ich hoffe Ihr könnt evtl. ein wenig Licht in mein dunkel bringen.
Es geht um die Aufbewahrung von SRS Pistolen und deren Munition, umso mehr ich Lese umso verwirrter werde ich.
Die Aufbewahrung von scharfen Waffen und deren Munition ist mir bekannt.
Bis 5 Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis B nach VDMA 24992 unter einem Gewicht von 200 Kilo und die Munition in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiges Behältnis.
(Gibt auch noch mehr Variationen, ist jetzt nur ein kleiner Auszug)
Nun gibt es im Waffengesetz keine Beschreibung über SRS Waffen.
(Zumindest finde ich sie nicht.)
Denn die Schreckschussmunition fällt unter Kartuschenmunition und ist somit wie scharfe Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss getrennt von der Waffe aufzubewahren.
Was ist nun mit der Waffe selber, zum einen lese ich das die Waffe lediglich so aufbewahrt werden muss das unberechtigte keinen Zugriff haben, somit reicht eine verschlossene Wohnung oder eine normaler Schrank der abgeschlossen ist oder ein Schubfach zu dem nur eine Person Zugriff hat, würde auch bedeuten in einer Single Wohnung auf dem Schreibtisch.
Nun gilt die SRS Waffe laut Waffenrecht als Schusswaffe und Schusswaffen müssen laut Waffenrecht wieder in einem Tresor oder Waffenschrank B nach VDMA 24992 gelagert werden.
Wer könnte mir evtl. Licht ins Dunkle bringen bzw. einen Gesetzestext dazu finden in dem es klar erläutert wird.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank vorab
El_SMARTo
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