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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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  • Fieli
    antwortet
    Zitat von Kodjak Beitrag anzeigen
    Es ist völlig wurst wo Du in der Kette stehst, auch Dich werden Sie erwischen. Wenn Du auf irgendwelchen Waffentypen nicht stehst, behalt es einfach für Dich. Dem Blei was vorn rausfliegt ist es auch wurscht ob das Abschußgerät Einzellader, Repetierer, Halb- oder Vollautomat genannt wurde.
    Und wer dem anderen seine andere Meinung nicht zugestehen kann, ist noch weit entfernt vom Pfad zu Weisheit. ( chinesisches Sprichwort )

    Mit bestem Gruß

    Fieli

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  • Kodjak
    antwortet
    Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
    Danke für die Info; damit könnte ich leben.
    Ich freue mich für Dich, das ist sehr schön. Auch alle Luftpistolenschützen, Einschüssige natürlich, können beruhigt aufatmen; gerade nochmal gutgegangen.
    Vielleicht könnte man ja noch anbieten, die Mündungsenergie von den gefährlichen 7,5 J auf 1 J zurückzunehmen, wir wollen alle zu mehr Sicherheit beitragen.

    Um es im Geist Martin Niemöllers zu sagen, er möge mir die Analogie verzeihen, seine Haltung zu den schlimmen Dingen seiner Zeit verdient noch heute Respekt:

    „Als die Ökolinken die Halbautomaten kastrierten, habe ich geschwiegen; ich hatte ja sowas nicht.
    Als sie die Repetierer verboten, habe ich geschwiegen; ich hatte ja sowas nicht.
    Als sie die Kurzwaffen einkassierten, habe ich geschwiegen; ich hatte ja sowas nicht.
    Als sie mein einschüssiges Matchluftgewehr holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“

    Es ist völlig wurst wo Du in der Kette stehst, auch Dich werden Sie erwischen. Wenn Du auf irgendwelchen Waffentypen nicht stehst, behalt es einfach für Dich. Dem Blei was vorn rausfliegt ist es auch wurscht ob das Abschußgerät Einzellader, Repetierer, Halb- oder Vollautomat genannt wurde.
    Zuletzt geändert von Kodjak; 17.12.2016, 18:49. Grund: ein wenig inhaltlich ausgebessert

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  • Elvis2609
    antwortet
    Bleibt ja auch die Frage was mit 30er mags mit Begrenzer auf 10 wäre..so müsste man den Haufen an 30ern nicht wegwerfen

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  • Vektor
    antwortet
    @classic911

    Danke für die Info; damit könnte ich leben.

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  • ernst55
    antwortet
    @classic911

    Danke für die Info . Der Knackepunkt sind die Magazine . Auch bei mir kann ich da schon mal
    so sechs Stück wegwerfen . Ferner habe ich 15 er Magazine 9mm für Beretta FS die aber
    auch in die Beretta Storm Langwaffe passen .
    Na ja , abwarten und Tee trinken .

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  • erich74
    antwortet
    Zitat von Classic_911 Beitrag anzeigen
    FWR zum Sachstand der EU-Richtlinie:

    Sachstand zum Trilog über die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie
    Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO - Internal Market and Consumer Protection), Vicky Ford, als Verhandlungsführerin des Europaparlamentes in den Drei-Parteien-Gesprächen (Kommission, Rat Parlament) zur Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, hat den Kompromiss vorgestellt, den Rat und Parlament aktuell erzielt haben.

    Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission vom November 2015, welcher vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris z. B. alle waffenrechtliche Erlaubnisse auf fünf Jahre befristete, verpflichtende medizinisch-psychologische Tests für alle vorsah, halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien verbot und damit die Enteignung von Tausenden Bürgern vorsah, war anschließend vom Parlament nicht angenommen worden. Da sich durch die Anschläge tatsächlich Lücken in der bestehenden Richtlinie gezeigt hatten, z. B. in Bezug auf mangelhaft deaktivierte Salutwaffen in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU, fand sich aber auch keine Mehrheit im Parlament, den Vorschlag in Gänze zurückzuweisen.

    Im Anschluss entwickelten der Rat der europäischen Fachminister (Innen und Justiz) und das Europäische Parlament eigene Vorschläge zur Novellierung der Richtlinie. Diese drei Papiere sind Gegenstand der aktuellen Trilogverhandlungen, in welchen nun ein grundsätzlicher Kompromiss zwischen Rat und Parlament gefunden wurde.

