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  • scorpac
    antwortet
    War heute mal auf dem Amt, wegen einer anderen Angelegenheit. Da hab ich gleich mal nachgefragt wie das der SB sieht, mit der Aufbewahrung

    "Ein LWB hat die Verpflichtung dafür zu sorgen das seine Waffen nicht in die Gewalt von unberechtigten gelangen."

    außerdem würde er ne saftige Ausrede erwarten, falls man die Waffe beim öffnen der Tür auf einem Tisch liegen hat, oder am Mann tragen würde.


    Ich gehe davon aus das es von Amt zu Amt unterschiedlich sein wird, wie die SB's das sehen, riskieren würde ich also nichts. Entweder Tür geschlossen halten oder Waffe wegschließen vor dem öffnen.

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  • wozzi
    antwortet
    Zitat von Sandmann Beitrag anzeigen
    Wieso nicht die Waffe einfach mit an die Tür nehmen wenn man gerade am üben/reinigen ist?
    Ach komm... schöner lange Brotmesser, kurz durch Hackfleisch zieh und zu Tür mitnehmen müsste reichen...

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  • Sandmann
    antwortet
    Wieso nicht die Waffe einfach mit an die Tür nehmen wenn man gerade am üben/reinigen ist?

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  • victor332
    antwortet
    Und dann zeig' ich dem Kontrolletti die Liste, er merkt sich den letzten Eintrag, und schon hätte ein Unberechtigter Zugriff zu meinen Waffen...
    Wo ist denn da die Logik?

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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
    Scorpac, Du glaubst doch nicht etwa, dass es darum geht mit dem Schränken, oder doch? Die sind dazu da, damit man nicht rechtzeitig an die Waffe kommt. Wenn Du an der Tür überwältigst wirst, so tut ein Akkuschrauber an Deinem Knie als "Überredungshilfe" sein Job sehr gut und es werden keine Einbruchspuren zu finden sein...
    Ohje, bevor ich denen erklärt habe wie rum wie oft man bis zur welcher Zahl dreht, haben die jegliches Körperteil durchbohrt!

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  • wozzi
    antwortet
    Scorpac, Du glaubst doch nicht etwa, dass es darum geht mit dem Schränken, oder doch? Die sind dazu da, damit man nicht rechtzeitig an die Waffe kommt. Wenn Du an der Tür überwältigst wirst, so tut ein Akkuschrauber an Deinem Knie als "Überredungshilfe" sein Job sehr gut und es werden keine Einbruchspuren zu finden sein...

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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
    Ganz einfach: Du übst gerade...
    Klar, das sowieso. Um kein Risiko einzugehen einfach die Waffen wegschließen wenn es klingelt, oder eben erst schauen wer da ist.

    Einen Gesetzestext konnte ich direkt nicht finden. Es sollte aber allgemein bekannt sein das man die Waffen vor unberechtigtem Zugriff schützen muss. Wenn man die Waffen also in der Wohnung liegen lässt und man an der Tür "überwältigt" wird, hat man die Arschkarte wenn am Ende keine Einbruchspuren an dem Tresor zu finden sind.

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  • wozzi
    antwortet
    Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
    Mir stellt sich eben die Frage wie es sich verhält wenn ich alleine zuhause bin, und keiner außer mir im ganzen Haus ist, und ich dann an die Tür gehe.
    Ganz einfach: Du übst gerade...

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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von Desert Hamster Beitrag anzeigen
    Gab es nicht den Fall, ich meine der wurde hier auch im Forum geschildert:
    Ein Jäger kommt heim, geht duschen, Gewehr lässt er irgendwo stehen, in der Zeit kommen die Kontrolleure und sein Frauchen macht auf, und bekommen mit dass das Gewehr "unbeaufsichtigt" rumsteht.
    Und bei ihm war dann anscheinend erstmal Endegelände mit Waffen
    Ja, den Fall gibt es. Jedoch hat er in diesem Fall nicht verhindert das eine Person ohne Waffenrechtliche Erlaubnis Zugriff auf die Waffe hat, in dem Fall seine Frau. Daher hat er ärger bekommen.

    Mir stellt sich eben die Frage wie es sich verhält wenn ich alleine zuhause bin, und keiner außer mir im ganzen Haus ist, und ich dann an die Tür gehe.

