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    #31
    Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
    Hausbesuche vor Ersterteilung von WBK's.
    Servus !

    Hast das vom "Hörensagen" oder woher ? Hab ja shcon viel gelesen, aber das war mir bisher neu.

    Frage mich, WARUM da jemand VOR dem Ausstellen der WBK nen "Hausbesuch" machen will !
    Hat denn niemand mehr nen Arsch in der Hose und lehnt sowas ab ? Wenn da jemand nen Bsuch ankündigt, dann sage ich nein, solange ich KEINE WBK habe betritt er meine Wohnung nicht.
    Und wenn er wegen dem WBK-Antrag rumzickt, dann würde ich ihm auf die Sprünge helfen.

    Wer ne Waffe will/hat, muss sich noch lange nicht alles gefallen lassen !

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      #32
      Grundlage dafür ist der Auftrag der erteilenden Waffenbehörde den Bezirksbeamten zu schicken damit dieser deine geistige und körperliche Verfassung beurteilt.
      Mancher Bezirksbeamter möchte dann aus seiner eigenen Machtvollkommenheit den zukünftigen Lagerplatz sehen. Man braucht sich aber nicht vorher einen Tresor zu kaufen, wenn man überhaupt noch keine Erlaubnis aka WBK hat.

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        #33
        Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
        Grundlage dafür ist der Auftrag der erteilenden Waffenbehörde den Bezirksbeamten zu schicken damit dieser deine geistige und körperliche Verfassung beurteilt.
        WO steht das ? In welchem Bundesland soll das so sein ?

        Ich habe morgen eh einen längeren Termin beim Dienststellenleiter von meinem zuständigen Amt.

        Ich werde ihn mal diesbezüglich fragen.

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          #34
          Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
          WO steht das ? In welchem Bundesland soll das so sein ?

          Ich habe morgen eh einen längeren Termin beim Dienststellenleiter von meinem zuständigen Amt.

          Ich werde ihn mal diesbezüglich fragen.
          Du musst geistig und körperlich für eine Waffe geeignet sein.
          Wie das überprüft wird steht nirgendwo.
          In NRW waren die Besuche des Bezirksbeamten schon 1986 durchaus üblich. In NRW ist die Polizei zuständig für Waffen.

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            #35
            Das muss ich auch, wenn ich nen Führerschein mache...

            Und irgend so eine Sesselfurzer kommt dann ins Haus und "begutachtet" mich und urteilt, ob ich geistig und körperlich für eine Waffe geeignet bin ?

            Sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen !!! das es sowas gibt.

            Ist hier jemand im Forum, der Besuch kam ? Wenn ja, bitte melden !!!

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              #36
              Bei mir war niemand, PLZ 67xxx, RLP.
              MfG aus der schönen Pfalz

              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                #37
                Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
                Kinder haben auf einer Waffenboerse nichts zu suchen.
                Sagt wer?

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                  #38
                  Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                  2 Schuss BJagdG Para 19
                  5 Schuss Nr.29 der Kriegswaffenliste
                  10 Schuss Para 6 AWaffV

                  Eine Glock mit 20 Schuss ist keine halbautomatische Langwaffe

                  Du darfst sogar gar kein Magazin haben und die Waffe einzeln mit der Hand laden.

                  In so 2 - 3 Jahren weiß ich mehr, wenn mein/unser Prozeß vor dem BVerwG in Leipzsch gelaufen ist. Entweder nur noch 2 Schuss überall oder eben 2 bei der Jagd und mehr als 2 auf dem Stand oder Jagdschutz.
                  Aber da heißt es doch: "c)
                  auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;"

                  Das ist doch eindeutig. Es heißt beim Schuss auf Wild, Jagdschutz und Übungsschießen gehören da nicht dazu. Unglaublich dass es dafür überhaupt einen Prozess benötigt...
                  .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                    #39
                    Zitat von Sandmann Beitrag anzeigen
                    Aber da heißt es doch: "c)
                    auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;"

                    Das ist doch eindeutig. Es heißt beim Schuss auf Wild, Jagdschutz und Übungsschießen gehören da nicht dazu. Unglaublich dass es dafür überhaupt einen Prozess benötigt...
                    Den Prozess gibt es weil ein Mensch der Meinung ist das in seine WBK einzutragen. Nur mit 2 Schuss Magazin. Und ihm gedroht wurde, das wenn sich ein Mehr als 2 Schuss fassendes Magazin das in die eingetragene Waffe passen würde sich in seinem Haushalt befinden würde, würde ihm das Leben zur Hölle gemacht werden.

