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  • Michi
    antwortet
    Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
    bitte bei dieser Umfrage
    mal mitmachen, danke
    Der letzte Satz spricht doch Bände und zeigt mal wieder wie diese linken Ziegelsteinschmeisser wirklich ticken.

    Andere Waffenbesitzer wie Willy Pfund oder Urs Burri hingegen müsse man auf politischen Weg zwingen, sagt der Sicherheitsexperte: «Genau zu diesem Zweck hat die SP ihre Waffeninitiative lanciert.»

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  • stefan
    antwortet
    Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
    Von diesem Gerücht habe ich früher auch schon oft gehört. Ich habe es damals von Jägern und Sportschützen erzählt bekommen. Da sich dieses Gerücht wohl verbreitet hat, finde ich es zwar nicht "supra-liquid" nach dem Wahrheitsgehalt zu fragen, aber in der jetzigen Situation unpassend, da auch in diesem Forum bestimmt fleißig mitgelesen wird. Solche Gerüchte könnten für bare Münze gehalten werden und gegen uns Legalwaffenbesitzer eingesetzt werden.
    Moin

    Gerücht, Du triffst es im Kern. Entschuldige, aber es gibt Sachen, die brauche ich nicht zu hinterfragen.
    Auch wenn etwas in Jäger/Schützenkreisen erzählt wird, steht es jedem frei noch einmal darüber nachzudenken.
    Bei dem Thema:" Habe ich eine Trunkenheitsfahrt frei?" sollten alle, die die gängige Gesetzgebung kennen und mit der Drogenproblematik vertrauten zum selben Denkergebnis kommen.
    Vergleiche, die die Unsinnigkeit belegen habe ich in meinem ersten Beitrag genügend angeführt.

    Natürlich hast Du Recht damit, daß der Zeitpunkt nicht geschickt gewählt ist, und die Problematik ein falsches Bild auf uns werfen könnte.

    stefan

    stefan

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  • Götterbote
    antwortet
    Zitat von diesel Beitrag anzeigen
    Ja, die Trunkenheitsfreifahrt für Jäger gibt es, genauso sind alle Beamte faul, und Friseurinen blöd und rattenscharf.
    Eigentlich finde ich alleine diese Frage schon "supra-liquid", man kann auch überflüsseig schreiben.

    Nein, so etwas gab und gibt es nicht. Gefälligkeiten mal außenvor, aber das hat nichts mit einer Jagdberechtigung, oder einer Jägerprüfung zu tun.
    Von diesem Gerücht habe ich früher auch schon oft gehört. Ich habe es damals von Jägern und Sportschützen erzählt bekommen. Da sich dieses Gerücht wohl verbreitet hat, finde ich es zwar nicht "supra-liquid" nach dem Wahrheitsgehalt zu fragen, aber in der jetzigen Situation unpassend, da auch in diesem Forum bestimmt fleißig mitgelesen wird. Solche Gerüchte könnten für bare Münze gehalten werden und gegen uns Legalwaffenbesitzer eingesetzt werden.

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  • imi-uzi
    antwortet
    bitte bei dieser Umfrage
    mal mitmachen, danke

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  • stefan
    antwortet
    Zitat von fraustoppwirkung71 Beitrag anzeigen
    Eine allgemeine Frage an die Jaeger (aus reinem Interesse und keine Hetze):

    Gibt es eigentlich dieses Privileg einer "Trunkenheitsfahrt umsonst" fuer Jaeger noch?

    Ich kann mich erinnern, dass vor Jahren (zu Zeiten WaffG alt) es mal gehoert zu haben, wurde irgendwie begruendet auf "Brauchtum"..
    Ja, die Trunkenheitsfreifahrt für Jäger gibt es, genauso sind alle Beamte faul, und Friseurinen blöd und rattenscharf.
    Eigentlich finde ich alleine diese Frage schon "supra-liquid", man kann auch überflüsseig schreiben.

    Nein, so etwas gab und gibt es nicht. Gefälligkeiten mal außenvor, aber das hat nichts mit einer Jagdberechtigung, oder einer Jägerprüfung zu tun.