    Waffenrechtliche Erlaubnisse
    Danach bleiben erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse und auch der Jagdschein grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es muss lediglich durch die jeweilige nationale Gesetzgebung ein Überwachungssystem vorgegeben sein, welches unter Einbeziehung medizinischer und strafrechtlicher Erkenntnisse sicherstellt, dass Erlaubnisse entzogen werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erlaubnisinhaber eine Gefahr darstellt. Dies ist mit der bestehenden deutschen Gesetzeslage bereits sichergestellt.

    Munition
    Der Erwerb von Patronenmunition wird an die gleichen Bedingungen geknüpft, wie der Erwerb einer Schusswaffe. Jedoch bleiben das Laden- und Wiederladen von Munition nach der Begründung der Richtlinie unberührt.

    Fernabsatzhandel
    Der Fernabsatz-Handel von Waffen, wesentlichen Waffenteilen und Munition bleibt nach dem Kompromisspapier möglich, wenn spätestens bis zur Übergabe die Identität und Erwerbsberechtigung des Erwerbers durch einen autorisierten Händler, eine Behörde oder einen Behördenvertreter geprüft wurde.
    Der Versandhandel von Händlern bleibt damit unverändert möglich, von privat zu privat (z. B. auch Kleinanzeigenmarkt in Jagdzeitschriften und Waffenfachmagazinen) wird jedoch nur noch unter den vorgenannten Bedingungen möglich sein.


    Verbotene Waffe (Kat. A 6 und 7)
    Der Vorschlag der Kommission, Waffen allein nach ihrem Aussehen zu verbieten, wurde vom Rat und Parlament zurückgewiesen. Stattdessen sollen einerseits vollautomatische Waffen, die in halbautomatische umgebaut wurden, zur Kategorie A 6 werden.
    Auch die Kürzbarkeit und die Magazinkapazität führen nach dem gefundenen Kompromiss zukünftig zur Einstufung von Zentralfeuerwaffen zur Kategorie A 7. So sollen alle halbautomatischen Kurzwaffen grundsätzlich verboten sein, wenn ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen eingeführt ist, und Langwaffen mit einem Magazin größer 10 Patronen.

    Wie geschrieben, gilt dies nicht für Kleinkaliberwaffen mit Randfeuerzündung und auch die reine Möglichkeit, ein großes Magazin einzuführen, führt nicht zum Verbotstatbestand. Letztlich sind auch Langwaffen, die auf weniger als 60 Zentimeter Länge verkürzbar sind - etwa durch eine einschieb- oder einklappbare Schulterstütze - in Kategorie A 7 fallen.
    Im Gegenzug zu den neu eingeführten Verbotskriterien soll es dafür den Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt sein, Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Kategorie-A-Waffen zu erteilen. Dies soll beispielsweise für Sicherheitsunternehmer, Sammler mit entsprechend genehmigtem Sammelgebiet, Reenactor (Historiendarsteller) oder auch Sportschützen möglich sein, welche in einem nationalen oder internationalen Schießsportverband seit mindestens einem Jahr Disziplinen schießen, die mehr als 20 Schuss bei der Kurzwaffe oder 10 Schuss bei der Langwaffe beinhalten.

    Auch ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, für die bisher unter den alten Bedingungen als Kat.-B erworbenen Waffen, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und so den Altbesitz zu sichern.
    Die Kurzwaffenmagazine größer 20 und Langwaffenmagazine größer 10 Schuss werden nach dem Kompromiss nicht verboten, sondern sollen zukünftig nur unter Vorlage der beschriebenen Ausnahmegenehmigungen erworben werden dürfen.
    Jedoch soll ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren, wenn er gleichzeitig im Besitz eines solchen Magazins und der dazu passenden Waffe ist, ohne über eine Ausnahmeerlaubnis zu verfügen.

    Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird.
    Im vorbeschriebenen zwingenden Entzugstatbestand bei gleichzeitigem Besitz von großem Magazin und zugehöriger Waffe liegt sicher der größte Pferdefuß. Verkennt die Regelung z. B. völlig, dass es Langwaffen gibt, die mit Kurzwaffenmagazinen betrieben werden. So kann der rechtmäßige Besitzer einer legalen Pistole und eines völlig legalen Gewehrs dennoch in die Gefahr geraten, alle Erlaubnisse zu verlieren! Noch mehr halbautomatische Langwaffen schießen mit dem gleichen Magazin, wie Repetiergewehre, sodass legale Besitzer beider Waffen wiederum die Unzuverlässigkeit riskieren. Ein weiteres Problem stellen wiederum Flinten mit fest eingebauten Röhrenmagazinen dar und auch bisher unbescholtene Altbesitzer sind einem hohem Risiko ausgesetzt.

    Die Regeln für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen - zumindest für den Altbesitz - werden von allen deutschen Sportschützen bereits erfüllt. Jedoch müssen diese Ausnahmen natürlich erst national entwickelt werden und hierfür auch die Bereitschaft bestehen. Dies wird sicher der Schwerpunkt der Interessenvertretung in naher Zukunft darstellen!

    Salutwaffen
    Für Salutwaffen - also ehemalige Schusswaffen, welche so umgebaut wurden, dass lediglich Knallkartuschen verschossen werden können, wird eine technische Richtlinie erlassen, die europäische Mindeststandards für diesen Umbau festlegt. Trotzdem bleiben diese Waffen dann anschließend in der Kategorie der Waffe, aus welcher sie umgebaut wurden
    (A= "verboten", B = "erlaubnispflichtig, C = "registrierpflichtig").

    Gas- und Signalwaffen
    Auch für Gas- und Signalwaffen wird eine technische Richtlinie erlassen, welche verhindern soll, dass aus SRS-Waffen schießfähige Feuerwaffen hergestellt werden können. Eine nach diesen Kriterien hergestellt SRS-Waffe bleibt grundsätzlich außerhalb der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und somit der nationalen Gesetzgebung vorbehalten.
    Andere Gas- und Signalwaffen, die nicht nach der technischen Richtlinie hergestellt werden, werden als Kat. B Waffen erlaubnispflichtig (WBK-Pflicht). Der Altbestand, der bisher frei erwerbbar war, bleibt jedoch unberührt.

    Dekorationswaffen
    Seit dem 8. April diesen Jahres gilt die Europäische Verordnung zur Deaktivierung von Feuerwaffen (2403/15 EU). Diese hat sich in weiten Teilen als unpraktikabel erwiesen und verhindert aktuell, dass Waffen ordnungsgemäß deaktiviert oder bereits deaktivierte Waffen verkauft, vererbt oder exportiert werden können.
    Den Mitgliedsstaaten ist es nunmehr erlaubt, ihre alten, vor April 2016 bestehenden, Regelungen zur Deaktivierung den technischen Beratern der EU-Kommission zur Bewertung vorzulegen. Wenn diese feststellen, dass bereits ein adäquater Deaktivierungsstandard vorlag, können sie dem Mitgliedsstaat erlauben, auch diese Waffen entsprechend der EU-Verordnung als deaktiviert anzusehen und zur Weitergabe und zum Export freizugeben.

    Markierung
    Neben den bisherigen wesentlichen Waffenteilen soll zukünftig auch das Gehäuse - Ober - und Unterteil - zwingend zu markieren sein. Die Markierpflicht wird zukünftig wohl auch alle wesentlichen Teile betreffen.

    Zeitachse
    Bis Ende Januar soll der dargestellte Kompromiss durch die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat und im IMCO-Ausschuss endgültig verabschiedet werden. Anschließend wird er dem Parlament auf seiner monatlichen Plenartagung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt und muss dann noch vom EU-Ministerrat formell akzeptiert werden.
    Für die anschließende Implementierung in nationales Recht wurde ein Zeitrahmen von 15 Monaten vorgesehen, sodass die neuen Regeln bis Ende 2018 deutsches Recht sein könnten.


    Falls das so durchkommt, gibts Goldene Zeiten für Magazinhersteller ...
    Ich bedanke mich für die Infos.

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  • Classic_911
    antwortet
    FWR zum Sachstand der EU-Richtlinie:

    Sachstand zum Trilog über die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie
    Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO - Internal Market and Consumer Protection), Vicky Ford, als Verhandlungsführerin des Europaparlamentes in den Drei-Parteien-Gesprächen (Kommission, Rat Parlament) zur Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie, hat den Kompromiss vorgestellt, den Rat und Parlament aktuell erzielt haben.

    Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission vom November 2015, welcher vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris z. B. alle waffenrechtliche Erlaubnisse auf fünf Jahre befristete, verpflichtende medizinisch-psychologische Tests für alle vorsah, halbautomatische Sport- und Jagdwaffen nach rein optischen Kriterien verbot und damit die Enteignung von Tausenden Bürgern vorsah, war anschließend vom Parlament nicht angenommen worden. Da sich durch die Anschläge tatsächlich Lücken in der bestehenden Richtlinie gezeigt hatten, z. B. in Bezug auf mangelhaft deaktivierte Salutwaffen in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU, fand sich aber auch keine Mehrheit im Parlament, den Vorschlag in Gänze zurückzuweisen.

    Im Anschluss entwickelten der Rat der europäischen Fachminister (Innen und Justiz) und das Europäische Parlament eigene Vorschläge zur Novellierung der Richtlinie. Diese drei Papiere sind Gegenstand der aktuellen Trilogverhandlungen, in welchen nun ein grundsätzlicher Kompromiss zwischen Rat und Parlament gefunden wurde.

    Waffenrechtliche Erlaubnisse
    Danach bleiben erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse und auch der Jagdschein grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es muss lediglich durch die jeweilige nationale Gesetzgebung ein Überwachungssystem vorgegeben sein, welches unter Einbeziehung medizinischer und strafrechtlicher Erkenntnisse sicherstellt, dass Erlaubnisse entzogen werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erlaubnisinhaber eine Gefahr darstellt. Dies ist mit der bestehenden deutschen Gesetzeslage bereits sichergestellt.

    Munition
    Der Erwerb von Patronenmunition wird an die gleichen Bedingungen geknüpft, wie der Erwerb einer Schusswaffe. Jedoch bleiben das Laden- und Wiederladen von Munition nach der Begründung der Richtlinie unberührt.

    Fernabsatzhandel
    Der Fernabsatz-Handel von Waffen, wesentlichen Waffenteilen und Munition bleibt nach dem Kompromisspapier möglich, wenn spätestens bis zur Übergabe die Identität und Erwerbsberechtigung des Erwerbers durch einen autorisierten Händler, eine Behörde oder einen Behördenvertreter geprüft wurde.
    Der Versandhandel von Händlern bleibt damit unverändert möglich, von privat zu privat (z. B. auch Kleinanzeigenmarkt in Jagdzeitschriften und Waffenfachmagazinen) wird jedoch nur noch unter den vorgenannten Bedingungen möglich sein.


    Verbotene Waffe (Kat. A 6 und 7)
    Der Vorschlag der Kommission, Waffen allein nach ihrem Aussehen zu verbieten, wurde vom Rat und Parlament zurückgewiesen. Stattdessen sollen einerseits vollautomatische Waffen, die in halbautomatische umgebaut wurden, zur Kategorie A 6 werden.
    Auch die Kürzbarkeit und die Magazinkapazität führen nach dem gefundenen Kompromiss zukünftig zur Einstufung von Zentralfeuerwaffen zur Kategorie A 7. So sollen alle halbautomatischen Kurzwaffen grundsätzlich verboten sein, wenn ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen eingeführt ist, und Langwaffen mit einem Magazin größer 10 Patronen.

    Wie geschrieben, gilt dies nicht für Kleinkaliberwaffen mit Randfeuerzündung und auch die reine Möglichkeit, ein großes Magazin einzuführen, führt nicht zum Verbotstatbestand. Letztlich sind auch Langwaffen, die auf weniger als 60 Zentimeter Länge verkürzbar sind - etwa durch eine einschieb- oder einklappbare Schulterstütze - in Kategorie A 7 fallen.
    Im Gegenzug zu den neu eingeführten Verbotskriterien soll es dafür den Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt sein, Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Kategorie-A-Waffen zu erteilen. Dies soll beispielsweise für Sicherheitsunternehmer, Sammler mit entsprechend genehmigtem Sammelgebiet, Reenactor (Historiendarsteller) oder auch Sportschützen möglich sein, welche in einem nationalen oder internationalen Schießsportverband seit mindestens einem Jahr Disziplinen schießen, die mehr als 20 Schuss bei der Kurzwaffe oder 10 Schuss bei der Langwaffe beinhalten.

