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  • Sandmann
    antwortet
    Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
    Klar, da findet man dann "Verteidigungsschiessen" !
    "§ 23 Inhalt des Jagdschutzes
    Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften."
    Ich nehme mal an die Verteidigung gegen bewaffnete Wilderer wird bei solchen Jagdschutzschießkursen thematisiert, da diese nur Jäger machen können ist es wohl nichts anderes als eine Art Verteidigungsschießen


    Für mich sind das alles Zivilisten die ihre Waffen spazieren tragen.
    Und? Jemand der bei uns einen Waffenschein bekommt hat es wahrscheinlich auch nötig eine Waffe mit sich zu tragen. Wenn legal ist es mir z.B. völlig egal wer eine Waffe trägt, bei unseren Gesetzen weiß ich dass er nichts auf dem Kerbholz hat und die nötige Sachkenntnis besitzt.

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  • AdventureQ
    antwortet
    Zitat von Sandmann Beitrag anzeigen

    Jagdschutz googeln bevor man schlau daherredet.

    Klar, da findet man dann "Verteidigungsschiessen" !

    Ob es verkehrt ist mit ner Waffen im Holster rumzulaufen oder nicht, darum gings doch überhaupt nicht. Es ging um das o. g. Wort !!!

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  • ernst55
    antwortet
    besser ist es die Kurzwaffe zu beherrschen

    ich musste bisher zwei mal in meinem Jagdleben die Kurzwaffe zur Verteidigung
    ziehen und schießen .

    1983 im Revier , nachdem Kinder berichteten das sie von einem Schäferhundmischling
    im Wald auf ihren Fahrrädern verfolgt wurden der recht agressiv und bellend zum Angriff
    übergegangen war . Ich bin dann dort hingefahren und war gerade aus dem Auto ausgestiegen als dieser Hund in 10 m vor mir Stand . Flinte noch ungeladen aber zum
    Glück Kurzwaffe im Holster . Der Schäfermischling ging sofort zum Angriff über .
    Aufgrund des verwilderten Aussehen sowie des agressiven Verhaltens sofort geschossen .
    Obwohl erster Schuss bereits Treffer ließ das Tier nicht vom Angriff ab . Erst zwei
    weitere Schüsse brachten den Schäferhund zum erliegen . ( Kurzwaffe damals 38 spez. )
    Mir kam das Verhalten sehr seltsam vor und ich habe den zuständigen Veterinär
    eingeschaltet . Es war Tollwut .

    Das zweite mal in Brandenburg mit Hund und ungeladener Büchse ueber der Schulter und
    auf einem Reviergang Angriff einer Bache und urplötzlich . Hier war aber ein gezielter
    Schuss nicht notwendig sondern der Knall reichte aus und die Bache zog sich zurück .
    ( Frischlinge dabei )

    PS , unsere Rehe sind nicht bewaffnet . 99.9 % unserer ,,Häschen,, auch nicht .

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Für mich sind das alles Zivilisten die ihre Waffen spazieren tragen.

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  • Sandmann
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Verteidigungsschiessen ist für Zivilisten d.h. auch für Jäger verboten.
    Für Zivilisten allgemein stimmt schon mal nicht, Waffenscheininhaber dürfen.
    Für Jäger gibt es halt noch Jagdschutz Kurzwaffenkurse, wie die inhaltlich aussehen weiß ich nicht.

    Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen


    Sind bei Euch die Rehe bewaffnet ? Oder etwa die Hasen ?
    Jagdschutz googeln bevor man schlau daherredet. Für Reviere an bestimmten Grenzen oder wo gewildert wird ist es sicher nicht verkehrt eine Kurzwaffe mit sich zu führen und den Umgang mit dieser zu beherrschen.

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  • AdventureQ
    antwortet
    Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
    Jäger Verteidigungsschiessen...


    Sind bei Euch die Rehe bewaffnet ? Oder etwa die Hasen ?

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
    ....Bei Kurzwaffen Jäger Verteidigungsschiessen gilt bei uns auch 5 Schuss laden , ziehen und Feuer .
    Verteidigungsschiessen ist für Zivilisten d.h. auch für Jäger verboten.

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  • dkp3011
    antwortet
    Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
    Bei Kurzwaffen Jäger Verteidigungsschiessen gilt bei uns auch 5 Schuss laden , ziehen und
    Feuer .
    Auf welchem Stand ist das?

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  • Mezzo
    antwortet
    Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
    Jugendliche würden sich auf dieser Veranstaltung massenhaft mit verbotenen Gegenständen wie z.B. Butterfly-Messer, Wurfsternen usw. eindecken.
    Butterflymesser waren damals noch nicht verboten, erst ab 2003,
    aber die Kernaussage bleibt bestehen.

    Da hilft nur mit allem dagegen zu halten, was man hat,
    um diesen Typen Einhalt zu gebieten.

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  • Götterbote
    antwortet
    Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
    Darauf hatte die örtliche Presse nur
    gewartet und entsprechender negativer Bericht mit schoenen Fotos am naechsten Tag auf Seite 1 .
    Diese Aussage hört sich aber ganz anders an wie deine erste. In meiner Heimatstadt Hennef gab es 1995 und 1996 eine große Waffenbörse. Jugendliche durften nur in Begleitung Erwachsener mit rein. Beide male war ich selbstverständlich dort. 1995 war die Veranstaltung fast so groß wie die in Dortmund. Nach zwei Jahren wurde die Börse jedoch wieder verboten. Schuld war die Stadt-SPD. Diese hatte in den Regionalzeitungen Lügenartikel über diese Börse verbreitet. Kernaussage dieser Hetzartikel war, Jugendliche würden sich auf dieser Veranstaltung massenhaft mit verbotenen Gegenständen wie z.B. Butterfly-Messer, Wurfsternen usw. eindecken.