    Im Gegenteil, die Behörde zweifelt nach so einer Nummer an Deiner Zuverlässigkeit, und Du darfst alles abgeben, zumindest temporär darfst Du keine Waffen mehr besitzen.
    Der Rest läuft dann über MPU, Wartezeit~10 Jahre.

    Zitat von fraustoppwirkung71 Beitrag anzeigen
    Kann man an einem Jagdkurs teilnehmen, auch wenn man z.B. nur im Ausland (weil wohl einfacher) zur Jagd gehen moechte? Denn das die deutsche Jagdausbildung fundiert ist, glaube ich wohl. .
    Teilnehmen und abschließen kannst Du. Das hat aber nichts mit einer Auslandsjagd zu tun. In Österreich z.B. kannst Du mit Deiner deutschan Jagderlaubnis zur Jagd gehen, Einladung vorausgesetzt. In Italien z.B. mußt Du behördliche Hürden nehmen, die mir zu hoch waren. Munitionsauswahl, Mengennachweise.....Zettelchen....Stemopelchen.... ...
    Frankreich hingegen ist recht einfach, BeNeLUX geht auch. Trotzdem mußt Du natürlich überall Jagdscheine (Tagesscheine, ich meine es gäbe auch Saisonscheine) lösen.



    Zitat von fraustoppwirkung71 Beitrag anzeigen
    Obwohl ich in Kalifornieren auch so zur Jagd mitgehen haette koennen, man lernts halt vom "buddy" dann, beim Fischen ging es damals auch, obwohl ich keinen "Fischerschein" hatte, was meinem Ami-Bekannten ein erstauntes Laecheln abverlangte. Ok, USA ist ein anderes Thema, als das dichtbesiedelte Germany.

    Wie gesagt, wuerde mich mal interessieren.
    Das ist auch wirklich interessant.
    In den USA gibt es in jedem Bundesstaat eine andere Jagdgesetzgebung.
    Während viele dort ihr Heil vermuten, bin ich mit unserer recht klaren Regelung sehr zufrieden. In Kalifornien z.B. muß man eine kalifornische Jägerprüfung ablegen, die Waffengesetzgebung ist in den letzten zwei Jahren angezogen.
    Rund um die Big Lakes ist es etwas liberaler, es interessiert sich aber keiner für den deutschen Jagdschein, man braucht eine US License. Diese Informationen habe ich von einem Deutschen, der dort lebte, bzw. lebt.

    Dann darf man nur soviele Waffen im Auto haben, wie Schützen drinnen sitzen, oder auch umgekehrt, Sonnenbrillen sind nur nachts erlaubt .........will sagen, das Jagen in den USA ist nicht mehr so, wie es mal war. An den richtigen Volksjagden nimmst Du eh nicht teil, sondern in der Regel Einzeljagden, die streng reglementiert sind.
    Eine Alternative sind geführte Jagdausflüge, die es in jedem Staat gibt. Die leihen Dir sogar eine Waffe. Rechtlich ist das ganze dann gedeckelt, keiner stellt Fragen........


    stefan

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  • fraustoppwirkung71
    antwortet
    Eine allgemeine Frage an die Jaeger (aus reinem Interesse und keine Hetze):

    Gibt es eigentlich dieses Privileg einer "Trunkenheitsfahrt umsonst" fuer Jaeger noch?

    Ich kann mich erinnern, dass vor Jahren (zu Zeiten WaffG alt) es mal gehoert zu haben, wurde irgendwie begruendet auf "Brauchtum".

    Kann man an einem Jagdkurs teilnehmen, auch wenn man z.B. nur im Ausland (weil wohl einfacher) zur Jagd gehen moechte? Denn das die deutsche Jagdausbildung fundiert ist, glaube ich wohl. Obwohl ich in Kalifornieren auch so zur Jagd mitgehen haette koennen, man lernts halt vom "buddy" dann, beim Fischen ging es damals auch, obwohl ich keinen "Fischerschein" hatte, was meinem Ami-Bekannten ein erstauntes Laecheln abverlangte. Ok, USA ist ein anderes Thema, als das dichtbesiedelte Germany.

