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Keine Ankündigung bisher.
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War heute mal auf dem Amt, wegen einer anderen Angelegenheit. Da hab ich gleich mal nachgefragt wie das der SB sieht, mit der Aufbewahrung
"Ein LWB hat die Verpflichtung dafür zu sorgen das seine Waffen nicht in die Gewalt von unberechtigten gelangen."
außerdem würde er ne saftige Ausrede erwarten, falls man die Waffe beim öffnen der Tür auf einem Tisch liegen hat, oder am Mann tragen würde.
Ich gehe davon aus das es von Amt zu Amt unterschiedlich sein wird, wie die SB's das sehen, riskieren würde ich also nichts. Entweder Tür geschlossen halten oder Waffe wegschließen vor dem öffnen.
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Zitat von Sandmann Beitrag anzeigenWieso nicht die Waffe einfach mit an die Tür nehmen wenn man gerade am üben/reinigen ist?
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Wieso nicht die Waffe einfach mit an die Tür nehmen wenn man gerade am üben/reinigen ist?
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Und dann zeig' ich dem Kontrolletti die Liste, er merkt sich den letzten Eintrag, und schon hätte ein Unberechtigter Zugriff zu meinen Waffen...
Wo ist denn da die Logik?
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Zitat von wozzi Beitrag anzeigenScorpac, Du glaubst doch nicht etwa, dass es darum geht mit dem Schränken, oder doch? Die sind dazu da, damit man nicht rechtzeitig an die Waffe kommt. Wenn Du an der Tür überwältigst wirst, so tut ein Akkuschrauber an Deinem Knie als "Überredungshilfe" sein Job sehr gut und es werden keine Einbruchspuren zu finden sein...
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Scorpac, Du glaubst doch nicht etwa, dass es darum geht mit dem Schränken, oder doch? Die sind dazu da, damit man nicht rechtzeitig an die Waffe kommt. Wenn Du an der Tür überwältigst wirst, so tut ein Akkuschrauber an Deinem Knie als "Überredungshilfe" sein Job sehr gut und es werden keine Einbruchspuren zu finden sein...
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Zitat von wozzi Beitrag anzeigenGanz einfach: Du übst gerade...
Einen Gesetzestext konnte ich direkt nicht finden. Es sollte aber allgemein bekannt sein das man die Waffen vor unberechtigtem Zugriff schützen muss. Wenn man die Waffen also in der Wohnung liegen lässt und man an der Tür "überwältigt" wird, hat man die Arschkarte wenn am Ende keine Einbruchspuren an dem Tresor zu finden sind.
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigenMir stellt sich eben die Frage wie es sich verhält wenn ich alleine zuhause bin, und keiner außer mir im ganzen Haus ist, und ich dann an die Tür gehe.
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Zitat von Desert Hamster Beitrag anzeigenGab es nicht den Fall, ich meine der wurde hier auch im Forum geschildert:
Ein Jäger kommt heim, geht duschen, Gewehr lässt er irgendwo stehen, in der Zeit kommen die Kontrolleure und sein Frauchen macht auf, und bekommen mit dass das Gewehr "unbeaufsichtigt" rumsteht.
Und bei ihm war dann anscheinend erstmal Endegelände mit Waffen
Mir stellt sich eben die Frage wie es sich verhält wenn ich alleine zuhause bin, und keiner außer mir im ganzen Haus ist, und ich dann an die Tür gehe.
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigenDas stimmt theoretisch, jedoch müsste man dann aber die Waffen und Munition auch mit an die Tür nehmen, denn wenn jemand klingelt und man an die Tür muss und das Zeug in einem anderen Raum liegen lässt hat man ja in dem Zeitraum keine direkte Kontrolle darüber. Ist ja das gleiche Thema wie mit dem schlafen oder wenn man in der Dusche steht, und in der Werkstatt liegt die Flinte noch auf dem Tisch. Man hat keine direkte Kontrolle über die Waffen, zumindest für einen kleinen Zeitraum.
Ich mache mich mal auf die Suche im WaffG
Gab es nicht den Fall, ich meine der wurde hier auch im Forum geschildert:
Ein Jäger kommt heim, geht duschen, Gewehr lässt er irgendwo stehen, in der Zeit kommen die Kontrolleure und sein Frauchen macht auf, und bekommen mit dass das Gewehr "unbeaufsichtigt" rumsteht.
Und bei ihm war dann anscheinend erstmal Endegelände mit Waffen
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Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigenPrinzipiell brauch ich GAR NICHTS wegschließen wenn ich selber zuhause bin und SELBER zugriff auf meine Waffen habe!!
Es ist zur Unterbringung lediglich gefordert, denn Zugriff unberechtigter zu verhindern.
Deine Argumentation ist damit falsch.
Das stimmt theoretisch, jedoch müsste man dann aber die Waffen und Munition auch mit an die Tür nehmen, denn wenn jemand klingelt und man an die Tür muss und das Zeug in einem anderen Raum liegen lässt hat man ja in dem Zeitraum keine direkte Kontrolle darüber. Ist ja das gleiche Thema wie mit dem schlafen oder wenn man in der Dusche steht, und in der Werkstatt liegt die Flinte noch auf dem Tisch. Man hat keine direkte Kontrolle über die Waffen, zumindest für einen kleinen Zeitraum.
Ich mache mich mal auf die Suche im WaffG
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigenDa könnte dann ja jeder noch so gesetzesuntreue LWB seine Waffen und Munition in ruhe einschließen, um für die terminlich vereinbarte Kontrolle abgesichert zu sein.
Es ist zur Unterbringung lediglich gefordert, denn Zugriff unberechtigter zu verhindern.
Deine Argumentation ist damit falsch.
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Das mit Deinen Arbeitszeiten ist so eine Sache, das machen die ne zeitlang mit, dann hast Du ganz kurzfristig nen Termin, aber verbindlich. Kannst Du mir glauben, weiß ich aus erster Hand.
Und nein, scheißegal isses mir auch ned, aber es ist, wie es ist. Fakt, obs mir/uns paßt oder ned. Heulen muß ich deswegen auch ned, gehts mir wie Dir.
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Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigenDa das jetzt Gesetz ist, wirst Du wohl Zeit haben für eine Kontrolle. Andernfalls könnte es sein, daß Du in Ermangelung Deines Hobbys viel mehr Zeit zur freien Verfügung hast, als Dir lieb ist.
Also dann,weiter rum, aber es hilft Dir/uns nix.
Btw ist es ja schon lange Gesetz, nur hat man dazu endlich mal ein Urteil. Die "Scheiss egal" Einstellung hilft übrigens genauso wenig wie heulen.
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
Mich ärgert jedoch noch viel mehr, das nun bei Leuten die wirklich wichtigeres zutun haben als eine Kontrolle machen zu lassen, die Beamten nicht einfach wegschicken können um einen neuen Termin zu machen.
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Da das jetzt Gesetz ist, wirst Du wohl Zeit haben für eine Kontrolle. Andernfalls könnte es sein, daß Du in Ermangelung Deines Hobbys viel mehr Zeit zur freien Verfügung hast, als Dir lieb ist.
Also dann,weiter rum, aber es hilft Dir/uns nix.
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