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  • stefan
    antwortet
    Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
    Das ist glaube ich ein passendes (und trauriges) Beispiel das Gesetze nicht greifen, wenn man sich nicht dran halten will:?
    Ja, nee iss klar. Probleme bekommen schon eher wieder einmal die Messerfuzzys, denen solche Aktionen nicht gelegen kommen.
    Als allererstes wird man nun bei dem betreffenden Gericht sio eine Metalldetektorenschleuse einführen, und teilweise Leibesvisitationen durchführen.
    In Darmstadt war vor Jahren mal ein Zwischenfall, bei dem Albaner, oder wer auch immer, unter Einsatz einer Maschinenpistole, einen Angeklagten befreit haben.
    Seit dem kommst Du dort mit nix mehr rein.


    Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
    Aber vielleicht werden jetzt Russen in Gerichten verboten... Oder Gerichte generell... Ich glaub Mord ist schon verboten, oder?
    Ich würde Gerichte verbieten. Glaubst Du, die machen dann auch illegal weiter.?

    stefan

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  • MrSheepy
    antwortet
    Das ist glaube ich ein passendes (und trauriges) Beispiel das Gesetze nicht greifen, wenn man sich nicht dran halten will:

    Mord im Gerichtssaal

    Aber vielleicht werden jetzt Russen in Gerichten verboten... Oder Gerichte generell... Ich glaub Mord ist schon verboten, oder?

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  • David
    antwortet
    Das hast Du sehr schön gesagt!

    Gruß David

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  • fraustoppwirkung71
    antwortet
    Die Begrenzung auf 10 Schuss gibt´s doch auch schon für Magazine für Selbstlader, die früher unter den "Anscheinsparagraphen" gefallen wären. Trotzdem besitzen die meisten original Surplusmagazine, die zudem wenigstens funktionieren...

    Der Vorschlag für grosskalibrige Kurzwaffen die Mag-Kapazität zu begrenzen, würde jedoch gut ins Bild passen, beim sportlichen Scheibenschiessen schiesst man normalerweise maximal 10 Schuss...logische "deutsche Politiker-Schlussfolgerung": "Mehr braucht man also nicht!"

    So eine Begrenzung bringt gar nix, nur das die 15 Schuss (und mehr) Magazine entweder teurer werden und zudem "attraktiver" weil ja verboten jetzt......

    Gab´doch in USA auch mal diese Begrenzung der Magazine auf 10 Murmeln, das Gesetz wurde doch dann wieder gekippt...

    Das in Deutschland die Politiker im erfinden von neuen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften "für" (sarkastisch) Bürger besondes "inovativ" sind, dürfte wohl bekannt sein...

    Ich habe vor zwei Wochen eine interessante Diskussion über Waffenbesitz auf RBB gesehen, da wurde sich unter anderem auch fürchterlich aufgeregt, weil eine Landespolizeibehörde erwägt ihren Bestand an Dienstpistolen (ca. 30.000 Stück, wohl Sig´s P6), wegen Einführung einer neuen Dienstwaffe, teilweise auf dem deutschen Markt zu veräussern......gab natürlich wieder das übliche Gelaber: "Deutsche Behörde bewaffnet die Bevölkerung" usw.....
    Das so ein Verkauf konform mit den Haushaltsgesetzen ist, hat ein Politiker bestätigt....dann wird halt das Zeug ins Ausland verkauft, wie´s wohl SIG SAUER mit den ehemaligen P6 des Zolls gemacht hat, für "Appel und ´n Ei" aufgekauft, überholt und in die Welt verkauft......verkauft werden die Teile so oder so.....Hauptsache die Waffengegner und bestimmte Politiker leben in ihrer Traumwelt von einer "Friede, Freude, Eierkuchen" Bundesrepublik....

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  • David
    antwortet
    Wie will man den Magazinwechsel denn erschweren??? Die einzigste möglichkeit sähe ich im festschweißen oder sonst wie festsetzen der Magazine im Griffstück Und dazu noch eine Magazinbegrenzung...echt mir fehlen die Worte, wenn man bedenkt wieviele Kurzwaffenmagazine so rummschwirren. Und wie sollte man denn seine Kurzwaffe am Schießstand laden? Wie um 1900 rum, mit Ladestreifen???Was soll das bitteschön bringen? Wählerstimmen oder was???

    Man müsste Politiker echt für deren Dummheit bestrafen können! Von Steuergeldern lebt es sich anscheinend sehr gut und sogar für dumme ideen bekommt man noch sein "Gehalt" vom Volk

    Ich bin sprachlos...