    Wie gesagt, wuerde mich mal interessieren.
    Zuletzt geändert von fraustoppwirkung71; 04.05.2009, 10:04.

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  • stefan
    antwortet
    Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
    PS: Wenn sich doch einmal ein paar Leute dazu entschließen sollten mit Maurerkellen Amok zu laufen, dann darfst du zwar eine Kelle besitzen, darfst aber nur auf extra abgesperrten Flächen Mauern und dir nicht mehr als 4 Kellen pro Jahr kaufen... und keinen Vollautomatischen Kellenroboter, usw... ihr wisst schon...
    Moin

    Da ich in Hessen eine Jägerprüfung abgelegt habe, darf ich so viele Kellen haben, wie ich will.

    Ansonsten scheinen wir uns zu verstehen.

    stefan

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  • Mondbär
    antwortet
    Soo... also erstens wirst du wohl deine Maurerkelle behalten dürfen (solange nicht 3-4 Leute anfangen damit Amok zu laufen ^^) und zweitens war mir die Bezeichnung als "Berufsjäger" in Bundesländern die nicht Niedersachsen sind nicht geläufig. Ich weiß auch nicht, wie sich dass dann bei denen auswirkt, was ich aber meinte war, dass ein(-e) Waffenbesitzberechtigte(-r) Mann/Frau dann ein Privatmann ist, solange er seine Waffe nicht zur Ausübung seines/ihres Berufs benötigt. Und das ist wohl (zumindest in Niedersachsen) bei den meisten Jägern der Fall.
    Die Erfahrung, dass viele Jäger ihrer Jagdtradition extrem anhängen habe ich auch schon gemacht. Einer unserer Ausbilder hatte sogar gesagt, Jäger seien etwas besonderes (weil sie Waffen kaufen/besitzen und auf Wirbeltiere schießen dürfen). Allerdings bin ich der Meinung, dass jeder der möchte (solange nicht vorbestraft,...) und sich dafür interessiert Jäger werden kann, also ist ein Jäger nichts besser...

    gruß

    bärchen


    PS: Wenn sich doch einmal ein paar Leute dazu entschließen sollten mit Maurerkellen Amok zu laufen, dann darfst du zwar eine Kelle besitzen, darfst aber nur auf extra abgesperrten Flächen Mauern und dir nicht mehr als 4 Kellen pro Jahr kaufen... und keinen Vollautomatischen Kellenroboter, usw... ihr wisst schon...

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  • stefan
    antwortet
    Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
    Ja, es gibt Unterschiede, aber ein Privat-Waffenbesitzer ist für mich ein Privat-Waffenbesitzer. Denn ein Jagdscheininhaber, der kein Berufsjäger ist, ist ein Privatmann mit der Erlaubnis zum Waffenbesitz.
    Verbessere mich, aber meiner Information nach ist ein Jäger, der seine Jägerprüfung im Saarland macht, automatisch mit dem Status "Berufsjäger" versehen. Die Prüfung (Schießen) ist dann etwas umfangreicher, und das war es.
    So weit ich weiß, gibt es das in Brandenburg genauso.
    Zudem ich den von Dir bemühten Unterschied nicht ganz verstehe. Ich habe zum Beispiel eine Kelle, kann mauern, bin aber kein Maurer.
    Zweifelt deshalb einer daran, daß ich eine Kelle besitzen darf.?

    Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigen
    Die Jäger (in der Schweiz zudem auch noch die SSV-Schützen)glauben halt mehrheitlich sie hätten das Schiessen erfunen und wüden deswegen gewisse Privilegien geniessen. Ich kenne nur ganz wenige Grünröcke welche normal ticken und auch andere Waffenbesitzer respektieren.
    Das ist m.E. nach in Deutschland nicht viel anders, nur, daß die Mehrzahl der Sportschützen besser trifft.

    stefan

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  • Michi
    antwortet
    Die Jäger (in der Schweiz zudem auch noch die SSV-Schützen)glauben halt mehrheitlich sie hätten das Schiessen erfunen und wüden deswegen gewisse Privilegien geniessen. Ich kenne nur ganz wenige Grünröcke welche normal ticken und auch andere Waffenbesitzer respektieren.

