Muss dazu aber dazuführen:
Munitionsaufbewahrung
"Gemäß § 13 Abs. 3 der AWaffV ist erlaubnispflichtige Munition mindestens in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder einen gleichwertigen Behältnis zu verwahren. Grundsätzlich dürfen Schusswaffen gemäß § 36 Abs. 1 WaffG nur getrennt von der entsprechenden Munition aufbewahrt werden."
"Sofern die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis mit mindestens Widerstandsgrad 0 ²) erfolgt, dürfen Schusswaffen und Munition zusammen verwahrt werden. In diesem Zusammenhang ist ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nicht mit einem Behältnis Widerstandsgrad 0 ²) gleichzusetzen."
Mir geht es speziell jetzt um diesen sogenannten Jagdschrank den doch denke ich einige Leute haben (unter anderem ich).
"Eine weitere Ausnahme ist der sog. "Jägerschrank", in dem Kurzwaffen und die Munition für Kurz- oder Langwaffen im B-Innenfach des A-Schrankes gemeinsam gelagert werden dürfen."
"Bei mehreren Schränken ist eine Überkreuz-Lagerung möglich. Das bedeutet, dassnicht zueinander passende Munition und Waffen in einem Behältnis gelagert werden dürfen."
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