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  • Desert Hamster
    antwortet
    Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
    Das stimmt theoretisch, jedoch müsste man dann aber die Waffen und Munition auch mit an die Tür nehmen, denn wenn jemand klingelt und man an die Tür muss und das Zeug in einem anderen Raum liegen lässt hat man ja in dem Zeitraum keine direkte Kontrolle darüber. Ist ja das gleiche Thema wie mit dem schlafen oder wenn man in der Dusche steht, und in der Werkstatt liegt die Flinte noch auf dem Tisch. Man hat keine direkte Kontrolle über die Waffen, zumindest für einen kleinen Zeitraum.

    Ich mache mich mal auf die Suche im WaffG

    Gab es nicht den Fall, ich meine der wurde hier auch im Forum geschildert:
    Ein Jäger kommt heim, geht duschen, Gewehr lässt er irgendwo stehen, in der Zeit kommen die Kontrolleure und sein Frauchen macht auf, und bekommen mit dass das Gewehr "unbeaufsichtigt" rumsteht.
    Und bei ihm war dann anscheinend erstmal Endegelände mit Waffen

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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
    Prinzipiell brauch ich GAR NICHTS wegschließen wenn ich selber zuhause bin und SELBER zugriff auf meine Waffen habe!!
    Es ist zur Unterbringung lediglich gefordert, denn Zugriff unberechtigter zu verhindern.

    Deine Argumentation ist damit falsch.

    Das stimmt theoretisch, jedoch müsste man dann aber die Waffen und Munition auch mit an die Tür nehmen, denn wenn jemand klingelt und man an die Tür muss und das Zeug in einem anderen Raum liegen lässt hat man ja in dem Zeitraum keine direkte Kontrolle darüber. Ist ja das gleiche Thema wie mit dem schlafen oder wenn man in der Dusche steht, und in der Werkstatt liegt die Flinte noch auf dem Tisch. Man hat keine direkte Kontrolle über die Waffen, zumindest für einen kleinen Zeitraum.

    Ich mache mich mal auf die Suche im WaffG

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  • KESSELRING
    antwortet
    Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
    Da könnte dann ja jeder noch so gesetzesuntreue LWB seine Waffen und Munition in ruhe einschließen, um für die terminlich vereinbarte Kontrolle abgesichert zu sein.
    Prinzipiell brauch ich GAR NICHTS wegschließen wenn ich selber zuhause bin und SELBER zugriff auf meine Waffen habe!!
    Es ist zur Unterbringung lediglich gefordert, denn Zugriff unberechtigter zu verhindern.

    Deine Argumentation ist damit falsch.

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  • Pfälzer
    antwortet
    Das mit Deinen Arbeitszeiten ist so eine Sache, das machen die ne zeitlang mit, dann hast Du ganz kurzfristig nen Termin, aber verbindlich. Kannst Du mir glauben, weiß ich aus erster Hand.

    Und nein, scheißegal isses mir auch ned, aber es ist, wie es ist. Fakt, obs mir/uns paßt oder ned. Heulen muß ich deswegen auch ned, gehts mir wie Dir .

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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
    Da das jetzt Gesetz ist, wirst Du wohl Zeit haben für eine Kontrolle. Andernfalls könnte es sein, daß Du in Ermangelung Deines Hobbys viel mehr Zeit zur freien Verfügung hast, als Dir lieb ist.
    Also dann, weiter rum, aber es hilft Dir/uns nix.
    Bei mir sehe ich da kein Problem, und heulen muss ich schonmal garnicht. Da ich zu deren geregelten Arbeitszeiten überhaupt nicht zuhause bin

    Btw ist es ja schon lange Gesetz, nur hat man dazu endlich mal ein Urteil. Die "Scheiss egal" Einstellung hilft übrigens genauso wenig wie heulen.

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  • Pfälzer
    antwortet
    Zitat von scorpac Beitrag anzeigen

    Mich ärgert jedoch noch viel mehr, das nun bei Leuten die wirklich wichtigeres zutun haben als eine Kontrolle machen zu lassen, die Beamten nicht einfach wegschicken können um einen neuen Termin zu machen.

    .

    Da das jetzt Gesetz ist, wirst Du wohl Zeit haben für eine Kontrolle. Andernfalls könnte es sein, daß Du in Ermangelung Deines Hobbys viel mehr Zeit zur freien Verfügung hast, als Dir lieb ist.
    Also dann, weiter rum, aber es hilft Dir/uns nix.

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