    Schau dir doch mal vergleichbare Veranstaltungen in Belgien an. Dort sind Waffen- und Militariabörsen reine Volksfeste. Die Belgier gehen alle anders mit dem Thema Militaria und Geschichte um. Nicht verkrampft wie bei uns in Deutschland.

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  • Götterbote
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Waffenbörse in Dortmund war ein fester Faktor. Ich hatte meine Kinder an der Hand und wurde von einem WDR Team verfolgt und nach einem Interview bedrängt. Mir war klar worauf man aus war und habe das verweigert. Die haben mich regelrecht verfolgt.
    Ich habe mich damals immer geärgert, wenn die Börse in Dortmund donnerstags nicht pünktlich um 10 Uhr geöffnet hatte. Das lag an dem Kamerateam, dass vor dem Plebs die heiligen Hallen filmen und die Händler interviewen durfte. Dann konnte es locker mal bis 10:30 Uhr dauern, bis sich das Rolltor öffnete. Das beste war dann die Fernsehreportage dazu. Gesichter und Stimmen unkenntlich gemacht. In der unteren Bildhälfte stand der Text "Originalstimmen nachgesprochen". Ja klar doch! Es wurde z.B. ein bekannter Dekomun-Händler gezeigt, dessen Verkaufsstand trotz der Zensur eindeutig zu erkennen war, mit dem nachgesprochenen Text :"Aber sicher können Sie bei mir scharfe Handgranaten und Panzerminen kaufen!"
    Da braucht man sich nicht zu wundern, warum die Lügenpresse keine Drehgenehmigungen mehr auf deutschen Börsen bekommt.

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  • Götterbote
    antwortet
    Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen

    Hast das vom "Hörensagen" oder woher ? Hab ja shcon viel gelesen, aber das war mir bisher neu.

    Frage mich, WARUM da jemand VOR dem Ausstellen der WBK nen "Hausbesuch" machen will !
    Das ist seit einiger Zeit in meinem alten Landkreis (Rhein-Sieg-Kreis) so üblich. Ich weiß jetzt nicht, ob die das jetzt strikt so durchziehen oder nur stichprobenartig. Auf jeden Fall haben die Hausbesuche bei etlichen meiner damaligen Schützenkameraden gemacht, die ihre erste WBK beantragt haben. In diesen Fällen haben sich die Sachbearbeiter vor Ort davon überzeugt, dass alles was die Waffenaufbewahrung betraf auch zutraf, wie es im Antragsformular stand. Also, sind Waffenschränke vorhanden, passt die Schutzklasse, sind die Schränke auch da aufgestellt wo sie sein sollen, sind diese auch richtig verankert usw. usw. Erst dann wird die WBK auch ausgehändigt.
    Selbst wenn man den kleinen Waffenschein beantragt, muss man mit Hausbesuch rechnen. Einem Freund von mir und seiner Frau ist das mal passiert. Beide haben den Zettel beantragt und plötzlich stand ein Polizeibeamter abends bei den beiden vor der Tür und hat sich in einem langen Gespräch davon überzeugt, dass es sich um rechtschaffende Bürger handelt.

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  • ernst55
    antwortet
    Zutritt ab 18 Jahren und nur für Fachbesucher ,

    Zitat von GGG Beitrag anzeigen
    Das weiss ich ... mir ging es eher um die Aussage von ernst55 "Kinder haben auf einer Waffenboerse nichts zu suchen. Da geht man zur Spielwaren-
    messe." Wofür sich meine Kinder zu interessieren haben, geht ihn nen feuchten Dreck an.
    so wie in Nürnberg hat meine Zustimmung . Warum? Vor etlichen Jahren hier im Norden
    war Zutritt für Jedermann . Familie XYZ ( Eltern Stadtbekannt und wuerden heute nicht
    mal eine kleine WBK bekommen ) mit den Söhnen da und bekamen auch noch eine
    9 mm scharfe Waffe in die Hand zu ,, begutachten ,, . Darauf hatte die örtliche Presse nur
    gewartet und entsprechender negativer Bericht mit schoenen Fotos am naechsten Tag auf Seite 1 .

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Someone21 Beitrag anzeigen
    Aus reinem Interesse: hat das die Behörde gesagt, dass sie erwarten, daß das Münsterer Urteil bestand haben wird, oder ist das deine Vermutung, weils dann einfach dochnicht gemacht wurde?
    Die Behörde hat das gesagt und die Auflage nicht mehr eingetragen.

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  • derda
    antwortet
    Wenn der Veranstalter aber sagt, dass Personen u18 nicht erwünscht/erlaubt sind, egal ob ein Erziehungsberechtigter dabei sind, ist es dann auch noch egal?

    Klar, warum sollten Kinder nicht eine Erklärung und Einweisung und so weiter bekommen beim Thema "Waffen"?
    Sind ja nicht nur Spielzeuge. Auch eine Erklärung und Setzung von Regeln bei Bögen und so ist sinnvoll...

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