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  • Junior
    antwortet
    HAb am Freitag einen Schrieb bekommen ist aber nichts wildes. Nur das sie am Prüfen sind und falls Nötig werden sie sich noch malbei mir melden.

    So und das war es.

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  • Götterbote
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    Im Bereich Mitte-West von NRW ist der Nachweis des Tresors bei Antragsstellung bereits seit geraumer Zeit Usus, "Altbesitzer" werden derzeit um Vorlage von Rechnungen/aussagekräftigen Fotos (Schrank u. Schild) gebeten.
    Bei uns in Süd-West NRW hat es wohl bisher noch keine Aufforderungen an Altbesitzer zur Vorlage von Rechnungen/Fotos gegeben. Das wundert mich bei unserer "speziellen" Kreispolizeibehörde jedoch sehr.

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  • stefan
    antwortet
    Moin

    Ich glaube zwar, daß ich das schon einmal geschrieben habe, aber trotzdem nochmal.

    Darmstadt Land interessiert sich seit lange vor Winnenden für die Waffenaufbewahrung.
    Darmstadt Stadt kontrolliert seit mindestens zwei Jahren. D.h. angekündigter Hausbesuch des Ordnungsamtes.

    Alles in allem ist es zumindest in Hessen dem zuständigen Verwaltungschef (Bürgermeister/Magistrat/Landrat) überlassen mit den bestehenden Gesetzen umzugehen, und die Möglichkeiten zu nutzen.

    Da z.B. die Hessen, Mäcpom und NRW immer die Vornwegrenner (in Sachen Gutmenschentum) sind will ich aber gerne glauben, daß Bernhard mit seinen Aussagen für Bayern recht hat.
    Dort drehen sich die Uhren in mancher Sache anders als in den traditionell sozialdemokratischen Bundesländern, und das meine ich nicht negativ.

    Alles nichts neues.

    stefan

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  • Gunner
    antwortet
    Im Bereich Mitte-West von NRW ist der Nachweis des Tresors bei Antragsstellung bereits seit geraumer Zeit Usus, "Altbesitzer" werden derzeit um Vorlage von Rechnungen/aussagekräftigen Fotos (Schrank u. Schild) gebeten.

    All dies in gewohnt korrektem, freundlichen Ton.
    Keine Dunkelmänner um Mitternacht mit der Türramme...

    Und bei mir der nette Hinweis, bei 12 KW bräuchte ich doch wohl einen weiteren B-Schrank

    bestverwahrend grüßt
    der Gunner

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  • Mondbär
    antwortet
    sow wird das bei uns in der region (emden/aurich ostfriesland) auch schon seit längerem gehandhabt. ein bekannter musste auch beider beatragung der wbk neben der fotos auch einen kaufbeleg vorzeigen

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  • sharps
    antwortet
    Die Idee mit den Fotos finde ich auch gut. Ich wurde noch nicht aufgefordert, aber das kommt bestimmt noch. Wichtiger als einen Waffenschrank zu habe ist allerdings, ihn auch zu benutzen.

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  • MrSheepy
    antwortet
    Bei meiner Beantragung habe ich auch direkt Bilder des Tresors/Typenschilds beigelegt, damit war die Sache dann auch erledigt

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  • SHADOW
    antwortet
    Bei uns im Verein haben einige bereits Nachricht vom Amt bekommen und wurden um Fotos ihrer Aufbewahrungsmöglichkeit gebeten. Sie haben dann nicht nur ihre Schränke, sondern auch die Typenschilder fotografiert und mit eingeschickt. Das hat dem Amt als Nachweis dann ausgereicht und bedeutet für die auch keinen allzu großen zusätzlichen Arbeitsaufwand im Gegensatz zu den oft geforderten unangemeldeten und verdachtsunabhängigen Hausbesuchen, die verfassungstechnisch zweifelhaft sind.
    Die Fotomethode finde ich dagegen als Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung in Ordnung, zumal sie für den Sportschützen auch keinen übermäßigen Aufwand bedeutet und nicht in dessen Grundrechte eingreift.

    Wenn man so die leidliche Diskussion um die Kontrollen der Aufbewahrungsmöglichkeiten entschärfen kann, dann:

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  • Der Sheriff
    antwortet
    Hallo zusammen,

    hatte heute mal ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin am Amt für Öffentliche Ordnung.
    Es kann keine Rede davon sein, daß jetzt alle Sportschützen zuhause aufgesucht werden, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen zu kontrollieren.
    Derzeit wird ein Formblatt erarbeitet, auf welchem bei Antrag / Eintrag einer neuen Waffe darzulegen ist, wie die Waffe aufbewahrt wird. Im Einzelfall werden wohl auch Schützen angeschrieben, sie mögen doch einen Nachweis für die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen beibringen. Eine Rechnung für einen Waffenschrank bzw Fotos genügen hierfür in der Regel.

