SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorschriften ... etwas seltsam ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Nochmal: Nach Ansicht dreier Verwaltungsgerichte in NRW ist bei Jägern alles tabu was mehr als zwei Schuss hat. VG Köln, Iserlohn, Düsseldorf
    In die WBK wurde eingetragen: Nur mit zwei Schussmagazin und es wurde mir im Gericht von der Polizei gedroht bei Fund von Gewehr mit grösserem Magazin mit tatsächlicher Kapazität von mehr als 2 Schuss die Waffe zu beschlagnahmen und eine Anzeige zu fertigen

    Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster ist mehr als 2 Schuss ausserhalb des Jagens in Ordnung.
    Das gilt alles nur für NRW.
    Da eine Behörde dem Urteil des OVG widersprochen hat geht es zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und dieses Urteil ist dann nicht mehr anfechtbar. Es hat dann Bestand für die ganze Bundesrepublik.
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 29.08.2015, 19:59.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
      Nochmal: Nach Ansicht dreier Verwaltungsgerichte in NRW ist bei Jägern alles tabu was mehr als zwei Schuss hat. VG Köln, Iserlohn, Düsseldorf
      Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster ist mehr als 2 Schuss ausserhalb des Jagens in Ordnung.
      Das gilt alles nur für NRW.
      Da eine Behörde dem Urteil des OVG widersprochen hat geht es zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und dieses Urteil ist dann nicht mehr anfechtbar. Es hat dann Bestand für die ganze Bundesrepublik.
      Hallo Kerkermeister, wir hattens ja schon öfter miteinander zu tun, aber egal jetzt.
      Was Du schreibst, scheint wohl nicht nur für NRW zu gelten, sondern findet auch hier in RLP Anwendung. Also könnte ich mir vorstellen, daß es auch so in einem der zwei Freistaaten so angewandt wird.

      Und ich drücke Dir wirklich alle Daumen, daß Deine Klage in Leipzig Erfolg hat. Für Dich, für euch Jäger und für alle, die iwie mit "Schießen" zu tun haben.
      MfG aus der schönen Pfalz

      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

      "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

      Kommentar


        #18
        niedersachsen nicht

        in meiner WBK steht nichts von 2 Schuss Magazin bei meiner SLB .

        Kommentar


          #19
          @Kerkermeister:

          Das tut mir leid, dass Ennepetal Revision eingelegt hat, ist mir entgangen, hab nicht ordentlich gelesen. Mea Culpa
          Ich dachte, nach dem OVG wäre die Sache gegessen, wäre wohl zu schön gewesen.

          Man kann nur hoffen, dass die Richter in Leipzig richtig entscheiden, dann ist das Thema ein für allemal durch. Und wenn nicht wohl leider auch.
          Wird aber noch einige Monate/Jahre dauern, bis da was kommt.

          Vielen vielen Dank für das Durchkämpfen übrigens, hast echt meinen verdient


          Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
          in meiner WBK steht nichts von 2 Schuss Magazin bei meiner SLB .
          Es geht ja auch nur darum, ob die Behörde das eintragen darf, soweit ichs richtig verstande hab.
          Zuletzt geändert von Someone21; 29.08.2015, 21:19.

          Kommentar


            #20
            Es geht ja auch nur darum, ob die Behörde das eintragen darf, soweit ichs richtig verstande hab.
            Bei mir musste es gestrichen werden und sollte am 02.01.15 wieder auf der Rückseite der WBK eingetragen werden Hat man aber nicht gemacht, weil zu erwarten wäre das, dass Urteil aus Münster bestätigt würde.

            Kommentar


              #21
              Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
              in meiner WBK steht nichts von 2 Schuss Magazin bei meiner SLB .
              Dann freu dich und wenn ich und die zwei anderen gewinnen bleibt es so. Andernfalls wird es dich treffen.

              Kommentar


                #22
                Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                Bei mir musste es gestrichen werden und sollte am 02.01.15 wieder auf der Rückseite der WBK eingetragen werden Hat man aber nicht gemacht, weil zu erwarten wäre das, dass Urteil aus Münster bestätigt würde.
                Aus reinem Interesse: hat das die Behörde gesagt, dass sie erwarten, daß das Münsterer Urteil bestand haben wird, oder ist das deine Vermutung, weils dann einfach dochnicht gemacht wurde?

