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  • Bullshark
    antwortet

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  • xchrisx
    antwortet
    nur zur Info: Gestern eingetragen. Ohne Probleme alles (BKA-Bescheid von Schumacher vorsorglich mitgegeben). Steht ohne Bajonett nun im Schrank

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Zitat von Bullshark Beitrag anzeigen
    denn im Schrank haben darfst Du es ja 😉

    da streiten sich die Geister....

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  • Bullshark
    antwortet
    wozu an dem Thema abarbeiten?
    Ich habe schon vor etlichen Wochen gesagt, es gibt dieses Gerichtsurteil, welches auch bei Bedarf von der Firma Sch.... zu bekommen ist. Da steht klar drin, wie zu verfahren ist.
    Ab und fertig. Außerdem schießt ihr mit dem, was vorne rauskommt und nicht mit dem Bajonett.
    Zum Schönfinden ist es ja zu Hause in nullkommanichts wieder drauf, denn im Schrank haben darfst Du es ja 😉

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Zitat von Kaja Beitrag anzeigen
    Ja, habe ich. Er sagte, aufgrund dieses Schreibens sind die SKS für den Sport zugelassen. Von Bajonett ab hat er nichts gesagt.
    Tja. im Zweifel doof-.......für Dich.

    Muss ab, glaub es oder nicht

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  • scorpac
    antwortet
    So, der BKA Mensch hat mir das Gutachten zugeschickt. Bzw. eher die Bestätigung das es ein Gerichtsurteil dazu gibt was besagt das man das SKS sportlich schießen darf. Jedoch nur mit abgebauten Bajonett. Das Bajonett zu fixieren ist nicht erlaubt. Es muss so, oder so, ab.

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  • Kaja
    antwortet
    Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
    Nun, selber gross? Hast denn Händler danach gefragt? Oder nach der Freigabe fürs sportliche schiessen?
    Ja, habe ich. Er sagte, aufgrund dieses Schreibens sind die SKS für den Sport zugelassen. Von Bajonett ab hat er nichts gesagt.

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  • derda
    antwortet
    Valider Punkt, denn die aktuellen Vorschläge sind eher suboptimal. Eigentlich müssten die Spaßvögel genug sinnvolles tun, als "uns" das Leben schwer zu machen mit hirnloer Agenda, aber was will man erwarten...

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen

    Das ist einfach nur eine zusätzliche Einschränkung, die nur fürn Stand gilt.
    Darüber könnte man nun auch streiten, aber ich denke das wir im Moment wirklich andere Sorgen im Halbauto-Bereich haben

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Zitat von Kaja Beitrag anzeigen
    Ich gebe zu, da habt ihr Recht.
    Nur frage ich mich, warum mir das vom Verkäufer so nicht erzählt wurde. Er sagte nur, dass irgendwo in Russland ein Schrieb vorleigt, der bestätigt, dass die SKS schon im 2.WK eingesetzt wurde und daher nicht mehr unter die verbotenen Waffen fällt.
    Selbst gesehen habe ich den Schrieb nicht.

    Schade eigentlich, dass gerade im Waffenbereich so wenig Aufklärung erfolgt und am Ende die Sportschützen die Dummen sind.
    Nun, selber gross? Hast denn Händler danach gefragt? Oder nach der Freigabe fürs sportliche schiessen?

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  • derda
    antwortet
    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das mit dem Schrieb war nur, damit der Passus mit "Kriegswaffe" und dem Datum 01.09.1945 "klargeht" und der SKS überhaupt erstmal sportlich erlaubt wird. War er nämlich bis dato nicht.

    War ein ziemliches Hängen und Würgen, erstmal den SKS legal zum sportlichen Schießen zuzulassen.

    Das BKA hat dann aber zusätzlich gesagt, dass er zwar in Originalausführung legal ist, zum sportlichen Schießen aber nur ohne Bajonett zugelassen ist. Vergleiche das mal bitte mit den Magazinen:
    Haben darfst du 100er Trommermagazine, aber aufm Stand nur 10er, weil sportlich nichts anderes erlaubt ist.

    Das ist einfach nur eine zusätzliche Einschränkung, die nur fürn Stand gilt.

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  • Kaja
    antwortet
    Ich gebe zu, da habt ihr Recht.
    Nur frage ich mich, warum mir das vom Verkäufer so nicht erzählt wurde. Er sagte nur, dass irgendwo in Russland ein Schrieb vorleigt, der bestätigt, dass die SKS schon im 2.WK eingesetzt wurde und daher nicht mehr unter die verbotenen Waffen fällt.
    Selbst gesehen habe ich den Schrieb nicht.

    Schade eigentlich, dass gerade im Waffenbereich so wenig Aufklärung erfolgt und am Ende die Sportschützen die Dummen sind.

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  • scorpac
    antwortet
    Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
    der schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?

    ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
    wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!

    die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!
    Da stimme ich ebenfalls zu. Ich habe bisher leider noch keine Rückmeldung vom BKA Menschen bekommen. Ich werde ihn am Montag noch einmal anrufen... er wollte mir das Gutachten eigentlich zuschicken.

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
    der schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?

    ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
    wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!

    die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!
    so schauts aus!

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  • HangMan
    antwortet
    der schiessstandbetreiber entscheidet aber nicht was "rechtskonform ist" und was nicht! oder bezahlt er dir sämtliche unkosten wenn es dazu kommt dass du deine wbk und anschließend alle deine waffen abgeben musst?!?

    ich wäre ganz vorsichtig mit solche aussagen, und danach zu handeln!
    wenn das bka/der feststellungsbescheid sagt "für sposchü" nur "ohne Bajonett zugelassen", dann sollte man sich auch daran halten!

    die sb's wissen doch gar nicht was sie dir da im endeffekt eintragen! die gehen erst einmal davon aus dass das was du da bei denen "anschleppst" für dich als sposchü/jäger zulässig ist! sollte es sich im Nachhinein herausstellen das dem nicht so ist, dann hast du die arschkarte am hacken und nicht der sb!

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