In die WBK wurde eingetragen: Nur mit zwei Schussmagazin und es wurde mir im Gericht von der Polizei gedroht bei Fund von Gewehr mit grösserem Magazin mit tatsächlicher Kapazität von mehr als 2 Schuss die Waffe zu beschlagnahmen und eine Anzeige zu fertigen
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster ist mehr als 2 Schuss ausserhalb des Jagens in Ordnung.
Das gilt alles nur für NRW.
Da eine Behörde dem Urteil des OVG widersprochen hat geht es zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und dieses Urteil ist dann nicht mehr anfechtbar. Es hat dann Bestand für die ganze Bundesrepublik.
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