    Gruß David

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  • Gunner
    antwortet
    Zitat von Feindsender Beitrag anzeigen
    Das es sich sich dabei um eine Finte handelt könnte ich mir gut vorstellen, daher auch nur die einfache zur Kenntnis nahme.
    Eine technische Umsetzung wäre theoretisch möglich, nur will ich nicht weiter darauf eingehen, es kochen ja zu Thema Waffenrecht die Gemüter recht hoch.
    ..zumindest hat technische Realisierbarkeit nichts mit der Realität zu tun, in der sich unsere Politiker im Bezug zum Waffenrecht befinden, s. Blockiersysteme.

    Da geht es nach der Strickart: Wir verankern es erst mal im Gesetzt, es wird schon jemand etwas dazu erfinden (und sich eine Goldenen Nase damit verdienen, nicht wahr, Hr. Schäuble?)


    alles erwartend grüßt
    der Gunner

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  • Feindsender
    antwortet
    Das es sich sich dabei um eine Finte handelt könnte ich mir gut vorstellen, daher auch nur die einfache zur Kenntnis nahme.
    Eine technische Umsetzung wäre theoretisch möglich, nur will ich nicht weiter darauf eingehen, es kochen ja zu Thema Waffenrecht die Gemüter recht hoch.

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  • ElFunghi
    antwortet
    Zitat von Feindsender Beitrag anzeigen
    Öhhm, ja.

    Ich hab mir die derzeit 256 Beiträge zum Thema nicht durchgelesen, da ich kein Bock Ausschweifungen und Kindergarten habe. Zutrauen würde ich solche Anträge den Politikern schon. Hast du vielleicht noch genauere Infos dazu? Von mir wurde diese Meldung erst mal nur zur Kenntnis genommen.
    Habe leider keine genauen Infos, da ich diese Nachricht auch nur so am Rande mitbekommen habe.

    Habe aber mal etwas "gegooglet" und es scheint sich tatsächlich um ernstgemeinte Vorschläge zu handeln.

    AUf die schnelle mal das hier gefunden:

    raptor789 ???????????????????????????????????? ????????????????????????????????????????????????????????????????


    Dort ist auch der Antrag als PDF verlinkt.

    Ich kann mir dennoch nicht vorstellen das von einem Bundesland solch unfassbar Schwachsinnige Vorderungen kommen.

    Ich bin der Meinung es könnte sich doch um eine Finte handeln.

    Denn wie soll es überhaupt Möglich sein einen Magazinwechsel zu erschweren? (Nippel durch die Lasche ziehen [...] ?)

    Auch eine Begrenzung der Geschossenergie für GK ist ja wohl mal der Witz des Jahres.
    Am besten werfen wir die Geschosse in Zukunft gegen die Scheiben.

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  • Feindsender
    antwortet
    Öhhm, ja.

    Ich hab mir die derzeit 256 Beiträge zum Thema nicht durchgelesen, da ich kein Bock Ausschweifungen und Kindergarten habe. Zutrauen würde ich solche Anträge den Politikern schon. Hast du vielleicht noch genauere Infos dazu? Von mir wurde diese Meldung erst mal nur zur Kenntnis genommen.

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  • ElFunghi
    antwortet
    Zitat von Feindsender Beitrag anzeigen
    Jupp!
    Das Land Baden Württemberg hat einen Antrag zu einer weiteren Verschärfung des jetzt im Bundestag beschlossenen Waffengesetz eingereicht. Es ist die Rede davon bei Kurzwaffen die Magazine auf max. 5 Schuß zu begrenzen, eine Erschwerung und damit eine zeitliche Verzögerung beim Magazinwechsel und eine Begrenzung der Schußenergie bei Großkaliberkurzwaffen. IPSC soll nun auch wieder verboten werden und Paintball soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Mal Schauen was dabei so rum kommt.
    Da hätte ich ganz gerne mal eine Quelle.

    Falls du diese Information aus einer etwas seltsam EMail hast du die bekommen hast, würde ich das ganze weniger ernst nehmen.
    Denn in diesen Anlagen ging es unter Anderem um eine Änderung im "Transsexuellen Gesetz".

    (Stand wirklich so dadrin)

    Demnach -> Unfug..

    Gruß

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  • Feindsender
    antwortet
    Jupp!
    Das Land Baden Württemberg hat einen Antrag zu einer weiteren Verschärfung des jetzt im Bundestag beschlossenen Waffengesetz eingereicht. Es ist die Rede davon bei Kurzwaffen die Magazine auf max. 5 Schuß zu begrenzen, eine Erschwerung und damit eine zeitliche Verzögerung beim Magazinwechsel und eine Begrenzung der Schußenergie bei Großkaliberkurzwaffen. IPSC soll nun auch wieder verboten werden und Paintball soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Mal Schauen was dabei so rum kommt.

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  • David
    antwortet
    Gibt es was neues zum thema Waffenrecht?

    Gruß David

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  • stefan
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    Hallo Diesel,

    da Tresore in der Regel keiner Alterung/Abnutzug unterliegen, glaube ich kaum, daß es zu ähnlichem Aufwand wie mit den durchaus dem Verschleiß anheimfallenden Heizöltanks, die ja durchaus eine Gefährdung der Umwelt darstellen können, kommen wird.

