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Aufbewahrung von SRS Waffen und deren Munition

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  • MarcusCaepio
    antwortet
    "soll" ist ja nicht gleich "muss".
    Meine Lupi zum Beispiel kam im Koffer mit einfachem Schiebeverschluss.
    Habe diese durch Verschlüsse mit Zahlenkombi ersetzt. Wenn du ein verschließbares Behältnis für die SRS und ein verschließbares Behältnis für die Munition hast, bist du imho save. Kommt ja auch darauf an, ob du alleine lebst, mit Kindern usw. Es heißt ja für ungefugte nicht Zugriffsbereit. Also eben nicht die SRS auf der Flurkommode liegen haben, wenn der Besuch kommt.
    Google mal "Aufbewahrung PTB Waffen". Hab noch das hier gefunden:
    Erlaubnisfreie Waffen und Munition:
    Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen mit F-Zeichen oder
    Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen
    sowie Hieb- und Stoßwaffen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden. Es reicht
    aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren. Zu den Waffen gehörende Munition muss
    verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.
    Geschosse von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen sind keine Munition i. Sinne des Gesetzes.

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  • El_SMARTo
    antwortet
    Zitat von MarcusCaepio Beitrag anzeigen
    Soweit habe ich das in Errinerung habe (müsste sonst nochmal in meinen Sachkunde Ordner gucken)
    Die SRS Waffe ist zwar eine Schußwaffe, das PTB Zeichen jedoch kennzeichnet diese als solches und unterliegt nicht den Bestimmungen einer "scharfen" Waffe. Genau wie eine Luftpistole nicht in einen Waffenschrank muss, muss eine PTB Waffe das ebenfalls nicht. Bedenke, dass es einen Unterschied zwischen "Erwerben und Besitz" und "Führen" gibt.
    Darf dann in einem Schrank die Munition in einer Geldkassette und die SRS Waffe frei oben drauf liegen? Oder muss die Waffe zusätzlich in dem abgeschlossenen Plastikbehältnis welches es bei Kauf dazu gibt gelagert werden?

    Denn bei einer Luftpistole ist geregelt, dass sie in einem Behältnis für unbefugte nicht Zugriffs breit gelagert werden soll.

    Am liebsten wäre es mir, wenn im Waffengesetz dazu ein Punkt stehen würde.

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  • MarcusCaepio
    antwortet
    Soweit habe ich das in Erinnerung habe (müsste sonst nochmal in meinen Sachkunde Ordner gucken)
    Die SRS Waffe ist zwar eine Schußwaffe, das PTB Zeichen jedoch kennzeichnet diese als solches und unterliegt nicht den Bestimmungen einer "scharfen" Waffe. Genau wie eine Luftpistole nicht in einen Waffenschrank muss, muss eine PTB Waffe das ebenfalls nicht. Bedenke, dass es einen Unterschied zwischen "Erwerben und Besitz" und "Führen" gibt.
    Quelle: Polizei NRW
    Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (abgekürzt SRSWaffen)
    mit PTB-Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit ist der sogenannte „Kleine
    Waffenschein“ erforderlich. Erwerb und Besitz derartiger Gegenstände bedarf
    aber keiner Erlaubnis, es gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Damit darf die Waffe
    ohne weiteres im privaten Umfeld zuhause oder auf dem eigenen Grundstück geführt
    werden.
    Es ist nicht erforderlich, bei Beantragung des "Kleinen Waffenscheins" die Waffe bei
    der Waffenbehörde vorzulegen.
    Voraussetzungen für die Erteilung des "Kleinen Waffenscheins" sind neben der üblichen
    Volljährigkeit (18. Lebensjahr) auch die Zuverlässigkeit und die persönliche
    Zuverlässigkeit bzw. Eignung sind beispielsweise dann nicht mehr gegeben, wenn
    Vorstrafen vorliegen oder eine Alkoholabhängigkeit besteht. Der Antragsteller muss
    allerdings - anders als bei echten Schusswaffen - keine Sachkunde für die PTBWaffe
    nachweisen.
    Wer die Waffe in der Öffentlichkeit dabei hat, muss immer auch den "Kleinen Waffenschein"
    und seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Ansonsten können
    Geldbußen verhängt werden, die bis zu 10.000 Euro betragen können. Wird jemand
    beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis, d.h. ohne den "Kleinen Waffenschein"
    angetroffen, dann stellt das eine Straftat dar. Es droht unter Umständen eine Gefängnisstrafe
    bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe(n).
    Bitte unbedingt beachten: Das Schießen in der Öffentlichkeit ist - - auch mit dem
    "Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt ausdrücklich auch zu Silvester! Ausnahmen
    gibt es nur in wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- / Filmaufführungen oder
    als Startsignal bei Sportveranstaltungen. Verstöße gegen das Schießverbot können
    als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
    Bitte beachten Sie auch, dass Gas- und Schreckschusswaffen, die kein PTB-Zeichen
    haben, stets der Erlaubnispflicht als echte Waffe unterliegen (Eintragung in eine
    Waffenbesitzkarte)

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  • El_SMARTo
    hat ein Thema erstellt Aufbewahrung von SRS Waffen und deren Munition.

    Aufbewahrung von SRS Waffen und deren Munition

    Guten Tag,

    ich hoffe Ihr könnt evtl. ein wenig Licht in mein dunkel bringen.
    Es geht um die Aufbewahrung von SRS Pistolen und deren Munition, umso mehr ich Lese umso verwirrter werde ich.

    Die Aufbewahrung von scharfen Waffen und deren Munition ist mir bekannt.
    Bis 5 Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis B nach VDMA 24992 unter einem Gewicht von 200 Kilo und die Munition in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiges Behältnis.
    (Gibt auch noch mehr Variationen, ist jetzt nur ein kleiner Auszug)

    Nun gibt es im Waffengesetz keine Beschreibung über SRS Waffen.
    (Zumindest finde ich sie nicht.)

    Denn die Schreckschussmunition fällt unter Kartuschenmunition und ist somit wie scharfe Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss getrennt von der Waffe aufzubewahren.

    Was ist nun mit der Waffe selber, zum einen lese ich das die Waffe lediglich so aufbewahrt werden muss das unberechtigte keinen Zugriff haben, somit reicht eine verschlossene Wohnung oder eine normaler Schrank der abgeschlossen ist oder ein Schubfach zu dem nur eine Person Zugriff hat, würde auch bedeuten in einer Single Wohnung auf dem Schreibtisch.

    Nun gilt die SRS Waffe laut Waffenrecht als Schusswaffe und Schusswaffen müssen laut Waffenrecht wieder in einem Tresor oder Waffenschrank B nach VDMA 24992 gelagert werden.

    Wer könnte mir evtl. Licht ins Dunkle bringen bzw. einen Gesetzestext dazu finden in dem es klar erläutert wird.

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank vorab

    El_SMARTo
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