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Europäische Kommission
Insbesondere besitzt sie im Bereich der Legislative der EU das alleinige Initiativrecht, das heißt, nur sie kann den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreiten. Rat und Parlament können die Vorschläge der Kommission zwar abändern und erweitern, sie können aber nicht von sich aus ein Rechtsetzungsverfahren einleiten. Auch wenn das Verfahren bereits läuft, hat die Kommission noch einen gewissen Einfluss auf seine Entwicklung: So kann sie zu den von Rat und Parlament beschlossenen Änderungen positiv oder negativ Stellung nehmen, wodurch sich jeweils die zur Verabschiedung erforderlichen Mehrheiten in diesen beiden Institutionen verändern. Allerdings kann die Kommission ein einmal eingeleitetes Rechtsetzungsverfahren nicht mehr gegen den Willen von Rat und Parlament abbrechen.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (im Vertragstext nur Rat, nichtamtlich oft auch EU-Ministerrat) ist ein Organ der Europäischen Union. Im politischen System der EU übt er zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der Europäischen Union aus. Da er die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert, kann er als die Staatenkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer).
Die Funktionsweise des Rates ist in Art. 16 EU-Vertrag und in Art. 237 ff. AEU-Vertrag geregelt. Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen, der ermächtigt sein muss, für seine Regierung verbindliche Entscheidungen zu treffen. Dabei gibt es je nach Politikbereich unterschiedliche Ratsformationen, bei denen sich die Vertreter verschiedener Ressorts treffen. Die Vertreter können von der Regierung frei bestimmt werden; wichtige Entscheidungen werden jedoch üblicherweise auf Ministerebene getroffen. Anders als im Europäischen Rat mit seinem auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten wechselt der Vorsitz im Ministerrat nach jedem halben Jahr durch Rotation unter den Vertretern aller Mitgliedstaaten.
Europäisches Parlament
Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, es nimmt also europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) an. In den meisten Politikfeldern gilt dafür seit dem Vertrag von Lissabon das sogenannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEU-Vertrag), bei dem Parlament und Rat der EU gleichberechtigt sind und jeweils in zwei Lesungen Änderungen an einem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen können. Bei Uneinigkeit müssen sich Rat und Parlament in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss einigen. Auch um den hohen Zeitaufwand dieses Verfahrens zu umgehen, werden jedoch immer mehr Gesetzesvorschläge in informellen Trilogverfahren verhandelt, um dann bereits in erster Lesung beschlossen werden zu können: zwischen 2004 und 2009 etwa traf dies auf 72 % aller Gesetzesentwürfe zu, im Vergleich zu 33 % zwischen 1999 und 2004.[3]
Insgesamt ähnelt das Gesetzgebungsverfahren dem deutschen Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Allerdings besitzt das Europäische Parlament – anders als der Bundestag – kein unmittelbares Initiativrecht und kann daher keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Dieses Initiativrecht hat auf EU-Ebene nur die EU-Kommission, die nach Art. 225 AEU-Vertrag allerdings vom Europäischen Parlament zu dessen Ausübung aufgefordert werden kann.
Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, wo die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es Abgeordneten nationaler Parlamente möglich ist.
Informeller Trilog
Informelle Triloge (von lat. tri, dt. drei, Abwandlung von Dialog, engl. informal trialogue, auch triangle) sind interinstitutionelle Verhandlungen zwischen den drei Legislativorganen der Europäischen Union. Es sind politische Verhandlungstreffen zwischen den drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen – der Kommission, dem Rat und dem Parlament. Diese Möglichkeit Verhandlungen zu führen wurde mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt und erlauben es den Organen abweichend vom Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in jeder Phase des Gesetzgebungsprozesses Einigungen zu erzielen und somit Rechtsakte erlassen zu können. Es können ihnen vorbereitende technische Sitzungen voraus gehen, an denen Experten der drei Organe teilnehmen.
Das Europäische Parlament entsendet den jeweiligen Vorsitzenden des verantwortlichen Ausschusses, einen Berichterstatter, sowie Schattenberichterstatter der vertretenen Fraktionen. Stellvertretend für den Rat der Europäischen Union nehmen der Vertreter des Mitgliedsstaates, das den Ratsvorsitz innehat, der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses der Ständigen Vertreter, sowie der Vorsitzende der entsprechenden Arbeitsgruppe an den Verhandlungen teil. Eine vermittelnde Rolle kommt der Kommission zu, wahrgenommen durch einen Direktor oder den jeweils zuständigen Referatsleiter. An den Treffen nehmen maximal zehn Personen teil.
Kritik an den informellen Trilog-Verhandlungen
Die nicht öffentliche Verhandlungsführung erschwert den nicht eingebundenen EP-Abgeordneten und Ratsmitgliedern, sich an der Kompromissfindung zu beteiligen. Dies schwächt die Rolle des Europäischen Parlaments erheblich, da seine Funktion als repräsentatives Demokratieorgan nicht mehr gewährleistet ist.
Das sonst beim ordentlichen Gesetzgebungsverfahren übliche Beteiligungsverfahren, das es Interessensvertretern erlaubt mittels schriftlicher Stellungnahmen, Anhörungen oder Arbeitsgruppen ihr Fach- und Hintergrundwissen mit den Legislativorganen zu teilen, findet keine Anwendung. Der Verzicht auf die Einbeziehung staatsferner Expertise kann zulasten der Qualität und Sinnhaftigkeit der Gesetze gehen.
Die Kommission, die formell nur als Vermittlerin zwischen Parlament und Rat fungieren soll, hat beim informellen Trilogverfahren einen deutlich größeren Einfluss auf dessen Ausgang als beim formellen Trilog.
