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Simonov SKS 45

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  • xmms
    antwortet
    Anruf bei Waffen Schumacher

    Hallo,

    hatte am Wochenende ein Email an Waffen Schuhmacher gschickt, mit der Frage nach der sportlichen Zulassun der SKS im orignal Schaft.

    Gestern abend kam ein Anruf der Firma Waffen Schuhmacher. Man sagte mir das die SKS im original Holzschaft, OHNE Bayonet, zum Sportliche Schiessen zugelassen ist. Sie hätten einen Prozess geführt, und gewonnen Meine Frage war sofort nach dem Aktenzeichen.Leider konnten Sie mir kein Aktenzeichen nennen da die schriftliche Urteilsbegründung (Urteil) noch aussteht.Besitzten darf man das BYONETT aber nicht montieren bei Schiessen.
    Die Verbindung im Auto war schlecht...
    Sie werden mich auf dem laufden halten..

    Gruss

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  • Bullshark
    antwortet
    Also was nun?

    Ich versuch' es noch einmal ...
    @ Matthias Horner : Würdest Du mir nun ganz unkompliziert und freundlich und verständlich bitte die aktuelle Situation beschreiben?
    Simonov SKS 45 im Originalschaft für Sportschützen zugelassen. ?
    Was ist mit dem Bajonett? JEDER Händler hat bisher eine eigene , andere Antwort parat...

    Also, danke schon mal.. und schöne Ostern

    Peter

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  • Bullshark
    antwortet
    Simonov

    Also, sehr hilfreich ist das jetzt nicht.
    Matthias, was willst Du mir sagen?
    Ich versuche aus allen möglichen Quellen Informationen zu beziehen, die helfen könnten. FragstbDu zehn Leute, bekommst du zehn verschiedene Antworten.
    Was soll also die rüde Art?
    Gruß Peter

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  • derda
    antwortet
    Er hat vllt gehofft, dass eine Person wie du (als Händler) die Lage kennt, eine quasi(!) rechtverbindliche Aussage in der Hinterhand hat, von der er berichten kann. Sprich: Ja, ich als einer der Händler, die mich schlau gemacht haben, können bestätigen, dass es einen Wisch vom BKA (oder sonstwem gibt), der die Waffen für Sportschützen als zugelassen (oder wasauchimmer) beschreibt.

    Mein Eindruck: Geniale Waffen, aber geht lieber nach Kanada, um die zu kaufen... 100 Can$ oder so und ein höflicheres* Land.


    *@ Matthias Horner: Das ist ausdrücklich NICHT auf deinen Post bezogen (dass du jetzt unhöflich wärst), sondern auf ein gängiges Vorurteil bezogen, dass Kanada als besonders höfliches Land beschreibt. Als Land der guten Umgangsformen und so weiter.

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Zitat von Bullshark Beitrag anzeigen
    Ich hätte aber schon gern Handlungssicherheit, wenn ich meinen Bedürfnisantrag zum SSB
    Gruß Peter
    Und die erhälst du HIER, weil jemand postet " ja, Nein, Vielleicht"?

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  • Bullshark
    antwortet
    Aktueller Stand Simonov SKS

    Hallo Gemeinde ,

    hier hat sich ja paar Tage nichts getan.....
    Mir fiel gestern beim Händler meines Vertrauens ein Simonov in die Hände.
    Da war plötzlich dieses Gefühl, dass ich den unbedingt haben muss. Leicht, schön, eine Visierung , die ich auch ohne Brille gut erkennen kann!
    In meinem Verein hat jemand so eine Waffe, als Sammler/Sportschütze.
    Da aber 7,62x39 , habe ich nicht weiter darüber nachgedacht.
    Nun sagt mein Händler, dass ich den ohne Probleme erwerben könnte, auch als Sportschütze. Ich hätte aber schon gern Handlungssicherheit, wenn ich meinen Bedürfnisantrag zum SSB ( Sächsischer Schützenhund ) schicke...
    Kann jemand von Euch helfen?
    Gruß Peter

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  • MiWi
    antwortet
    Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
    Wer findet den Fehler in der Antwort?
    Jetzt sag es halt...