    Auch ist es den Mitgliedsstaaten überlassen, für die bisher unter den alten Bedingungen als Kat.-B erworbenen Waffen, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und so den Altbesitz zu sichern.
    Die Kurzwaffenmagazine größer 20 und Langwaffenmagazine größer 10 Schuss werden nach dem Kompromiss nicht verboten, sondern sollen zukünftig nur unter Vorlage der beschriebenen Ausnahmegenehmigungen erworben werden dürfen.
    Jedoch soll ein Waffenbesitzer zwingend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren, wenn er gleichzeitig im Besitz eines solchen Magazins und der dazu passenden Waffe ist, ohne über eine Ausnahmeerlaubnis zu verfügen.

    Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird.
    Im vorbeschriebenen zwingenden Entzugstatbestand bei gleichzeitigem Besitz von großem Magazin und zugehöriger Waffe liegt sicher der größte Pferdefuß. Verkennt die Regelung z. B. völlig, dass es Langwaffen gibt, die mit Kurzwaffenmagazinen betrieben werden. So kann der rechtmäßige Besitzer einer legalen Pistole und eines völlig legalen Gewehrs dennoch in die Gefahr geraten, alle Erlaubnisse zu verlieren! Noch mehr halbautomatische Langwaffen schießen mit dem gleichen Magazin, wie Repetiergewehre, sodass legale Besitzer beider Waffen wiederum die Unzuverlässigkeit riskieren. Ein weiteres Problem stellen wiederum Flinten mit fest eingebauten Röhrenmagazinen dar und auch bisher unbescholtene Altbesitzer sind einem hohem Risiko ausgesetzt.

    Die Regeln für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen - zumindest für den Altbesitz - werden von allen deutschen Sportschützen bereits erfüllt. Jedoch müssen diese Ausnahmen natürlich erst national entwickelt werden und hierfür auch die Bereitschaft bestehen. Dies wird sicher der Schwerpunkt der Interessenvertretung in naher Zukunft darstellen!

    Salutwaffen
    Für Salutwaffen - also ehemalige Schusswaffen, welche so umgebaut wurden, dass lediglich Knallkartuschen verschossen werden können, wird eine technische Richtlinie erlassen, die europäische Mindeststandards für diesen Umbau festlegt. Trotzdem bleiben diese Waffen dann anschließend in der Kategorie der Waffe, aus welcher sie umgebaut wurden
    (A= "verboten", B = "erlaubnispflichtig, C = "registrierpflichtig").

    Gas- und Signalwaffen
    Auch für Gas- und Signalwaffen wird eine technische Richtlinie erlassen, welche verhindern soll, dass aus SRS-Waffen schießfähige Feuerwaffen hergestellt werden können. Eine nach diesen Kriterien hergestellt SRS-Waffe bleibt grundsätzlich außerhalb der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und somit der nationalen Gesetzgebung vorbehalten.
    Andere Gas- und Signalwaffen, die nicht nach der technischen Richtlinie hergestellt werden, werden als Kat. B Waffen erlaubnispflichtig (WBK-Pflicht). Der Altbestand, der bisher frei erwerbbar war, bleibt jedoch unberührt.

    Dekorationswaffen
    Seit dem 8. April diesen Jahres gilt die Europäische Verordnung zur Deaktivierung von Feuerwaffen (2403/15 EU). Diese hat sich in weiten Teilen als unpraktikabel erwiesen und verhindert aktuell, dass Waffen ordnungsgemäß deaktiviert oder bereits deaktivierte Waffen verkauft, vererbt oder exportiert werden können.
    Den Mitgliedsstaaten ist es nunmehr erlaubt, ihre alten, vor April 2016 bestehenden, Regelungen zur Deaktivierung den technischen Beratern der EU-Kommission zur Bewertung vorzulegen. Wenn diese feststellen, dass bereits ein adäquater Deaktivierungsstandard vorlag, können sie dem Mitgliedsstaat erlauben, auch diese Waffen entsprechend der EU-Verordnung als deaktiviert anzusehen und zur Weitergabe und zum Export freizugeben.

    Markierung
    Neben den bisherigen wesentlichen Waffenteilen soll zukünftig auch das Gehäuse - Ober - und Unterteil - zwingend zu markieren sein. Die Markierpflicht wird zukünftig wohl auch alle wesentlichen Teile betreffen.