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  • Mondbär
    antwortet
    Ja, es gibt Unterschiede, aber ein Privat-Waffenbesitzer ist für mich ein Privat-Waffenbesitzer. Denn ein Jagdscheininhaber, der kein Berufsjäger ist, ist ein Privatmann mit der Erlaubnis zum Waffenbesitz.

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  • Michael
    antwortet
    Hallo Helmut,

    es gibt wohl Unterschiede, dennoch ging es mir darum, dass wir hier nicht auf eine Zwei-Klassen-Gesellschaft abzielen sollten. Mir ist jeder Waffeninteressierte / Legalwaffenbesitzer wilkommen, egal ob Jäger, Sportschütze oder Sammler.

    Ich habe auch schon unterschiedliche Erfahrungen mit Jägern gemacht, die Masse der Jäger in meinem Verein ist aber voll in Ordnung. Auch in Sportschützenkreisen gibt es alle Schichten der Bevölkerungen, egal ob Maurer oder Anwalt. Wir haben u.A. auch zwei Ärzte bei uns dabei...

    Gruß

    Michael

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  • fraustoppwirkung71
    antwortet
    Waffenbesitzer ist nicht gleich Waffenbesitzer, sprich Sportschuetze und Jaeger.

    Ich denke auch, dass es da Unterschiede in der persoenlichen Wertigkeit und oeffentlichen Ansehen der einzelnen Waffenbesitzergruppen in Deutschland gibt, wie im Flugzeug bei der First Class und "Holzklasse", die "Geschaeftsleute" wollen ja auch keine "Touristen" bei sich rumhuepfen sehen...

    Zudem halten viele Buerger(auch Kollegen im Amt) den privaten Besitz als Sportschuetze fuer ueberfluessig, wobei Jaeger ihr Image des "Hegens und Pflegens" positiv zugute kommt.

    Jaeger sind doch zumeist "hoehergestellte" Persoenlichkeiten oder Politiker usw.

    In USA kam es mir immer so vor, dass Jagen, Schiessen eine Taetigkeit fuer alle Buerger ist...

    Lieber Waffenfreunde, man sollte echt nix ueber die ganze Waffendiskussion in Absurdistan, sorry Deutschland, lesen, wenn man grad am anderen Ende der Welt im Urlaub ist....

    Bin gespannt, was noch fuer Schwachmatenvorschlaege zur Waffenaufbewahrung kommen.

    Vielleicht die Wiedereinfuehrung des "Blockwarts", dem man die Waffen zur Aufbewahrung uebergeben muss oder man kriegt als WBK-Besitzer einen "Paten" zur Seite gestellt, den man die Schluessel fuer den Waffenschrank zur Aufbewahrung uebergeben muss. Dieser Pate muss natuerlich der Anti-Waffenlobby angehoeren, darf niemals in seinem Leben einem Schiessport nachgegangen sein usw...

    Ich mache mir jetzt erst mal ein kuehles SINGHA auf und gehe vielleicht morgen meiner Einladung zu einem BBgun Match aufm Gelaende der lokalen Thai Army Base nach....sollte man ausnutzen sowas, wenn mal sowas ausserhalb des guten deutschen WaffG machen kann

    Diese Angaben ueber die Aufbewahrung musste ich schon vor drei Jahren schriftlich machen, als ich mir meine SigPro holte, so neu ist das auch nicht.

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  • MrSheepy
    antwortet
    Damit beugt die BEhörde nur den Hausbesuchen vor, für die sie eh kein Personal hat. Bei Rückfrage kann man dann sagen, Herr Paul Koslowsky hat Eidesstattlich versichert seine KK Sportpistole in einem Schrank der Stufe 0 aufzubewahren...

    Bedeutet bei einem Verstoss für Dich auch ein höheres Strafmass, da man Dich nun mehrfach darauf hingewiesen hat und Du versichert hast, das auch umzusetzen!

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  • Django
    antwortet
    Hallo an alle und schon ist die Abfrage da.Das neue
    nun meldet mal alle schön ich frage mich was es bei mir gibt.
    Django
    Angehängte Dateien

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