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  • DanDoor
    antwortet
    Zitat von Michael Beitrag anzeigen
    Um vielleicht doch noch etwas ernsthafter darauf zu antworten…

    Meines Erachtens nach ist das irgendwo die Suche nach einer Lösung für ein Problem, welches in der Praxis nicht existiert. Die Behörde ist nun mal berechtigt die Aufbewahrung von dem Kram zu kontrollieren, das muss man nicht gut finden und auch nicht darum diskutieren. Wenn die Kontrolle unangemeldet stattfindet und ich mich unbedingt querstellen will, dann bin ich „halt nicht zu Hause“ und mache die Türe gar nicht erst auf, wenn man mich „nie“ unangemeldet antrifft, dann muss man wohl über kurz- oder lang einen Termin zur Kontrolle vereinbaren und danach habe ich mich dann auch zu richten und den Beamten dementsprechend die Kontrolle zu ermöglichen.

    Den Rest hake ich für mich persönlich unter gesunden Menschenverstand nutzen ab… Ganz im Ernst, Kanone holen, fertigladen, holstern und danach die Kontrolleure / Polizeibeamten in Zivil hereinbitten… Echt jetzt? Wenn man hier wirklich übervorsichtig sein möchte, könnte man immer noch die Zivilpolizisten bitten, dass diese sich mittels ihrer Ausweise legitimieren, sofern sie das nicht von selbst aus bereits getan haben, zudem sollten sie ja einen Auszug oder eine Liste vom Waffenregister / Amt dabei haben oder eventuell sogar eine „Anordnung“ zur Überprüfung der Aufbewahrung und wer dann immer noch Angst hat, kann zu guter letzt auch noch kurz telefonisch Rücksprache mit dem zuständigen Amt / Sachbearbeiter halten: „Hier stehen zwei Herren in Zivil vor meiner Haustüre, die möchten die ordnungsgemäße Aufbewahrung meiner Schusswaffen kontrollieren, ist dies korrekt?“

    Ganz im Ernst, ich sehe keine Notwendigkeit für die „John Wayne Variante“, beim besten Willen nicht und ich bezeichne mich mit Sicherheit weder als Obrigkeitshörig noch „vorauseilend gehorsam“, dennoch sehe ich es so: Wenn meine Aufbewahrung gem. gesetzlicher Grundlage kontrolliert werden soll, dann bringe ich das schnell hinter mich und mache nicht auf blöd, danach ist das Thema abgehakt und ich erwecke dann nicht auch noch den Eindruck, dass „ich einen an der Waffel habe“, in dem ich mir erst ne Kanone umschnalle, bevor ich die Leute ins Haus lasse.

    (Zudem die offen geholsterte KW im Falle eines Falles sowieso kein Überraschungsmoment bieten würde und dementsprechend wohl gegenüber entschlossenen Tätern weitestgehend nutzlos sein dürfte.)


    Gruß

    Michael
    Nochmal:
    Das sollte ein Spaß sein, mehr nicht! Im Leben nicht würde ich das machen.

    Ich bin hier neues Mitglied und lese mich durch die alten Threads. Hier hatte ich halt ne Gedanken-Kette und mehr nicht. Und legal wäre es, mehr wollte ich damit nicht sagen. Ich hoffe das war jetzt deutlich genug.

    Daniel

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Zitat von DanDoor Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon natürlich, das ich dann der amtlich meistgehasste LWB im Rheinland wäre?

    LG

    Daniel
    Nun, ein fixer SB würde schnell dafür sorgen, das du das nicht bist

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  • Michael
    antwortet
    Um vielleicht doch noch etwas ernsthafter darauf zu antworten…

    Meines Erachtens nach ist das irgendwo die Suche nach einer Lösung für ein Problem, welches in der Praxis nicht existiert. Die Behörde ist nun mal berechtigt die Aufbewahrung von dem Kram zu kontrollieren, das muss man nicht gut finden und auch nicht darum diskutieren. Wenn die Kontrolle unangemeldet stattfindet und ich mich unbedingt querstellen will, dann bin ich „halt nicht zu Hause“ und mache die Türe gar nicht erst auf, wenn man mich „nie“ unangemeldet antrifft, dann muss man wohl über kurz- oder lang einen Termin zur Kontrolle vereinbaren und danach habe ich mich dann auch zu richten und den Beamten dementsprechend die Kontrolle zu ermöglichen.

