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Simonov SKS 45
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Auf der Seite des BKA müssten die zu finden sein.MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er,)
Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015,Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigenKönntest du sagen wo man den findet?
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenOrdner BKA Unterlagen, Unterordner SKS auf LaufWerk E"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Mein SKS ist da. Schönes Teil. Mit dem Menschen vom BKA bin ich in Kontakt. Ich muss nochmal fragen ob es ein Kompromiss für das Bajonett gibt. Eventuell fixieren, das müsste theoretisch klappen. Frage ich aber morgen nach."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Noch ne kleine Info am Rande. Ich wollte ein Schnäppchen machen und 20 Stripper Clips für 9,95€ kaufen. Die Teile sind von NCSTAR und taugen rein garnichts."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Ich habe jetzt nicht alle Beiträge zum Thema SKS gelesen. Nur die erste und die zwei letzten Seiten.
Wir besitzen seit Februar eine SKS, original mit Bajonett. Es gab keine Probleme mit der Eitnragung in die WBK. Niemand vom Amt wollte, dass wir das Bajonett abbauen.
Auf dem Schießstand hatten wir nur einmal ein Problem mit jemanden, der nur Halbwissen hatte.
Bajonette müssen nicht abgebaut werden bei Ordenanzwaffen. Dies wurde uns vom Schießstandbetreiber dann auch so bestätigt.
Natürlich ist das Bajonett eingeklappt.
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der schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?
ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!
die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
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Zitat von HangMan Beitrag anzeigender schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?
ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!
die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!
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Zitat von HangMan Beitrag anzeigender schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?
ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!
die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Ich gebe zu, da habt ihr Recht.
Nur frage ich mich, warum mir das vom Verkäufer so nicht erzählt wurde. Er sagte nur, dass irgendwo in Russland ein Schrieb vorleigt, der bestätigt, dass die SKS schon im 2.WK eingesetzt wurde und daher nicht mehr unter die verbotenen Waffen fällt.
Selbst gesehen habe ich den Schrieb nicht.
Schade eigentlich, dass gerade im Waffenbereich so wenig Aufklärung erfolgt und am Ende die Sportschützen die Dummen sind.
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das mit dem Schrieb war nur, damit der Passus mit "Kriegswaffe" und dem Datum 01.09.1945 "klargeht" und der SKS überhaupt erstmal sportlich erlaubt wird. War er nämlich bis dato nicht.
War ein ziemliches Hängen und Würgen, erstmal den SKS legal zum sportlichen Schießen zuzulassen.
Das BKA hat dann aber zusätzlich gesagt, dass er zwar in Originalausführung legal ist, zum sportlichen Schießen aber nur ohne Bajonett zugelassen ist. Vergleiche das mal bitte mit den Magazinen:
Haben darfst du 100er Trommermagazine, aber aufm Stand nur 10er, weil sportlich nichts anderes erlaubt ist.
Das ist einfach nur eine zusätzliche Einschränkung, die nur fürn Stand gilt.
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