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Früher waren beim BDS nur 10er Magazine im max. 20er Magazinkörper erlaubt.
Wurde aber schon vor längerem aufgehoben.
Solange sie auf 10 begrenzt sind ist die Größe des Magazinkörpers freigestellt.
Man darf sich nur nicht darauf abstützen können bzw. als Auflage missbrauchen.
Gurte und Trommelmagazine sind auch ausgeschlossen.
MfG Bratensaft
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Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigenSo verschieden wir es von LV zu LV gehändelt. Ich hab des schon 2x selbst erlebt oder in den Ausschreibungen gelesen.
Ist doch auch völlig egal. Es gibt viele Dinge die keinen Sinn machen und gemacht werden und Sinnvolle Dinge unterlassen werden.
Zum eigentlichen Thema zurück.... auch solche Magazine werden keine Zukunft haben, schon überhaupt nicht wenn sie mit wenigen Handgriffen zu vollwertigen "mehr als erlaubt" Magazinen umrüstbar sind.
Mike
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Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigenBei BDS Meisterschaften kannst Du wieder gehen.
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In den Vereinen werden Dinge sehr unterschiedlich gehandhabt.
Teils aus alter Überlieferung ("Das haben wir schon immer so gemacht."), teils aus Größenwahn und Selbstüberschätzung der Vereinsfürsten ("Es wird so gemacht wie ich es will.").
Das heißt aber noch lange nicht, dass dies so gemäß Sportordnung richtig und dann wenn auch unzulässig ist.
Ab LM aufwärts sollte es dann eigentlich passen.
Vlt. einfach mal Meisterschaften schießen um dazu zu lernen.
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So verschieden wir es von LV zu LV gehändelt. Ich hab des schon 2x selbst erlebt oder in den Ausschreibungen gelesen.
Ist doch auch völlig egal. Es gibt viele Dinge die keinen Sinn machen und gemacht werden und Sinnvolle Dinge unterlassen werden.
Zum eigentlichen Thema zurück.... auch solche Magazine werden keine Zukunft haben, schon überhaupt nicht wenn sie mit wenigen Handgriffen zu vollwertigen "mehr als erlaubt" Magazinen umrüstbar sind.
Mike
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Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigenBei BDS Meisterschaften kannst Du wieder gehen.
Wäre ja auch ganz schön schwachsinnig.
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Hallo
laut BDS Sporthandbuch kann der BDS Gesamtvorstand die Verwendung von Magazinen mit Überlänge untersagen.
Ich habe jetzt keinen Hinweis gefunden das er das getan hat.
In den aktuellen Kommentaren zur Sportordnung wird auch nur darauf hingewiesen das Stangenmagazine die ursprünglich mehr als 10 Patronen fassen konnten auf 10 Patronen begrenzt sein müssen und das diese nicht zum Aufstützen benutzt werden dürfen.
Es sollte also dem Schützen überlassen bleiben ob er das für Sinn oder Unsinn hält.
Ich habe an meiner GSP schon ein Red Dot. Da noch ein Stangenmagazin ran, dann flieg ich bestimmt vom Stand.
Als UZI verkleidete GSP - cool
Gruß
Fieli
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Zitat von Snakecharmer Beitrag anzeigenUnd 10er Magazine in nem AR15 sehen einfach beknackt aus.
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Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen30er die auf 10 blockiert sind, waren noch nie gemäß der meisten, üblichen Sportordnungen zugelassen. Für was sollte das auch gut sein frage ich mich persönlich immer. Für tolles Aussehen gibts keine Punkte. Die stören doch mit ihrer Länge nur.
Mike
Weil du es nicht brauchst oder gut findest muss die Kastration nicht befürwortet werden. Da bist du wieder einstimmig mit den TrachtenTypen.
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Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen30er die auf 10 blockiert sind, waren noch nie gemäß der meisten, üblichen Sportordnungen zugelassen. r.
MikeZuletzt geändert von Matthias Horner; 29.05.2017, 07:15.
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Mir geht es nur um die rechtliche Sicherheit sowas überhaupt haben zu dürfen. Was ich bei Wettkämpfen mache oder beim Training auf der Bahn sind zwei verschiedene Dinge. Und 10er Magazine in nem AR15 sehen einfach beknackt aus.
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30er die auf 10 blockiert sind, waren noch nie gemäß der meisten, üblichen Sportordnungen zugelassen. Für was sollte das auch gut sein frage ich mich persönlich immer. Für tolles Aussehen gibts keine Punkte. Die stören doch mit ihrer Länge nur.
Mike
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Wie sieht es denn dann mit 30er Magazinen aus die auf 10 Schuss Kapazität umgebaut wurden? Wie sehr müssen diese umgebaut sein um nicht gegen dieses tolle neue Gesetz zu verstoßen? Reicht es, ein Stück Holz hinein zu stecken oder muss das gute Stück direkt mit Blei und Beton aufgefüllt werden?
Da ist doch jetzt schon Stress vorprogrammiert!
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Vielleicht noch zur Ergänzung ist zu sagen, das lediglich die neuen Aufbewahrungs Vorschriften ( fast ) durch sind.
Die neuen EU Richtlinien stellen nur die Mindest Anforderungen dar.
Die Umsetzung in nationales Recht kann Schützen freundlich ausfallen oder leider auch schärfer. Wahrscheinlich haben wir noch eine Bundestags Wahl vor der Umsetzung. Was dabei raus kommt können wir mit bestimmen.
Jeder Bürger sollte von seinem demokratischen Recht Gebrauch machen und wählen, aber ich will das Thema jetzt nicht ins Politische ziehen, dazu gibt es schon ausreichend Beiträge.
Gruß
Fieli
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