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Absolute Unzuverlässigkeit bei einmaliger Aussage

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    Absolute Unzuverlässigkeit bei einmaliger Aussage

    Hallo liebes Waffen-Welt-Forum,
    ich habe vorletzte Woche die Jagdschein-Prüfung erfolgreich abgelegt.
    Da ich weder vorbestraft bin, noch irgendwie anders in polizeilicher Erscheinung getreten bin in meinem Leben, dachte ich mir, dass ich kein Problem beim Lösen des Jagdscheines bekomme.
    Der Sachbearbeiter vom Landratsamt, hat sich bei mir gemeldet und gesagt, es gäbe einen Treffer von mir bei der Polizei.
    Nach telefonischen Kontakt mit der Polizei wurde mir gesagt, ich hätte mal in einem Chat sowas geäußert: "Am liebsten würde ich meine Exfreundin dafür umbringen, dass sie mich verlassen hat".
    Ich wurde weder von der Polizei vorgeladen noch anderweitig kontaktiert. Mir wurde nur gesagt, der Bericht wurde zu meinen Gunsten geschrieben. Selbst habe ich von diesem Sachverhalt nie erfahren.
    Jetzt mache ich mir natürlich riesige Sorgen, welche Auswirkungen dies auf meinen Jagdschein hat.
    Könnt ihr vielleicht ein kurze Einschätzung aus eurer Sicht geben? Vielleicht wart ihr schon mit ähnlichen Fällen vertraut.


    Viele Grüße
    Manuellsen
    Zuletzt geändert von Manuellsen; 27.07.2020, 20:02.

    #2
    Hallo,

    musstest Du zu Beginn der Jagdausbildung kein Führungszeugnis vorlegen? Doch? Damit durftest Du zwar die Ausbildung antreten, jetzt aber keinen Jagdschein erhalten?

    Denen würde ich ganz schön auf´s Dach steigen! Entweder einen sog "rechtsmittelfähigen Bescheid" bezüglich der Versagensgründe einfordern (und damit ab zum Anwalt) oder her mit dem Schein. War bei mir nach Vorlage des Prüfungszeugnisses eine Sache von 15 Minuten.

    Waidmannsheil !

    Bernhard

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      #3
      Hallo Sherrif,

      ich habe ein Führungszeugnis noch vom September 2019 und das ist lupenrein! Keinerlei Eintragungen! Auch wurde gegen mich noch nie ein Ermittlungsverfahren geführt...

      Die erwähnte Geschichte ist wohl vom Dezember 2018.
      Hierzu wurde ich weder von der Polizei kontaktiert noch von irgendjemand anderem. Was bei einer solchen Aussage eigentlich zu erwarten gewesen wäre.
      Für mich ist die ganze Geschichte einfach extrem dubios.

      VG
      Manuellsen

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        #4
        Noch am Rande. Der Titel: "Absolute Unzuverlässigkeit" ist nicht eingetreten. Die Frage meiner seits ist nur, ob aus diesem Fall sowas resultieren könnte....

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          #5
          Zitat von Manuellsen Beitrag anzeigen
          Noch am Rande. Der Titel: "Absolute Unzuverlässigkeit" ist nicht eingetreten. Die Frage meiner seits ist nur, ob aus diesem Fall sowas resultieren könnte....
          Einfache Unzuverlässigkeit würde auch reichen, jemand der täglich seine 5 Halbe trinkt muss auch nichts strafbares oder sonstwie ermittlungswürdiges getan haben und sollte dann eine WBK oder JS bekommen?

          Dir bleibt nur abzuwarten und bei Ablehnung gleich einen Anwalt mit der Wahrung deiner Rechte zu beauftragen sollte sich eine negative Entwicklung zeigen schadet eine sofortige Beratung sicher nicht. Hier irgendwelche Vergleiche mit anderen Vorgängen die meist niemand vollständig kennt sind halt nur Kaffeesatzleserei. Vor Jahren wurde sogar mal ein Fall diskutiert bei dem er EX WBK Inhaber nur falsch geparkt hatte.

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            #6
            Also:

            Es ist Ferienzeit, oder? Die Polizei wird Dir NIE, aber absolut NIEMALS am Telefon mitteilen, dass etwas gegen Dich vorliegt und vor allem nicht WAS gegen Dich vorliegt. Datenschutz nennt man das. Entweder wird Dir das persönlich oder schriftlich mitgeteilt.

