ausnahme. Die Kommission hat das folgendermaßen formuliert: Halbautomaten, die wie Vollautomaten aussehen — also die sogenannten Anscheinwaffen — sollen als Kategorie A eingestuft werden. Damit würden sie verboten werden.

    Hier gilt es allerdings festzuhalten, dass die Kommission ihren Initiativvorschlag bereits letztes Jahr vorgelegt hat. Nun ist es am Europäischen Parlament und am Rat, diese Initiative zu evaluieren, zu verhandeln und darüber abzustimmen. Die Kommission hat dahingehend keine Einflussnahme auf die Beratungen der Mitgesetzgeber.

    In ihrer allgemeinen Mitteilung vom 18. November 2016 über die Sicherheitsunion äußert sich die Kommission missmutig, dass die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament zu langsam voranschreiten und verweist auf ein Dokument, das mittlerweile ein Jahr alt ist. Dies ist allerdings nicht die Position, die das Parlament und der Rat vertreten. Das Dokument der Kommission hat keinen Einfluss auf die zurzeit laufenden Verhandlungen.

    Die Formulierungen des Europäischen Parlaments würden den Wünschen der Jäger und Sportschützen sehr entsprechen. Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments versichere ich Ihnen, dass ich die weiteren Verhandlungen mit größter Aufmerksamkeit verfolgen werde und mich dafür einsetzen werde, dass Ihre Interessen weiter gewahrt werden.


    In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    Ihr

    Markus Ferber, MdEP

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
    Habe sogar von ner grünen eine Antwort..die poste ich lieber nicht..völlig daneben und auch völlig wie gewohnt an der realen Welt vorbei..
    würde mich aber interessieren.. einfach weil es immer lustig ist realitätsverlust zu lesen.

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  • Elvis2609
    antwortet
    Habe sogar von ner grünen eine Antwort..die poste ich lieber nicht..völlig daneben und auch völlig wie gewohnt an der realen Welt vorbei..

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  • P88
    antwortet
    Bernd Kölmel. AfD

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich danke Ihnen für Ihr Schreiben an mich. Wegen der großen Menge an Zuschriften zu diesem Thema ist es mir und meinem Büro nicht möglich, im Detail auf Ihre Zeilen einzugehen.


    Allerdings ist es mir ein großes Anliegen, Ihnen zu versichern, dass ich mich zusammen mit meiner Partei, den Liberal-Konservativen Reformen, sowie der EKR-Fraktion im Europäischen Parlament vehement für die Interessen der Legalwaffenbesitzern, also insbesondere der Jäger, Sportschützen und Waffensammler einsetze. So habe ich am 16. November 2016 in Brüssel zusammen mit drei weiteren Abgeordneten sowie mit Firearms United eine öffentliche Anhörung zum Thema Europäische Waffenrechtsrichtlinie durchgeführt, welche auch noch heute im Netz abrufbar ist:


    Hier finden Sie meine Eröffnungsrede: https://youtu.be/r02x4SgTodA

    und hier das Video zum Webstream: https://youtu.be/iHfkvrRcJ2M


    Pressemitteilung: http://bernd-koelmel.de/2016/11/lega...-durch-die-eu/


    Meine allgemeine Position zum Thema Europäische Waffenrechtsrichtlinie finden Sie hier:




    Nach wie vor bin ich zuversichtlich, dass im zurzeit laufenden Trilogsverfahren mit dem notwendigen Engagement von unserer Seite ein guter Kompromiss in Sachen neue Waffenrechtsrichtlinie erzielt werden kann. Ihr Engagement ist dabei eine große Unterstützung für uns!


    Beste Grüße und eine schöne Adventszeit

    Ihr Bernd Kölmel, MdEP

    Stv. Vorsitzender der Liberal-Konservativen Reformer

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  • Elvis2609
    antwortet
    Wenn in Europa nix passiert, dann in D erst Recht nicht! Die werden nen Teufel tun und vor der Wahl noch so ein Fass aufmachen..naja und nach der Wahl ist die Regierung hoffentlich waffenfreundlicher

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  • alex1604
    antwortet
    Ähnliche Antwort kam auch von der SPD. Leider habe ich die email bereits gelöscht. Aber von den Antworten her, sieht es zumindest auf Europaebene so aus, als wäre das schlimmste überstanden. Aber wir bleiben natürlich wachsam.