                Kommentar


                  #23
                  info von drei anderen

                  Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
                  in meiner WBK steht nichts von 2 Schuss Magazin bei meiner SLB .
                  ich habe mal zwischenzeitlich vier Jagdfreunde die SLB haben ,, angemailt ,, .
                  Alle haben keine Begrenzung auf zwei Schuss Magazin in der WBK .
                  Alle haben auch SLF mit 5 Schuss. 3 Niedersachsen und einer Mc Pom .

                  Kann es sein das du da einen uebermotivierten Sachbearbeiter in der Ordnungsbehörde
                  hattest ?
                  Ist ähnlich bei Kurzwaffen . Der eine hat auf Jagdschein nur zwei genehmigt bekommen.
                  Der andere vier . Wird von jeder Behörde anders gehandhabt .

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen

                    Kann es sein das du da einen uebermotivierten Sachbearbeiter in der Ordnungsbehörde
                    hattest ?
                    Das hat in NRW weniger mit übermotivierten Sachbearbeitern zu tun als mit der rot-grünen Landesregierung. Seit dem Schulmassaker von Erfurt geht es in diesem Bundesland so richtig ab. Ich schreibe das aus eigener Erfahrung.
                    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                    Peter Ustinov

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                      Das hat in NRW weniger mit übermotivierten Sachbearbeitern zu tun als mit der rot-grünen Landesregierung. Seit dem Schulmassaker von Erfurt geht es in diesem Bundesland so richtig ab. Ich schreibe das aus eigener Erfahrung.

                      Kann man dir ne Story dazu entlocken? Hier aus dem Süden ist sowas echt schwer nachzuvollziehen.

                      Kommentar


                        #26
                        Nicht alles was man kann, darf man auch. Alle HA für Jäger bis jetzt nur 2 Schuss im ggfls. begrenzten Magazin.

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von Someone21 Beitrag anzeigen
                          Kann man dir ne Story dazu entlocken?
                          Du musst nur die Suchfunktion nutzen. Kleiner Tipp noch...bei mir ging es damals um die (neue) gelbe WBK.

                          Ansonsten werden in NRW in der Regel keine Erben-WBK's mehr ausgestellt. Unangemeldete Hausbesuche auch bei Wiederladern. Hausbesuche vor Ersterteilung von WBK's. Da gibt es bestimmt noch mehr.

                          Kurz nach Erfurt wurden alle Waffen- und Sammlerbörsen in NRW verboten. Nur die "Jagd und Hund" durfte bleiben. Dieses Jahr sollte endlich mal wieder eine Börse stattfinden. Diese wurde jedoch leider wegen Behördenschikane abgesagt.
                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

                          Kommentar


                            #28
                            Waffenbörse in Dortmund war ein fester Faktor. Ich hatte meine Kinder an der Hand und wurde von einem WDR Team verfolgt und nach einem Interview bedrängt. Mir war klar worauf man aus war und habe das verweigert. Die haben mich regelrecht verfolgt. Jetzt muss ich nach Kassel und da ist Einlass auch erst ab dem 18.ten Lebensjahr.

                            Kommentar


                              #29
                              das finde ich richtig

                              Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                              Waffenbörse in Dortmund war ein fester Faktor. Ich hatte meine Kinder an der Hand und wurde von einem WDR Team verfolgt und nach einem Interview bedrängt. Mir war klar worauf man aus war und habe das verweigert. Die haben mich regelrecht verfolgt. Jetzt muss ich nach Kassel und da ist Einlass auch erst ab dem 18.ten Lebensjahr.
                              Kinder haben auf einer Waffenboerse nichts zu suchen . Da geht man zur Spielwaren-
                              messe . Ausnahme Jungjaeger mit 16 .

                              Kommentar


                                #30
                                Wohin ich meine Kinder mitnehme ist meine Sache und nicht dein Problem.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X