    Den Rest hake ich für mich persönlich unter gesunden Menschenverstand nutzen ab… Ganz im Ernst, Kanone holen, fertigladen, holstern und danach die Kontrolleure / Polizeibeamten in Zivil hereinbitten… Echt jetzt? Wenn man hier wirklich übervorsichtig sein möchte, könnte man immer noch die Zivilpolizisten bitten, dass diese sich mittels ihrer Ausweise legitimieren, sofern sie das nicht von selbst aus bereits getan haben, zudem sollten sie ja einen Auszug oder eine Liste vom Waffenregister / Amt dabei haben oder eventuell sogar eine „Anordnung“ zur Überprüfung der Aufbewahrung und wer dann immer noch Angst hat, kann zu guter letzt auch noch kurz telefonisch Rücksprache mit dem zuständigen Amt / Sachbearbeiter halten: „Hier stehen zwei Herren in Zivil vor meiner Haustüre, die möchten die ordnungsgemäße Aufbewahrung meiner Schusswaffen kontrollieren, ist dies korrekt?“

    Ganz im Ernst, ich sehe keine Notwendigkeit für die „John Wayne Variante“, beim besten Willen nicht und ich bezeichne mich mit Sicherheit weder als Obrigkeitshörig noch „vorauseilend gehorsam“, dennoch sehe ich es so: Wenn meine Aufbewahrung gem. gesetzlicher Grundlage kontrolliert werden soll, dann bringe ich das schnell hinter mich und mache nicht auf blöd, danach ist das Thema abgehakt und ich erwecke dann nicht auch noch den Eindruck, dass „ich einen an der Waffel habe“, in dem ich mir erst ne Kanone umschnalle, bevor ich die Leute ins Haus lasse.

    (Zudem die offen geholsterte KW im Falle eines Falles sowieso kein Überraschungsmoment bieten würde und dementsprechend wohl gegenüber entschlossenen Tätern weitestgehend nutzlos sein dürfte.)


    Gruß

    Michael

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  • Michael
    antwortet
    Zitat von DanDoor Beitrag anzeigen
    Aber falls Augenzwinkern ohne den dafür gedachten Smily hier nicht verstanden wird, dann benutz ich den halt beim nächsten Mal.

    Nix für Ungut!

    Daniel
    Ich habe dein Augenzwinkern beim Lesen verstanden und so war auch meine Antwort gedacht.


    Gruß

    Michael

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  • DanDoor
    antwortet
    Zitat von Michael Beitrag anzeigen
    Du könntest evtl. auch noch nen Helm und ballistische Brille aufsetzen, sowie einen Plattenträger überwerfen und um wirklich safe zu sein, vielleicht gleich noch einen fertiggeladenen Sturmgewehrklon am Single Point Riemen vor der Brust baumeln lassen.

    Mal im Ernst: Nicht alles was man theoretisch könnte / dürfte / whatever, sollte man in der Praxis tatsächlich machen.

    Just saying

    Michael
    Ok, ich bin noch recht unerfahren im Posten hier und habe vergessen, vor meiner Frage meine Gedanken-Kette zu erläutern.
    Ich bezog mich nicht auf den Ursprung dieses Freds (sagt man doch so, oder?), sondern auf Kesselrings Link in Post #21. Da geht es um den Jäger, der aufgrund einmalig verweigerte Kontrolle Jagdschein und Waffen verlieren soll. Dieser wiederum hatte als Grund für die Verweigerung u.a. angegeben, er habe Angst da er bedroht werde und die Polizisten in Zivil habe er nicht für “echt“ gehalten. Und da dachte ich mir, rechtlich wäre das doch ok so!

    Nur um es noch mal klar zu stellen, ich habe bei einer Kontrolle nicht nur nix zu verbergen (außer ner dreckigen Wohnung hin und wieder), ich habe auch nicht vor mich dafür zu bewaffnen.
    Dachte auch mein Schlusssatz hätte das hinreichend klargemacht. Aber falls Augenzwinkern ohne den dafür gedachten Smily hier nicht verstanden wird, dann benutz ich den halt beim nächsten Mal.

    Nix für Ungut!

    Daniel

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  • tt2001
    antwortet
    Ok, dann an dieser Stelle nochmal "Bildungsauftrag"
    - wenn es das Bedürfnis, auf Grund dessen Du die entsprechende Waffe erworben hast, rechtfertigt, darfst du das natürlich....
    Kannst den restlichen Lesern ja dann mal mitteilen, welches das war.

