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Aufbewahrung von SRS Waffen und deren Munition

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  • Gunner
    antwortet

    Jede Waffe, die vom WaffG in D erfaßt wird, also z.B. auch Dekos oder Luftdruckler ebenso wie Schreckschußwaffen oder Bajonette / Kampfmesser müssen s t e t s vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert werden.Ob in dem Haushalt ausschließlich Berechtigte leben, ist dabei völlig unerheblich .
    Auch Schreckschußwaffen habemn daher nichts in unverschlossenen Schubladen zu suchen.

    Wer belastbare Belege für anderslautende Gesetzesauslegungen findet, darf sie gerne hier veröffentlichen, bis dahin bewerte ich Seepockes Aussage als falsch !

    abwartend grüßt
    der Gunner

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  • dachhase
    antwortet
    Eine SRS inklusive Munition muss so aufbewahrt werden, dass Minderjährige keinen Zugriff darauf haben. Wenn Du also als Single oder mit deiner (volljährigen) Frau zusammen wohnst und z.B. garantieren kannst, dass selbst das minderjährige Kind deiner Putzfrau nicht in die Wohnung kommt... Kann die SRS auch auf dem Wohnzimmertisch rumliegen - ABER: entweder führst du das Ding (KWS!), oder verwahrst es so, dass 100% niemals - und nie - ein Kind daran kommt!
    LG

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  • Seepocke
    antwortet
    Zitat von K98 Beitrag anzeigen
    Nur wenn die Waffe zusammen mit der Munition gelagert wird, muss sie in einen Tresor Klasse I (), denn diese Vorschrift bezieht sich auf "Waffen" allgemein!
    Das ist zwar zulässig, aber selbst "scharfe" Kurzwaffen können gemeinsam mit der passenden Muni in einen Schrank Klasse 0 (null) gelagert werden, ebenso also auch die SRS.
    Ist das nicht möglich, so greift die geforderte getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition. SRS-Pistolen haben gegenüber dem SRS-Revolver den großen Vorteil, daß man das Magazin bestücken kann und einfach in der Nachbarschublade aufbewahrt.
    Damit ist der Trennungsvorschrift Genüge getan. Schubladen auf - Waffe und Magazin der jeweiligen Schublade entnehmen, einstecken und ab geht`s. Bei Revolvern müssen die Bohnen erst einzelnd geladen werden, das kostet zuviel Zeit.
    Ist zu befürchten, daß im Haushalt lebende andere unberechtigte Personen die Waffe oder Muni an sich nehmen könnten, müssen die Schubladen verschliessbar und die Schlüssel nur der berechtigten Person zugänglich sein.

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  • K98
    antwortet
    Auch wenn es schon ein paar Monate her ist...

    Eine PTB-Waffen ist zwar per Definition eine Schusswaffe, doch sie muss nicht in einem Tresor gelagert werden! Doch warum nicht

    - Was steht denn in §36 WaffG???

    Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

    PTB-Waffen sind aber von der Erlaubnispflicht freigestellt, ergo müssen sie auch nicht in den Tresor, wohl aber "sorgfältig" aufbewahrt werden, damit sie nicht abhanden kommen oder Dritte (also Minderjährige) sie unbefugt an sich nehmen können!

    Nur wenn die Waffe zusammen mit der Munition gelagert wird, muss sie in einen Tresor Klasse I (), denn diese Vorschrift bezieht sich auf "Waffen" allgemein!

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  • Dikoss
    antwortet
    Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
    bei uns gabs zum Kleinen Waffenschein ein Merkblatt dazu. darin u.A. die Information zur Lagerung:

    -Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahren.
    Sehr originell, ist sicher auch so 'ne Satire von Böhmermann.

    Da kauft man sich so ein Ding für den Fall des Falles, und dann sagst du zu der in-dein-Haus-eindringenden-Fachkraft "Moooment.... erst muss ich meine Waffe laden, dann kann's losgehen".
    Das Ding liegt fertig geladen und gesichert so, dass ich einigermaßen flugs dran komme. Ist (zumindest bei mir) ja nicht als Deko gedacht.