    Zeitachse
    Bis Ende Januar soll der dargestellte Kompromiss durch die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat und im IMCO-Ausschuss endgültig verabschiedet werden. Anschließend wird er dem Parlament auf seiner monatlichen Plenartagung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt und muss dann noch vom EU-Ministerrat formell akzeptiert werden.
    Für die anschließende Implementierung in nationales Recht wurde ein Zeitrahmen von 15 Monaten vorgesehen, sodass die neuen Regeln bis Ende 2018 deutsches Recht sein könnten.


    Falls das so durchkommt, gibts Goldene Zeiten für Magazinhersteller ...

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  • Classic_911
    antwortet
    FWR die Erste - Stellungnahme zur Bündnis90/Grüne-Forderung:

    Kein Plus an Sicherheit durch Waffenrechtverschärfung
    Das Forum Waffenrecht lehnt weitere Verschärfungen des Waffenrechts ab, da sie die öffentliche Sicherheit nicht verbessern. Experten bekräftigen dies in der Bundestagsanhörung. Angemahnt werden ein verbesserter Vollzug bestehender Vorschriften sowie eine effektive Bekämpfung des illegalen Waffenhandels.

    Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit? Auf Betreiben von Bündnis 90/Die Grünen fand gestern eine Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB), die etwa 2,5 Millionen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger vertreten, lehnen Verschärfungen des geltenden Rechts ab, weil damit die öffentliche Sicherheit keineswegs verbessert werden kann.

    Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt bereits deutlich: Nur 0,1 Prozent aller Straftaten wurden mit Schusswaffen verübt. "Sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung waren die erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Deutschland rückläufig", so ein Fazit des Berichts. In seiner Stellungnahme zur Anhörung betonte Oberstaatsanwalt Rainer Hofius: Die wenigen Verfahren gegen legale Waffenbesitzer seien als für die Sicherheit der Bevölkerung kaum bedeutsame Formalverstöße einzuordnen.

    "Legale Waffenbesitzer mit neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen. Hier wird aber schlicht der falsche Baum angebellt", sagte Hans-Herbert Keusgen, Präsident des Forum Waffenrecht. Statt nutzlose Hürden für gesetzestreue Bürger zu errichten, müsse endlich für einen funktionierenden Vollzug bestehender Vorschriften von der Erlaubnis bis zur Überprüfung gesorgt werden. Schon für diese Pflichtaufgabe reiche derzeit das Personal in den Behörden nicht aus, so Keusgen weiter.

    In ihrer Stellungnahme zur Anhörung unterstützt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) diese Forderung und stellt weiterhin fest: "Schusswaffen, die für Straftaten verwendet werden, einschließlich terroristischer Aktionen, gelangen kaum über legale Wege in den Besitz der Täter. " Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden, so der GdP-Sachverständige Hans Jürgen Marker in der Anhörung.

    Die Schusswaffe für die schreckliche Bluttat Mitte Juli 2016 in München stammte nachweislich aus dem sogenannten Darknet, einem illegalen Teil des Internets, der von Behörden derzeit nur mangelhaft kontrolliert werden kann. Selbst Heranwachsende sind heute in der Lage, in einer digital vernetzten Welt immer leichter an illegale Waffen zu gelangen. Dies hat die Tat in München auf fatale Weise bewiesen.

    Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Waffen zu verbieten, lehnt das Forum Waffenrecht als Aktionismus ab. Bereits im Sommer 2016 habe die Europäische Kommission betont, dass lediglich vollautomatische Feuerwaffen, die in Halbautomaten umgewandelt werden, besonders gefährlich seien, da sich diese leicht zurückbauen ließen. Hingegen hätte eine Kriminalisierung von halbautomatischen Waffen, wie sie verbreitet von Jägern und Sportschützen verwendet werden, keinerlei Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit, so die Verbände-Allianz.

    „Wer weiterhin auf Scheinmaßnahmen setzt, verspielt auch das letzte Vertrauen in Politik“, sagte Keusgen. Vorzugaukeln, man müsse nur den legalen Privatbesitz von Schusswaffen verbieten um das öffentliche Sicherheitsproblem zu lösen, ist geradezu fahrlässig, so Keusgen. Der GdP-Sachverständige Marker dazu: "Waffenrechtsverschärfung ist grundsätzlich keine wirksame Methode, um organisierte Kriminalität und Großkriminalität zu verhindern.