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                      #40
                      Zitat von GGG Beitrag anzeigen
                      Sagt wer?
                      Ist oft/üblicherweise eine Auflage der Genehmigungsbehörde.

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                        #41
                        Zitat von HelGerd Beitrag anzeigen
                        Ist oft/üblicherweise eine Auflage der Genehmigungsbehörde.
                        Das weiss ich ... mir ging es eher um die Aussage von ernst55 "Kinder haben auf einer Waffenboerse nichts zu suchen. Da geht man zur Spielwaren-
                        messe." Wofür sich meine Kinder zu interessieren haben, geht ihn nen feuchten Dreck an.

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                          #42
                          Wenn der Veranstalter aber sagt, dass Personen u18 nicht erwünscht/erlaubt sind, egal ob ein Erziehungsberechtigter dabei sind, ist es dann auch noch egal?

                          Klar, warum sollten Kinder nicht eine Erklärung und Einweisung und so weiter bekommen beim Thema "Waffen"?
                          Sind ja nicht nur Spielzeuge. Auch eine Erklärung und Setzung von Regeln bei Bögen und so ist sinnvoll...
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                            #43
                            Zitat von Someone21 Beitrag anzeigen
                            Aus reinem Interesse: hat das die Behörde gesagt, dass sie erwarten, daß das Münsterer Urteil bestand haben wird, oder ist das deine Vermutung, weils dann einfach dochnicht gemacht wurde?
                            Die Behörde hat das gesagt und die Auflage nicht mehr eingetragen.

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                              #44
                              Zutritt ab 18 Jahren und nur für Fachbesucher ,

                              Zitat von GGG Beitrag anzeigen
                              Das weiss ich ... mir ging es eher um die Aussage von ernst55 "Kinder haben auf einer Waffenboerse nichts zu suchen. Da geht man zur Spielwaren-
                              messe." Wofür sich meine Kinder zu interessieren haben, geht ihn nen feuchten Dreck an.
                              so wie in Nürnberg hat meine Zustimmung . Warum? Vor etlichen Jahren hier im Norden
                              war Zutritt für Jedermann . Familie XYZ ( Eltern Stadtbekannt und wuerden heute nicht
                              mal eine kleine WBK bekommen ) mit den Söhnen da und bekamen auch noch eine
                              9 mm scharfe Waffe in die Hand zu ,, begutachten ,, . Darauf hatte die örtliche Presse nur
                              gewartet und entsprechender negativer Bericht mit schoenen Fotos am naechsten Tag auf Seite 1 .

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                                #45
                                Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen

                                Hast das vom "Hörensagen" oder woher ? Hab ja shcon viel gelesen, aber das war mir bisher neu.

                                Frage mich, WARUM da jemand VOR dem Ausstellen der WBK nen "Hausbesuch" machen will !
                                Das ist seit einiger Zeit in meinem alten Landkreis (Rhein-Sieg-Kreis) so üblich. Ich weiß jetzt nicht, ob die das jetzt strikt so durchziehen oder nur stichprobenartig. Auf jeden Fall haben die Hausbesuche bei etlichen meiner damaligen Schützenkameraden gemacht, die ihre erste WBK beantragt haben. In diesen Fällen haben sich die Sachbearbeiter vor Ort davon überzeugt, dass alles was die Waffenaufbewahrung betraf auch zutraf, wie es im Antragsformular stand. Also, sind Waffenschränke vorhanden, passt die Schutzklasse, sind die Schränke auch da aufgestellt wo sie sein sollen, sind diese auch richtig verankert usw. usw. Erst dann wird die WBK auch ausgehändigt.
                                Selbst wenn man den kleinen Waffenschein beantragt, muss man mit Hausbesuch rechnen. Einem Freund von mir und seiner Frau ist das mal passiert. Beide haben den Zettel beantragt und plötzlich stand ein Polizeibeamter abends bei den beiden vor der Tür und hat sich in einem langen Gespräch davon überzeugt, dass es sich um rechtschaffende Bürger handelt.
                                "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                                Peter Ustinov

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