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Simonov SKS 45
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nur zur Info: Gestern eingetragen. Ohne Probleme alles (BKA-Bescheid von Schumacher vorsorglich mitgegeben). Steht ohne Bajonett nun im Schrank
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Zitat von Bullshark Beitrag anzeigendenn im Schrank haben darfst Du es ja 😉
da streiten sich die Geister....
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wozu an dem Thema abarbeiten?
Ich habe schon vor etlichen Wochen gesagt, es gibt dieses Gerichtsurteil, welches auch bei Bedarf von der Firma Sch.... zu bekommen ist. Da steht klar drin, wie zu verfahren ist.
Ab und fertig. Außerdem schießt ihr mit dem, was vorne rauskommt und nicht mit dem Bajonett.
Zum Schönfinden ist es ja zu Hause in nullkommanichts wieder drauf, denn im Schrank haben darfst Du es ja 😉
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Zitat von Kaja Beitrag anzeigenJa, habe ich. Er sagte, aufgrund dieses Schreibens sind die SKS für den Sport zugelassen. Von Bajonett ab hat er nichts gesagt.
Muss ab, glaub es oder nicht
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So, der BKA Mensch hat mir das Gutachten zugeschickt. Bzw. eher die Bestätigung das es ein Gerichtsurteil dazu gibt was besagt das man das SKS sportlich schießen darf. Jedoch nur mit abgebauten Bajonett. Das Bajonett zu fixieren ist nicht erlaubt. Es muss so, oder so, ab.
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenNun, selber gross? Hast denn Händler danach gefragt? Oder nach der Freigabe fürs sportliche schiessen?
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Valider Punkt, denn die aktuellen Vorschläge sind eher suboptimal. Eigentlich müssten die Spaßvögel genug sinnvolles tun, als "uns" das Leben schwer zu machen mit hirnloer Agenda, aber was will man erwarten...
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Zitat von derda Beitrag anzeigen
Das ist einfach nur eine zusätzliche Einschränkung, die nur fürn Stand gilt.
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Zitat von Kaja Beitrag anzeigenIch gebe zu, da habt ihr Recht.
Nur frage ich mich, warum mir das vom Verkäufer so nicht erzählt wurde. Er sagte nur, dass irgendwo in Russland ein Schrieb vorleigt, der bestätigt, dass die SKS schon im 2.WK eingesetzt wurde und daher nicht mehr unter die verbotenen Waffen fällt.
Selbst gesehen habe ich den Schrieb nicht.
Schade eigentlich, dass gerade im Waffenbereich so wenig Aufklärung erfolgt und am Ende die Sportschützen die Dummen sind.
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das mit dem Schrieb war nur, damit der Passus mit "Kriegswaffe" und dem Datum 01.09.1945 "klargeht" und der SKS überhaupt erstmal sportlich erlaubt wird. War er nämlich bis dato nicht.
War ein ziemliches Hängen und Würgen, erstmal den SKS legal zum sportlichen Schießen zuzulassen.
Das BKA hat dann aber zusätzlich gesagt, dass er zwar in Originalausführung legal ist, zum sportlichen Schießen aber nur ohne Bajonett zugelassen ist. Vergleiche das mal bitte mit den Magazinen:
Haben darfst du 100er Trommermagazine, aber aufm Stand nur 10er, weil sportlich nichts anderes erlaubt ist.
Das ist einfach nur eine zusätzliche Einschränkung, die nur fürn Stand gilt.
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Ich gebe zu, da habt ihr Recht.
Nur frage ich mich, warum mir das vom Verkäufer so nicht erzählt wurde. Er sagte nur, dass irgendwo in Russland ein Schrieb vorleigt, der bestätigt, dass die SKS schon im 2.WK eingesetzt wurde und daher nicht mehr unter die verbotenen Waffen fällt.
Selbst gesehen habe ich den Schrieb nicht.
Schade eigentlich, dass gerade im Waffenbereich so wenig Aufklärung erfolgt und am Ende die Sportschützen die Dummen sind.
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Zitat von HangMan Beitrag anzeigender schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?
ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!
die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!
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Zitat von HangMan Beitrag anzeigender schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?
ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!
die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!
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der schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?
ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!
die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!
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