            Zudem scheint unwahrscheinlich, dass die Polizei aufgrund einer solchen Aussage Ermittlungen anstellt, d.h. Deinen richtigen Namen und Deine richtigen Personalien ausfindig macht. Zudem müsste die Polizei Dich zuerst mit dem Sachverhalt konfrontieren, denn es könnte ja jemand anders als Du diese Aussage im Chat getätigt haben.

            Also. Für mich unwahrscheinlich. Und ich weiss ein kleines Bisschen, wie die deutsche Polizei funktioniert.
            Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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              #7
              Zitat von johann Beitrag anzeigen

              Einfache Unzuverlässigkeit würde auch reichen, jemand der täglich seine 5 Halbe trinkt muss auch nichts strafbares oder sonstwie ermittlungswürdiges getan haben und sollte dann eine WBK oder JS bekommen?
              Ja, sollte er, oder warum meinst Du, daß man ihm das verwehren sollte ? Wenn er die daheim nach Feierabend trinkt und nicht mehr Auto fährt, macht ihn das dann unzuverlässig ?
              MfG aus der schönen Pfalz

              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

              Kommentar


                #8
                Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen

                Ja, sollte er, oder warum meinst Du, daß man ihm das verwehren sollte ? Wenn er die daheim nach Feierabend trinkt und nicht mehr Auto fährt, macht ihn das dann unzuverlässig ?
                Nachdem Du meinen Text kopiert hast will ich auch auf die 5 Halbe bei denen ich von richtigem Bier mit üblichem Alkoholgehalt ausgehen und die Frage dann mit Nein beantworten weil mir dazu Beispiele aus Waffen- und Fahrerlaubnisrecht vorliegenn. Natürlich mag es da auch Leute geben die noch JS und oder FS besitzen weil sie nie erwischt wurden.

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                  #9
                  Nun denn, nach Deiner Auffassung müßten dann alle Schützen mit irgendwelchen Vorerkrankungen ihre WBK abgenommen bekommen ? Und alle Fahrerlaubnisbesitzer auch ?

                  Dann wären die Stände und Straßen aber ziemlich leer............
                  MfG aus der schönen Pfalz

                  Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
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                  "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                    Nun denn, nach Deiner Auffassung müßten dann alle Schützen mit irgendwelchen Vorerkrankungen ihre WBK abgenommen bekommen ? Und alle Fahrerlaubnisbesitzer auch ?

                    Dann wären die Stände und Straßen aber ziemlich leer............
                    Immer wieder lustig wenn man sieht wie gerade Waffenbesitzer bei einfachsten Denkprozessen ins stolpern kommen können.

                    Natürlich sollte jemand nur weil er Alkoholiker ist nicht unbedingt vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von johann Beitrag anzeigen

                      Immer wieder lustig wenn man sieht wie gerade Waffenbesitzer bei einfachsten Denkprozessen ins stolpern kommen können.

                      Natürlich sollte jemand nur weil er Alkoholiker ist nicht unbedingt vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden.
                      Zu Satz 1: sorry, ich hab halt nur mittlere Reife
                      Zu Satz 2: die Farbe grün ist bei mir auch alle
                      MfG aus der schönen Pfalz

                      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

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                        #12
                        Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen

                        Zu Satz 1: sorry, ich hab halt nur mittlere Reife
                        Zu Satz 2: die Farbe grün ist bei mir auch alle
                        Lass es gut sein, falls Du es doch verstehen könntest willst Du es wie es in einem Forum üblich ist einfach nicht verstehen.

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                          #13
                          Nun, ich habs ja schon mal hier iwo geschrieben. Es ist schon etwas später, da ist es ned mehr so einfach, das Gehirn mit verkomplizierten Sachverhalten zu konfrontieren. Aber belassen wirs dabei, bevor wir uns noch, wie in einem Forum üblich, mit Schimpfwörtern und Abfälligkeiten belegen.
                          MfG aus der schönen Pfalz

                          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                            #14
                            Bei manchen ist es manchmal früher später und wenn Du meinst Waffen gehörten auch in die Hand von Alkoholikern dann ist das eben deine Meinung,

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                              #15
                              moderativer Hinweis an Manuellsen, johann und den Pfälzer:
                              Da zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es ist, auch im INet vor dem Posten tief Luft zu holen und genau darüber nachzudenken, was man so von sich gibt.
                              Für den Fall, dass Manuellsen dies tatsächlich so geäußert hat, und ohne die näheren Umstände zu kennen, würde ich erst einmal sagen, dass die Polizei zu Recht Bedenken äußert. Nach Morddrohungen Waffen bewilligen?? Ich glaube, das wäre der falsche Weg.
                              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                              , aktueller denn je)

                              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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