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  • Elvis2609
    antwortet
    Daumen hoch!

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  • P88
    antwortet
    wie ernst schon schreibt !

    antworten von den christlich-konservativen und der "FDP"
    vielen dank für die schnelle reaktion !

    Lieber Herr .....

    haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Überarbeitung der EU-Richtlinie über Schusswaffen.

    Derzeit finden zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission Trilogverhandlungen statt, um eine Einigung auf einen gemeinsamen Gesetzestext zu finden. Die CDU/CSU Fraktion und das Parlament vertreten in diesen Verhandlungen die Position, dass unnötige zusätzliche Belastungen für Jäger und Sportschützen, die keinen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen, nicht zielführend sind.

    1. Daher wird der Vorschlag der Kommission, halbautomatische Schusswaffen pauschal zu verbieten nicht unterstützt. Wir fordern, dass sehr gefährliche halbautomatische Schusswaffen anhand von justiziablen Kriterien definiert werden. Hier muss eine Einigung gefunden werden, die das richtige Maß zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den Interessen von Jägern und Sportschützen herstellt.

    2. Zudem wollen wir medizinischen Untersuchungen als Voraussetzung für die waffenrechtliche Erlaubnis verhindern. Anlassbezogene medizinische Überprüfungen sollen hingegen, wie auch im geltenden deutschen Recht, möglich bleiben.

    3. Des Weiteren wollen wir, dass die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht auf fünf Jahre beschränkt wird. Mitgliedstaaten die, wie Deutschland, ein kontinuierliches Überwachungssystem eingerichtet haben, sollen auch künftig selbst über die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis entscheiden. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft.

    Das deutsche Recht ermöglicht einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von legalen Waffenbesitzern einerseits und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit andererseits. Diesen fairen Ausgleich möchten wir nun auch europaweit etablieren.

    So verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    Ihr

    Andreas Schwab




    die frau ist dufte ! ....


    Lieber Herr .......,

    Im Europaparlament gibt es einige, die gegen den Entwurf kämpfen, allerdings nicht einfach lauthals mit Pressemeldungen (AfD), sondern aktiv mit Änderungen, und nur so geht's!

    Ich bin gar nicht in dem Ausschuss (IMCO), wo das verhandelt wird, bin aber (FDP) gemeinsam mit meiner liberalen Fraktion ALDE kontinuierlich dran - denn als Bauerntochter, aufgewachsen mit Jagd und Schützenverein, ist mir die Absurdität des Kommissionsentwurf voll bewusst.

    Das Gesetz wird auch nicht so die EU verlassen, dafür setzen wir uns aktiv ein.

    Gesine Meißner
    , MdEP

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  • ernst55
    antwortet
    also ich habe die ersten antworten von MEP , s

    die recht vernünftig klingen . ( FDP/CDU ) .
    Tenor von völlig unsinnige Forderungen bis zu geradezu schwachsinnig - der Gesetzentwurf
    wird so das Parlament nicht verlassen usw .

    Also Leute , schreiben - schreiben .

    Wir sind in Deutschland c.a 1.5 Mio Legalwaffenbesitzer und mit Angehörigen sicherlich
    c.a 3 Mio Stimmen . Wenn dann noch Freunde mitmachen schon c.a 5 Millionen
    STIMMEN . Das ist schon eine Menge .

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  • akrisios
    antwortet
    Auch zusammenfassend ganz interessant:

    Marburg/Berlin 29.11.2016, der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) und die im Forum Waffenrecht angeschlossenen Verbände lehnen weitere Verschärfungen des Waffenrechts ab, da sie die öffentliche Sicherheit nicht verbessern. Experten bekräftigen dies in der Bundestagsanhörung. Angemahnt werden ein verbesserter Vollzug bestehender Vorschriften sowie eine effektive Bekämpfung des illegalen Waffenhandels

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