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  • derda
    antwortet
    Gleichbedeutender Unterton "tu dir das nicht an, wenn du Stress vermeiden willst..."?

    Mhm, das is jetz doof.

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Immer weniger Händler verkaufen die an Sportschützen....

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  • derda
    antwortet
    Gibts eigentlich was Neues bugl. SKS?
    Wird ja teils verkauft und im Visier 08 2015 steht was über den SKS, aber ich hab natürlich die Ausgabe nicht...

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  • derda
    antwortet
    Dass berechtigtes Interesse besteht, dass es einen VA mit gleichem Aussehen gibt? Dass es nur für russische gilt?

    Ka, was genau du ansprichst.

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Wer findet den Fehler in der Antwort?

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  • Matthias Horner
    antwortet
    In WO gabs ne "Antwort" von Waffen Schumacher zu ner Anfrage eines Kundes zu lesen:


    Auf meine Anfrage beim Schuhmacher:



    Hallo Herr...



    Sie können beruhigt einen unserer SKS bei Ihrem Händler bestellen, denn :



    der SKS ist eine halbautomatische und vor dem Ende des zweiten Weltkrieges eingeführte Waffe.

    Dies ist nach neuen Erkenntnissen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch dieses festgelegt worden.



    Nur durch den Umstand, dass fälschlicherweise angenommen wurde der SKS wäre erst nach dem zweiten Weltkriege eingeführt war brachte Ihn unter die KWKG-Liste.

    Der SKS ist jedoch durch das Wirtschaftsministerium rechtsweisend aus der KWKG-Liste gestrichen worden.

    Somit ist die Rechtslage unmissverständlich. Der SKS ist ein unter das Waffengesetz fallender Halbautomat.



    Beispiele für erwerbbare Halbautomaten die unter die gleiche Regelung fallen sind:

    30 M1 Carbine, M1 Garant, SVT40, G41, G43 usw.

    Für diese Halbautomaten gibt es verständlicherweise keine Feststellungsbescheide.

    Genauso wenig wird es keinen Feststellungsbescheid für den SKS geben.



    Erklärung:

    Für eine Entscheidung nach $ 2 Abs. 5 Nr. 1 WaffG (Feststellungsbescheid) muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.

    Dies ist für den SKS nicht möglich, da die Rechtslage klar ist.

    Selbst wenn wir einen Feststellungsbescheid beantragen würden, gehen wir davon aus, dass das BKA keinen Feststellungsbescheid ausstellen würde, da kein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann.

    Oder anders: Es fehlt ganz einfach der Grund für einen Feststellungsbescheid.



    Anders verhält es sich bei vollautomatischen Waffen die vor Ende des zweiten Weltkrieges eingeführt wurden.

    Hier besteht ein berechtigtes Interesse, da die erforderlichen technischen Veränderungen hinsichtlich der Schussfolge nur ein halbautomatisches Schießen erlauben dürfen.

    Beispielhaft ist hier die ehemals vollautomatische und nach Umbau halbautomatische Thompson 1928 A1 LDT für die ein Feststellungsbescheid besteht.



    Alte KWKG Genehmigung hinsichtlich der SKS von vor 2003 sind nicht mehr gültig da diese durch die neue Rechtslage überholt sind.





    Mit freundlichen Grüßen

    With best regards



    Jochen Wurster



    Waffen Schumacher GmbH

    Adolf-Dembach-Straße 4

    47829 Krefeld / Germany

    Tel.-Nr.: ++49(0)2151-45777-14

    Fax.-Nr.: ++49(0)2151-45777-45

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  • derda
    antwortet
    Ne, aber er schaut aus wie ein Vollautomat, also nicht von einem Vollautomaten zu unterscheiden, ergo böse.

    Das is jedenfalls meine Interpretation dieses Bullshits.

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  • imi-uzi
    antwortet
    Deine Argumentation kann ich 100% unterschreiben, der russische, halbautomatische SKS war zuerst, erst die Chinesen haben daraus eine vollautom. Version produziert. Daher abzuleiten, der SKS sei ein Vollautomat wäre reichlich kühn.

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