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mal an die gemeinde. gibt es hier evtl. jemand der sich z.bsp. aus berfuflichen gründen mir der rechtslage befasst hat oder sich tatsächlich damit auskennt, was die kommenden änderungen betrifft. ich hätte gerne mal gewusst wie es denn jetzt wirklich um die besitzer von halbautomaten etc bestellt ist. wie schaut es mit bestandsschutz aus etc. weil ich habe mal in den entwurf rein geschaut aber für jemanden der sich nicht täglich mit diesem schriftwerk beschäftigt sind die formulierungen gelinde gesagt etwas unverständlich. da steht ein haufen drin was den steuerzahler alles was kostet oder auch nicht kostet. also was ich als bekanntmachung gelsen habe war dass es wohl grosse änderungen für deaktivierte dekowaffen geben soll, dass diese quasi so behandelt werden als sein es scharfe (was unterbringung etc betrifft) dann generell eine änderung der aufbewahrungs vorschriften. (tresor klassen).
ich würde jetzt gern wissen ob jemand klar darlegen kann was mit pistolen (z.bsp GLOCK, USP, Beretta) und halbautomaten (z.bsp. SL8, MR308;AR 15) wird.
ich will hier auch nicht irgendwelche hass parolen heraufbeschwoeren oder ähnliches. es wurde darüber schon genug geschrieben. bitte FAKTEN ;-)
...also da würde ich mich auch mal mit dranhängen. Eigentlich sollte doch gestern die entscheidende Sitzung gewesen sein, aber irgendwie findet man nirgendwo etwas
Vor allem die "Altbestandregelung" wird für mich sehr interessant da mein Bedürfnisantrag seit 16.04.17 unterwegs ist und ich mir in aller Euphorie aber schon im Vorfeld mit einem A und B Schrank eingedeckt habe...
Wenn es jetzt dumm läuft und ich alles richtig verstanden habe, dann habe ich zwei sehr teure Munitionsschränke im Keller stehen
Also wenn jemand "verständliche" Informationen hat nur her damit!!!
Ich schließe mich (als Sportschütze) der aktuellen Anfrage an. Wer weiß Näheres? Irgendwie geistert ja KW/LW nur bis max. 10 Schuss. Gilt das alleine für Mags oder dann auch Komplettwaffe? Was wäre mit Bestandschutz? Was ist mit den regulären LW ala AR-10/15 (i.d.F. keine auf Einzelschuss umgebauten VA)?
(Möglicherweise weiß im Moment nicht mal ein Rechts-Profi was derzeit die nebulös-schwankende Justizlage abbildet. Und klar ist, wie es heute um 12:54 aussieht. Aber was wird -wahrscheinlich- neu & in D umgesetzt? Fragen kann man ja mal).
Nicht: "Wir schaffen das" sondern "Die schafft uns"
Die Änderung der Aufbewahrungs Vorschriften gilt erst ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Es muss noch durch die 2 und 3. Lesung und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann ist es in Kraft. Kann Spätsommer werden. Bis dahin können A und B Schränke angeschafft werden und gelten dann als Altbesitz und haben damit Bestand Schutz.
Wenn irgend wann dann die EU Feuerwaffen Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird gilt für Kurzwaffen max. 18 Schuss Mag. Langwaffen 10 Schuss.
Größere Mags darf man dann besitzen, solange man keine dazu passende Waffe hat. Wer große Mags besitzt und eine dazu passende Waffe und damit erwischt wird soll zwingend seine WBK verlieren.
Aus HA Langwaffe ( Sportwaffe ) Kategorie B, wird dann durch einführen eines großen Mags eine Kat A Waffe ( Kriegswaffe ). Ergo - illegaler Besitz einer Kriegswaffe.
Ausnahmeregelungen sind zulässig. Z.B. wenn ein Kurzwaffen Mag auch in eine Langwaffe passt. Da gibt es noch Regelungsbedarf.
Ich empfehle hierzu die letzte Ausgabe des DWJ in Online oder Papierform. Ich empfehle in diesem Zuge grundsätzlich einmal im Jahr auf z. B. eine Schachtel Munition zu verzichten und statt dessen in ein solches Fachjournal zu investieren. Dort ist alles Volksnah und verständlich erläutert und vor allem aktuell. Kein Hörensagen bla bla bla. Das Internet ist nicht alles !
Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
Vielleicht noch zur Ergänzung ist zu sagen, das lediglich die neuen Aufbewahrungs Vorschriften ( fast ) durch sind.
Die neuen EU Richtlinien stellen nur die Mindest Anforderungen dar.
Die Umsetzung in nationales Recht kann Schützen freundlich ausfallen oder leider auch schärfer. Wahrscheinlich haben wir noch eine Bundestags Wahl vor der Umsetzung. Was dabei raus kommt können wir mit bestimmen.
Jeder Bürger sollte von seinem demokratischen Recht Gebrauch machen und wählen, aber ich will das Thema jetzt nicht ins Politische ziehen, dazu gibt es schon ausreichend Beiträge.
Wie sieht es denn dann mit 30er Magazinen aus die auf 10 Schuss Kapazität umgebaut wurden? Wie sehr müssen diese umgebaut sein um nicht gegen dieses tolle neue Gesetz zu verstoßen? Reicht es, ein Stück Holz hinein zu stecken oder muss das gute Stück direkt mit Blei und Beton aufgefüllt werden?
30er die auf 10 blockiert sind, waren noch nie gemäß der meisten, üblichen Sportordnungen zugelassen. Für was sollte das auch gut sein frage ich mich persönlich immer. Für tolles Aussehen gibts keine Punkte. Die stören doch mit ihrer Länge nur.
Mike
Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
Mir geht es nur um die rechtliche Sicherheit sowas überhaupt haben zu dürfen. Was ich bei Wettkämpfen mache oder beim Training auf der Bahn sind zwei verschiedene Dinge. Und 10er Magazine in nem AR15 sehen einfach beknackt aus.
30er die auf 10 blockiert sind, waren noch nie gemäß der meisten, üblichen Sportordnungen zugelassen. Für was sollte das auch gut sein frage ich mich persönlich immer. Für tolles Aussehen gibts keine Punkte. Die stören doch mit ihrer Länge nur.
Mike
Falsch.
Weil du es nicht brauchst oder gut findest muss die Kastration nicht befürwortet werden. Da bist du wieder einstimmig mit den TrachtenTypen.
Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
laut BDS Sporthandbuch kann der BDS Gesamtvorstand die Verwendung von Magazinen mit Überlänge untersagen.
Ich habe jetzt keinen Hinweis gefunden das er das getan hat.
In den aktuellen Kommentaren zur Sportordnung wird auch nur darauf hingewiesen das Stangenmagazine die ursprünglich mehr als 10 Patronen fassen konnten auf 10 Patronen begrenzt sein müssen und das diese nicht zum Aufstützen benutzt werden dürfen.
Es sollte also dem Schützen überlassen bleiben ob er das für Sinn oder Unsinn hält.
Ich habe an meiner GSP schon ein Red Dot. Da noch ein Stangenmagazin ran, dann flieg ich bestimmt vom Stand.
Als UZI verkleidete GSP - cool
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