Die durch informelle Trilog-Verhandlungen entstandenen Gesetzestexte sind im Hinblick auf ihre demokratische Legitimation beeinträchtigt, da die Verhandlungsleitlinien für die Delegation des Europäischen Parlaments in den Ausschüssen und im Plenum nicht gebilligt wurden.
Da die Festlegung des Standpunktes von Rat und EP in erster Lesung durch die zuvor durchgeführten Trilogverhandlungen entfällt, ist für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, wie sich die Vertreter des Rates und des EP im Rahmen von Trilogverhandlungen positionieren.
Ebenso ist der Verlauf der Verhandlungen für die Öffentlichkeit intransparent: Die Sitzungen sind nicht öffentlich, Ergebnisse und Protokolle sind lediglich für den internen Gebrauch (und nicht zur Veröffentlichung) bestimmt.
Rechtsetzung der Europäischen Union https://de.wikipedia.org/wiki/Rechts...A4ischen_Union
Einerseits werden die Rechtsakte der Europäischen Union in Gesetzgebungsakte und Rechtsakte ohne Gesetzescharakter eingeteilt. Andererseits werden sie in Art. 288 AEUV nach ihren Rechtswirkungen eingeteilt in:
Verordnungen
Richtlinien
Beschlüsse
Empfehlungen
Stellungnahmen
Gesetzgebungsakte
Grundsätzlich verläuft der Erlass von Gesetzgebungsakten der EU wie folgt:
Vorschlag der Kommission
Beteiligung des Parlaments in unterschiedlichem Umfang:
keine Beteiligung
Anhörung
Zustimmung
gleichberechtigte Mitentscheidung (ordentliches Gesetzgebungsverfahren)
Anhörung der beratenden Organe
Entscheidung des Rates
Die unterschiedliche Beteiligung des Parlaments bildet somit den wesentlichen Unterschied in den verschiedenen Rechtsetzungsverfahren.
Die Vorschläge für die „Gesetze“ der EU werden von der Europäischen Kommission erarbeitet und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Sie allein hat in der Regel das Vorschlagsrecht, das sogenannte „Initiativrecht“. Sie überwacht auch die Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Bei Vertragsverletzungen kann die Kommission Verfahren einleiten, die vor dem Europäischen Gerichtshof enden können: Dessen Urteil muss sich jeder Mitgliedstaat beugen.
Vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht war der Rat die alleinige gesetzgebende (legislative) Gewalt in der Europäischen Union. Bei der Erarbeitung von Gesetzen war zwar auch das Europäische Parlament beteiligt - im Zweifelsfall behielt aber der Rat das letzte Wort.
Heute arbeiten Rat und Parlament bei der europäischen Gesetzgebung eng zusammen. In vielen Politikbereichen kann der Rat ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments nicht mehr europäisches Recht setzen.
Durch den in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union wurde die Stellung des Parlaments entscheidend gestärkt. Besonders wichtig ist ein neues Beschlussverfahren, das „Mitentscheidungsverfahren“: In Bereichen wie Binnenmarkt, Verbraucherschutz (Verbraucher) oder mehrjährige Umweltprogramme (Umwelt) kann europäisches Recht nicht mehr ohne Zustimmung des Parlaments gesetzt werden. Mit dem Vertrag von Amsterdam ist die Anwendbarkeit des Mitentscheidungsverfahren stark ausgeweitet worden. http://www.eu-info.de/europa/eu-rich...-verordnungen/Zuletzt geändert von P88; 03.12.2016, 08:37."Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
Gustav Heinemann
www.prolegal.de
www.german-rifle-association.de
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Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigenHabe sogar von ner grünen eine Antwort..die poste ich lieber nicht..völlig daneben und auch völlig wie gewohnt an der realen Welt vorbei..
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Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigenDas Zittern geht weiter..
Bin aber trotzdem noch optimistisch...unser "aggressiver" Widerstand wird wahrgenommen
kommen sollte .
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Zitat von PhilippeIch bin es dagegen gar nicht. Gerade wenn Andreas Schwab von noch strengeren deutschen Standards schwärmt, die er ganz Europa aufdrücken möchte, ist mir unklar, ob er das in reiner boshafter Absicht tut ("wenn wir nicht, dann Ihr auch nicht"), oder ob ein gewisser Führungsanspruch dahintersteckt. Auf andere Länder wirkt die Richtlinie dagegen selbst in abgeschwächter Form verstörend. Aus Schweizer Sicht darf man sich zudem durchaus verarscht fühlen, wenn solche Forderungen auch in nicht EU-besetzten Ländern durchsetzt werden sollen.
die EU . Dann EU fertig .
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Zitat von ernst55 Beitrag anzeigenVerstehe ich Gehen wir mal davon aus .... Italien , Frankreich und Niederlande verlassen
die EU . Dann EU fertig .
Interessant finde ich den Denkanstoß aus Philipps Sicht.
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Fängt all4shooters nun schon an wie die Bild?
Überschrift:
Waffenrecht: EU kurz vor Einigung
Wann es zu einer endgültigen Einigung über die EU-Feuerwaffenrichtlinie kommen wird, ist noch nicht entschieden. Auch steht der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Richtlinie noch in den Sternen.Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigenFängt all4shooters nun schon an wie die Bild?
Überschrift:
Schlusswort:
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Zitat von pierrebär Beitrag anzeigenGerade auf Fratzebook gesehen,
ich könnte kotzen
https://www.all4shooters.com/de/Shoo...t-Waffenrecht/Nicht: "Wir schaffen das" sondern "Die schafft uns"
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