Nach einer Generalklausel der Europäischen Union könnte der Amtshilfe-Einsatz auch beim politischen Generalstreik gegen Versorgungseinrichtungen, gewaltsamen Massenprotesten, sozialen Unruhen sowie Aktionen des zivilen Ungehorsam durch Streiks und/oder Straßenblockaden im Transport- und Energie- oder Gesundheitswesen möglich sein. Mit dieser Ausrichtung böten die neu aufgestellten RSUKr „allen interessierten und geeigneten Reservisten Chancen des Engagements“, wirbt die Bundeswehr."
„Bekämpfung organisierter und militärischer bewaffneter Aufständischer“ oder „widerstrebender“ Bevölkerungsteile...Einsatz auch beim politischen Generalstreik gegen Versorgungseinrichtungen, gewaltsamen Massenprotesten, sozialen Unruhen sowie Aktionen des zivilen Ungehorsam durch Streiks und/oder Straßenblockaden im Transport- und Energie- oder Gesundheitswesen möglich sein."
Allein das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!Und entschuldigung aber wenn es hier um Hochwasserschutz ginge wieso hat man das nicht schon vor Jahren eingeführt bzw. schon kurz nach dem Elb Hochwasser?
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