    Ein Tresor der Stufe A, B, oder 0 verliert diese Eigenschaft ja nicht, so daß ein Nachweis über den Kauf/Besitz entsprechender Tresore ausreichen sollte.

    Die Überprüfung der Öltanks wäre analog der Kontrolle der PKW/LKW beim TÜV/DEKRA zu bewerten.

    Dies ist m.M.n. für Waffenschränke nicht notwendig.

    dauerhaft bewährt grüßt
    der Gunner
    Ei Voll Kerrr

    Das iss krass andersder.

    Spaß beiseite.
    Wäre das so irrwitzig und unrealistisch, hätte ich nix geschrieben.

    Wäre diese Tanküberprüfung umweltrelevant gewesen, dann hätte man sie alleine schon wegen der Grünen Herrschaften bundesweit durchgeführt.

    Bei der Überprüfung ging es nicht um die Unversehrtheit der Lagerstätte, sondern darum zwei-/drei Parameter abzuchecken. Etwa die Unversehrtheit des Raumes, in dem die Lagerstätte steht, dazu ein-/zwei technische Merkmale, wie z.B. Überfüllsicherung/Grenzwertgeber und ein Rückflußverhinderer. Rein garnichts zum Thema Zustand, eher schon, ob die Lagerstätte ringsum 300mm (durchschnittlich!) Platz bietet.
    Analog dazu könnte man einen Tresor auf die verwendeten Dübel (Schwerlastanker vs. Nylondübel), die Ausführung des Schrankes, und die Zugänglichkeit überprüfen.

    Ich erwische Dich bei einer gewissen Logik, pfui Volker, das ist hier nicht gewollt.
    Anfangs brauchte ich auch etwas Zeit, mir in solchen Zusammenhängen das Denken abzugewöhnen.

    stefan

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  • Gunner
    antwortet
    Hallo Diesel,

    da Tresore in der Regel keiner Alterung/Abnutzug unterliegen, glaube ich kaum, daß es zu ähnlichem Aufwand wie mit den durchaus dem Verschleiß anheimfallenden Heizöltanks, die ja durchaus eine Gefährdung der Umwelt darstellen können, kommen wird.

    Ein Tresor der Stufe A, B, oder 0 verliert diese Eigenschaft ja nicht, so daß ein Nachweis über den Kauf/Besitz entsprechender Tresore ausreichen sollte.

    Die Überprüfung der Öltanks wäre analog der Kontrolle der PKW/LKW beim TÜV/DEKRA zu bewerten.

    Dies ist m.M.n. für Waffenschränke nicht notwendig.

    dauerhaft bewährt grüßt
    der Gunner

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  • stefan
    antwortet
    Moin

    Da ich den einen oder anderen kenne, und man sich austauscht, kam mir zu Ohren, daß einer unserer Volksvertreter aus Hessen, in Berlin (bei einem Ausschuß des BMI) einen Vorschlag gemacht haben soll.
    Sachkundige Stellen könnten doch mit der Überprüfung der sicheren Verwahrung der Waffen von Legalwaffenbesitzern beauftragt werden.
    Zu vereinbaren wäre dann ein Termin des Waffenbesitzers mit einer benannten Stelle, die dann gegen eine geringe Aufwandsentschädigung die Aufbewahrung überprüfen, und den sicheren Umgang bestätigt.

    Hintergrund des Vorschlags ist die gelungene Überprüfung aller Heizöltanks in Hessen in 2007. Nach Wasserwirtschaftsgesetz wurde diese angeordnet, und umgesetzt. Jeder Heizöltankbesitzer hat in dem Jahr für roundabout 70€ die Sicherheit seiner Lagerstätte überprüfen lassen. Ansonsten gab es eine OWI-Anzeige mit entsprechendem Ordnungsgeld.

    Ich habe extra mal eine Nacht über die Nummer geschlafen. Mittlerweile bin ich so weit, die Sache ernstzunehmen, und für möglich zu halten.
    Zumal die Überprüfung, bzw. die Anordnung über die sichere Verwahrung in Länderhand übertragen werden soll.

    Für Hessen bedeutet das, daß jede benannte Stelle mit Zulassung (u.a. Dekra, TÜV, andere benannte) diese Überprüfung auf Sicherheit und ausreichenden Widerstandsgrad dürchführen können.

    Jetzt muß ich mir noch überlegen, ob ich das einfach nur als lästig empfinden und es tolerieren würde, oder ob ich mich darüber ärgern soll.

    Prinzipiell glaube ich, daß der Vorschlag okay ist. Die Überprüfung findet dann voragemeldet statt, und zumindest die unverletzlichkeit meiner Privatsphäre ist gewahrt.

    stefan

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