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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
    Mal was Interessantes zum Thema....

    Nun steht es also fest, beziehungsweise, nun gibts ein Rechtmäßiges Urteil woran sich wohl in Zukunft weiterhin dran orientiert wird.

    Finde ich persönlich schon sehr ärgerlich.

    Andererseits ist das ganze auch verständlich. Wenn jeder behaupten könnte er wäre krank oder darf niemanden ins Haus lassen weil er bedroht wird, dann wären solche Kontrollen ja auch Sinnlos. Da könnte dann ja jeder noch so gesetzesuntreue LWB seine Waffen und Munition in ruhe einschließen, um für die terminlich vereinbarte Kontrolle abgesichert zu sein. So wie sich das liest, hat sich der mann offenbar ziemlich überrumpelt gefühlt und versuchte sich auf die "Ausreden" und "neuer Termin" Methode etwas Zeit zum aufräumen zu verschaffen.


    Mich ärgert jedoch noch viel mehr, das nun bei Leuten die wirklich wichtigeres zutun haben als eine Kontrolle machen zu lassen, die Beamten nicht einfach wegschicken können um einen neuen Termin zu machen.

    Mich ärgert noch VIEL mehr, dass für LWB Abs. 13 im GG nun nicht mehr akzeptiert wird.


    Nun haben wir es schwarz auf weiß.

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  • Dzilmora
    antwortet
    Werde es heute abend mal lesen dat Dingens.

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  • KESSELRING
    antwortet
    Mal was Interessantes zum Thema....
    Angehängte Dateien

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  • fastshoot
    antwortet
    der dachte vielleicht das das genauso notwendig ist wie das blitzdingsbums was er immer nach dem aufstehen benutzt

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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
    Naja,

    was die kontrollieren dürfen, sollte klar aus dem Gesetz hervorgehen........... oder ?

    ....sollte....

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  • Pfälzer
    antwortet
    Naja,

    was die kontrollieren dürfen, sollte klar aus dem Gesetz hervorgehen........... oder ?

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  • scorpac
    antwortet
    Man müsste mal eine Checkliste aufstellen was bei einer Kontrolle alles erlaubt ist und was nicht. Die suchen immer neue Gründe den LWB's auf die Löffel zu hauen...

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  • stefan
    antwortet
    Moin

    Das war ein Kumpel vom Nobby, die Rente ist sicher und die Zahlenkombination nicht. Lächerlich trifft lächerlich......................

    stefan

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  • dakota
    antwortet
    Servus,
    das scheint ziemlicher Unfug zu sein, es gibt keine Grundlage hierfür!

    Gruß,
    dakota

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  • Pfälzer
    antwortet
    Na gut, hähähä,

    im Ernst, gibts da einen Passus, wo diese Vorgehensweise festgelegt ist ?

    Oder wollte sich da ein Kontrolletti nur profilieren ???

    Wenn ja, könnte man als Betroffener doch gleich mal Beschwerde einlegen.....................

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  • igel64
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    Ihr seid sooo klug !
    Wer hat denn angefangen???

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  • Gunner
    antwortet
    Ihr seid sooo klug !

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  • Pfälzer
    antwortet
    Genau, daß die auch ja kein Unbefugter lesen kann

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  • igel64
    antwortet
    Aus Sicherheitsgründen bestimmt innen!

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  • Pfälzer
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    Zahlenkombinationen wechseln?
    Ist bei mir nicht vorgesehen, habe sie in die Schranktür eingravieren lassen, damit ich sie nicht vergesse !!
    Moin Volker, der ist gut, hähähä

    Ja, aber sag mal, hast Du sie innen oder außen draufstehn ???

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