    Die Verbände fordern, dass die hohen Standards zur Deaktivierung von vollautomatischen Waffen zu Dekowaffen, die in Italien und Deutschland gelten, grundsätzlich EU-weit umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise das Durchbohren des Laufes und des Patronenlagers. In der Slowakei wurden bis vor Kurzem Sturmgewehre aus alten Militärbeständen zu Salutwaffen umfunktioniert, indem lediglich zwei Bolzen in die Waffe eingesetzt wurden, die sich leicht entfernen ließen. Terroristen nutzten für ihre Anschläge in Paris im November 2015 ebensolche mangelhaft zurückgebauten, vollautomatischen Waffen.

    Abschließend sagte der Vorsitzende des Forum Waffenrecht, Hans-Herbert Keusgen, anlässlich der Öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages: "Oberstaatsanwalt Rainer Hofius spricht mir in seiner Stellungnahme aus dem Herzen wenn er schreibt, dass angesichts des fehlenden Zugewinns an öffentlicher Sicherheit eine weitere Einschränkung der Rechte der Legalwaffenbesitzer das Verhältnismäßigkeitsprinzip unserer Verfassung verletzt."


    Entscheidender aber über den Sachstand zur EU-Feuerwaffenrichtlinie, gleich im Anschluss.

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  • ernst55
    antwortet
    Zitat von Bullshark Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, die CDU will nicht mit der AfD ....
    Also bleibt es bei Schwarz - Rot, dann bleiben wir in Heute stecken.
    Rot-Rot-Grün kann keiner wollen, jedenfalls nicht von uns.
    Und irgendein Gemisch aus allen , kann keine gute Ploitik werden.
    Uns fehlen auch einfach junge, kreative Köpfe. Aber die wurden weggebissen und nun ist Mutti " alternativlos".
    Ich hätte gerne Leute wie den Sebastian Kurz . Der ist jung, intelligent, redet MIT den Leuten ....

    Mal sehen
    Viele auch von,, Mutti ,,weggebissen .

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  • Bullshark
    antwortet
    Das Problem ist, die CDU will nicht mit der AfD ....
    Also bleibt es bei Schwarz - Rot, dann bleiben wir in Heute stecken.
    Rot-Rot-Grün kann keiner wollen, jedenfalls nicht von uns.
    Und irgendein Gemisch aus allen , kann keine gute Ploitik werden.
    Uns fehlen auch einfach junge, kreative Köpfe. Aber die wurden weggebissen und nun ist Mutti " alternativlos".
    Ich hätte gerne Leute wie den Sebastian Kurz . Der ist jung, intelligent, redet MIT den Leuten ....

    Mal sehen

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  • ernst55
    antwortet
    Zitat von Bullshark Beitrag anzeigen
    Überleg Dir mal die möglichen Konstellationen...
    Die CDU geht auf keinen Fall mit der AfD, zumindest nach ihrer Aussage.
    Sie suchen nach einer Koalition gegen die AfD.
    Also? CDU , +++?
    Sorry . EU bezogen . Also auch andere Länder wo Sozialisten, Grüne und Kommunisten
    in hohem Maße abgewählt werden .
    Für D sehe ich rot-rot-gruen nicht . ( 18-5-8 =31% ist meine Prognose ) und 25% CDU /20%
    CSU bei national sgw/ 15 % AFD /7%FDP und Rest unter ferner l.

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  • derda
    antwortet
    Rot-rot-grün wird teils sogar als wahrscheinlich angesehen von den Medien, CSU wird zusätzlich wohl (hfftl) die absolute Mehrheit nicht erreichen ...

    Mal schauen, was bis dahin sich noch ändert.

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  • Bullshark
    antwortet
    Wahl

    Überleg Dir mal die möglichen Konstellationen...
    Die CDU geht auf keinen Fall mit der AfD, zumindest nach ihrer Aussage.
    Sie suchen nach einer Koalition gegen die AfD.
    Also? CDU , +++?

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  • ernst55
    antwortet
    Was zeigt uns das? Die ideologisch verseuchten Sozis , Grüne und Kommunisten müssen
    dringend weg . Und sie kommen 2017 weg . Sie werden abgewählt .

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  • P88
    antwortet
    EUGunban: Vicky Ford veröffentlicht „Vereinbarung“

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