Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Absolute Unzuverlässigkeit bei einmaliger Aussage
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Manuellsen : Du könntest zusätzlich auch mal ein sog. Auskunftsersuchen z. B. an die Polizeidienststellen (die angeblich was gespeichert hat) schicken, um zu erfahren, was genau aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn da zu dir gespeichert sein soll. Das stößt in der Regel eine interne Prüfung an, ob überhaupt noch eine Rechtsgrundlage zur Speicherung besteht. Bei einem Vorfall aus Dezember 2018 sollte es sich ja nicht mehr um eine laufende Ermittlung handeln, denn sonst hättest du überhaupt nicht davon erfahren. Wenn die interne Prüfung ergibt, dass die Rechtsgrundlage zur Speicherung entfallen ist, wird der Sachverhalt gelöscht.Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
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Da stellt sich wieder mal die Frage was ist belangloses Geschwätz und was muss man ernst nehmen.
https://waffen-welt.de/forum/allgeme...nau-vermeidbar
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