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  • dcag99
    antwortet
    bei uns gabs zum Kleinen Waffenschein ein Merkblatt dazu. darin u.A. die Information zur Lagerung:

    -Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahren.
    -Waffe in einem geschlossenen (aber nicht verschlossenen!!!) Behältnis ( Schrank, Schublade etc - muss kein Schloss haben. Reicht auch der original Koffer.).
    - Munition (nach Möglichkeit) verschlossen. Hier wurde auch explizit beim Antrag gefragt "wie wird die Munition aufbewahrt".

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  • Dzilmora
    antwortet
    Zitat von Dikoss Beitrag anzeigen
    Asche auf mein Haupt...
    War jetzt nicht "erzieherisch" von mir gemeint. Irren kann sich jeder und ich meinte tatsächlich mich selbst mit "verwirrend das WaffG". Im ersten Absatz heißt es ja

    Schusswaffen sind Gegenstände (...) bei denen Geschosse...
    und dann heißt es

    Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen...
    Man hätte es, meine Meinung, klarer definieren können.

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  • derda
    antwortet
    Der hat sich warscheinlich darauf bezogen "Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird."

    Wahrscheinlich hat er den Rest nicht mehr gelesen, wo Schusswaffen allgemein noch definiert werden und dann SSW ebenfalls genannt werden.

    e:/
    Durchluft wird zwar auch definiert, dort sind es kalte Gase. SSW sind mit heißen Gasen, also ... schlampig, aber ärgerlich.

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  • Dikoss
    antwortet
    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
    Bisschen verwirrend das WaffG oder habe ich den klaren Blick verloren?.
    Asche auf mein Haupt.
    Ich übernahm die Auskunft eines Menschen, der mit Sachkundeprüfungen zu tun hat, ungeprüft.
    Offenbar sind SSW eben doch Schusswaffen.
    Dem erzähl' ich was!

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  • Dzilmora
    antwortet
    WaffG
    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    1.1
    Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur
    Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen
    Lauf getrieben werden.
    (...)
    2.6
    Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von
    Kartuschenmunition bestimmt sind.
    Bisschen verwirrend das WaffG oder habe ich den klaren Blick verloren?.

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  • Dikoss
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    Doch, ist sie wohl, aber ihr Besitz ist für Leute ab 18 Jahren erlaubnisfrei, wenn sie eine PTB-Abnahme hat
    Sie ist eine Waffe. Aber keine Schusswaffe. Bei einer SW muss ein gasgetriebenes Projektil den Lauf verlassen. SSW-Muni hat keine Projektile.

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  • Gunner
    antwortet
    Doch, ist sie wohl, aber ihr Besitz ist für Leute ab 18 Jahren erlaubnisfrei, wenn sie eine PTB-Abnahme hat.
    Daraus resultieren auch die geringeren Ansprüche an das Verwahren.
    Hierfür genügt es tatsächlich, die Waffe in einem abgeschlossenen Schrank oder einer abschließbaren Kiste welcher Art auch immer, zu verwahren.

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  • Dikoss
    antwortet
    Zitat von MarcusCaepio Beitrag anzeigen
    Die SRS Waffe ist zwar eine Schußwaffe
    Nein, ist sie nicht.

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  • Dzilmora
    antwortet
    WaffVwV

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien
    Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes
    erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen),
    reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare
    Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an
    der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte
    (abschließbare) Wandhalterungen.
    Muni und Waffe kann in den Schrank. Kassette ist nicht nötig. Grundsatz: Vor dem Zugriff durch Unberechtigte schützen. Wurde oben schon öfters erwähnt.

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  • El_SMARTo
    antwortet
    Zitat von MarcusCaepio Beitrag anzeigen
    Google mal "Aufbewahrung PTB Waffen". Hab noch das hier gefunden:
    Genau seit dem ich dies getan habe bin ich noch verwirrter.

    Wie ist denn der Fall wenn ich einen verschlossenen Holzschrank habe, dort die Munition in einer Geldkassette lagre und oben drauf die SRS liegt.

    In einigen Foren wird geschrieben wenn man einen alleinigen Hausstand hat kann man die Waffe überall liegen lassen, denn eine verschlossene Haustür reicht aus.

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