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  • Simon387
    antwortet
    "SV Zweck" sagt schon ausreichend aus

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  • Ole
    antwortet
    Lasst ihn doch, wär bestimmt sogar was in der Zeitung drüber zu lesen.

    Gruß Ole

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  • Dzilmora
    antwortet
    Ja, ist ein recht heißes Eisen.

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  • Michael
    antwortet
    Zitat von DanDoor Beitrag anzeigen
    ... natürlich etwas weit hergeholt. Ich darf innerhalb meiner Wohnung / befriedeten Besitzes, meine Waffe geladen und Zugriffsbereit am Mann tragen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Falls ich also kontrolliert werde und Angst habe, der vermeintliche Polizist ist ein Verbrecher, dann kann ich doch kurz die Türe wieder schließen, meine z.B. USP laden und holstern und so zu SV Zwecken wohl gerüstet die Kontrolle hinter mich bringen. Oder spricht da was gegen ?

    Abgesehen davon natürlich, das ich dann der amtlich meistgehasste LWB im Rheinland wäre?

    LG

    Daniel

    Du könntest evtl. auch noch nen Helm und ballistische Brille aufsetzen, sowie einen Plattenträger überwerfen und um wirklich safe zu sein, vielleicht gleich noch einen fertiggeladenen Sturmgewehrklon am Single Point Riemen vor der Brust baumeln lassen.

    Mal im Ernst: Nicht alles was man theoretisch könnte / dürfte / whatever, sollte man in der Praxis tatsächlich machen.

    Just saying

    Michael

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  • DanDoor
    antwortet
    Das ist jetzt...

    ... natürlich etwas weit hergeholt. Ich darf innerhalb meiner Wohnung / befriedeten Besitzes, meine Waffe geladen und Zugriffsbereit am Mann tragen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Falls ich also kontrolliert werde und Angst habe, der vermeintliche Polizist ist ein Verbrecher, dann kann ich doch kurz die Türe wieder schließen, meine z.B. USP laden und holstern und so zu SV Zwecken wohl gerüstet die Kontrolle hinter mich bringen. Oder spricht da was gegen ?

    Abgesehen davon natürlich, das ich dann der amtlich meistgehasste LWB im Rheinland wäre?

    LG

    Daniel
    Zuletzt geändert von DanDoor; 07.03.2016, 23:38. Grund: Tippfehler

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  • Doorgunner
    antwortet
    So ein Sachverhalt wie mit dem Jäger der den Zutritt verweigert steht auch in meinem Sachkundebuch. Bin zur Zeit für die Prüfung am büffeln und da steht:

    Zitat:

    "Verweigert der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis den Mitarbeitern der zuständigen Behörde den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, in denen er Waffen oder Munition aufbewahrt, verstößt er damit gegen seine Mitwirkungspflich (§ 39), soweit die Weigerung nicht nachvollziehbar begründet wurde. Geschieht dies wiederholt oder vorsätzlich, gilt der Erlaubnisinhaber als nicht zuverlässig im Sinne des §5 Abs.2 und muss mit dem Widerruf seiner Erlaubnisse gemäß §45 Abs.2 rechnen."

    Quelle: Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung von André Busche

    Und da in nem anderen Post der geschlossen wurde noch die Frage gestelt wurde ob Waffen geladen im Waffenschrank liegen dürfen gibts im selben Buch noch einen Vermerk dazu:

    Zitat:

    "Die Aufbewahrung geladener Waffen ist nur zulässig in einem Behältniss das mindestens den Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 Stand Mai 1997 nachgewiesen hat -in einem Waffenraum ist die Aufbewahrung geladener Waffen dagegen nicht zulässig"

    Quelle: Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung von Andre Busche
    Zuletzt geändert von Doorgunner; 12.04.2013, 07:47.

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  • Dzilmora
    antwortet
    Das wäre mal ein Grund die Haltung zu verlieren.

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  • Lichtgestalt
    antwortet
    Tja, wieder mal ein überaus sachkundiger SB wie mir scheint.

    Meiner wurde vor zwei Jahren von der Bußgeldstelle versetzt, weil sein Vorgänger in Ruhestand ging.

    Ist auch eine echte "Koryphäe", der Gute.

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  • Nighthawk
    antwortet
    Zitat von scorpac Beitrag anzeigen


    außerdem würde er ne saftige Ausrede erwarten, falls man die Waffe beim öffnen der Tür auf einem Tisch liegen hat, oder am Mann tragen würde.

    Weil man es darf???

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