    Also mal ganz entspannt bleiben. Es wird nichts so heiß gegessen wie es (aus-)gekocht wird.

    Gruß,

    Bernhard

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  • stefan
    antwortet
    Moin

    Nochmal als Hinweiß:



    Daraus geht hervor:
    -------------------------------------------------------------------------

    Nach geltender Rechtslage muss der Sportschütze sein
    waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der
    erlaubnispflichtigen Schusswaffe glaubhaft machen, § 8 Abs. 1
    WaffG. Die näheren Einzelheiten regelt die Vorschrift über
    Sportschützen in § 14 WaffG. Nach § 14 Abs. 2 WaffG muss sich
    der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem
    Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen,
    dass er mindestens 12 Monate im Verein mit scharfen Waffen
    trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte
    Schießsportdisziplin braucht. § 14 Abs. 3 Satz 1 WaffG billigt
    Sportschützen als Grundausstattung zur Ausübung des Schießsports
    drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige
    Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten,
    muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das
    gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen.

    Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen ohne Änderung des o.
    g. Grundkontingents stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen,
    werden die Anforderungen für die Befürwortung eines
    waffenrechtlichen Bedürfnisses erweitert. So wird § 14 Abs. 3
    WaffG um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des
    Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige
    Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene,
    die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich
    sportlich mit anderen zu messen) nachweist.
    -----------------------------------------------------------------------

    Hierbei geht es nur um Sportschützen, die durch entsprechende Nachweise durchaus mehr als 5 Waffen haben dürfen.

    Jäger scheinen vordergründig unberührt.

    Was ich eben auf die Schnelle nicht gefunden habe, ist die Änderung, daß man das Bedürfniss dann nicht mehr dem Verband, sondern der Behörde nachweisen muß.
    Kannst Dirs ja mal im Volltext auf der Zunge zergehen lassen, irgendwo steht es.

    stefan

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  • sharps
    antwortet
    Na endlich wird dieses Thema von den Medien mal objektiv und nicht reißerisch behandelt. Ich musste mir als Waffenbesitzer in letzter Zeit auch viele unangenehme Dinge anhören und das hat mir noch mal Mut gegeben Gegenargumente zu bringen.

    Zu den geplanten Änderungen im Waffengesetz kann ich nur sagen: Biometrische Schlösser bringen nichts und sind zu teuer. Zentrales Waffenregister ist mir egal, denn was ändert das schon für mich? Und vor Kontrollen habe ich auch keine Angst, ich habe nichts zu verbergen. Letztendlich wie sieht das aus mit einer Begrenzung auf 5 Schusswaffen? Weiß da jemand was genaueres? Wenn man Jäger und Sportschütze ist sind 5 nämlich ein bisschen wenig.

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  • Der Sheriff
    antwortet
    Habe ich gerade im Internet gefunden. Hört es euch an, es lohnt sich.



    Gruß,

    Bernhard

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  • Cmark73
    antwortet
    Hallo,

    beschlossen ist im Moment noch gar nichts!

    Die Koalition hat sich lediglich auf konkrete Vorschläge zur Verschärfung des Waffengesetzes geeinigt.Ernst wirds glaub`ich erst Ende Juni.
    Zentrales Waffenregister kommt auf jeden Fall(stört mich auch nicht weiter).
    Wie`s m. den Häufigeren Kontrollen aussieht u. ob wer ,wann,wie in meine Wohnung darf um sich die Waffenaufbewahrung anzusehen ist auch noch nicht klar.
    Eine Sauerei wäre auf jedenfall ein Ermächtigungsgesetz (steht auch in den Vorschlägen dabei) ,das dem BMI erlaubt nach gutdünken dem Waffenbesitzer vorzuschreiben,wie er seine Waffen lagern darf Sprich: die könnten alle paar Jahre die Vorschriften zum Verschlußsystem des Waffenschrankes ändern (wenn sie das wollten) Bezahlbar wäre das dann kaum noch!

    Gruß Markus

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  • David
    antwortet
    Das Gesetz ist jetzt schon beschlossen worden??? Was genau wurde jetzt alles geändert? Wo kann ich das nachlesen?

    Gruß David

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  • Michi
    antwortet
    Hier kann man zumindest das Interview vom Bratzler noch angucken


    Und hier gibt es Bratzlers Besuch auf der WBK nochmal zu sehen.

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