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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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  • derda
    antwortet
    Falsch, waidgerecht jagen mit Bogen ist nicht erlaubt. Demnach: Keine Jagd mehr.

    Bitte Verfassungsklage gegen das Anti-HA-Urteil unterstützen! Betrifft NOCH nur die Jäger, aber wird auch die Sportschützen treffen.

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  • Vincent
    antwortet
    Die ganzen Regelungen zielen nur auf eins ab: den legalen Waffenbesitz zu erschweren und langfristig ganz abzuschaffen.

    Eins muss man diesem Pack lassen: dazugelernt haben sie seit der Zeit von Faschismus, Nationalsozialismus und Kommunismus.

    Anstatt Waffen direkt zu verbieten (was ihre Eigenschaft als repressives Regime bestätigen würde), erschweren sie kontinuierlich den legalen Waffenbesitz bis zu einem Punkt, an dem es für den Durchschnittsbürger schlichtweg nicht mehr finanzierbar sein wird. Sei es wegen regelmäßiger MPU's, die Geld kosten. Sei es wegen neuen Auflagen bzgl. Aufbewahrung (Kurzwaffen dürfen nur noch in Tresoren mit Widerstandsgrad III aufbewahrt werden, etc.), sei es durch abstruse Lärmschutzauflagen für Schießstände. Sei es (wie im Vorschlag ja erwähnt) durch das Verbot vom Kauf bestimmter Mengen an Munition, usw. usw. usw.

    Und irgendwann wird durch genügend Propaganda auch noch des letzten Sportschützen oder Jägers Birne weichgekocht sein und man Sätze hören wie "Also, mit Laserpistolen zu schießen macht doch viel mehr Spaß!" oder "Wozu brauch ich ein Gewehr, mit Pfeil und Bogen zu jagen ist doch soooooo viel waidmännischer und ökologischer!"

    Stück für Stück wird uns die Freiheit geraubt. Und wo ist das Ende solcher Bestrebungen? Wenn der Staat uns sagt, welche Autos wir nur noch fahren dürfen? Ob wir Kinder bekommen dürfen oder nicht? Oder ob wir nun den Löffel abgeben müsssen, weil wir nicht mehr zur Arbeit fähig und nur noch Ballast für die Gesellschaft sind (sozialverträgliches Frühableben)?

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
    Wird nur erwägt Magazine als wesentlichen Bestandteil aufzunehmen oder soll das so kommen ? Das würde lustig werden.
    Siehe dazu folgenden Auszug aus dem Dokument:

    3. Magazine
    Von einigen wenigen Sachverständigen kam der Vorschlag, die Kontrolle im Fall von
    Magazinen zu regeln, indem Magazine als „wesentliches Bestandteil“ einer Feuerwaffe
    eingestuft werden. Die Berichterstatterin hegt in Bezug auf diesen Ansatz starke Vorbehalte
    und hat zudem auch viele anders lautende Hinweise erhalten: dass Magazine aufgrund ihres
    relativ simplen Aufbaus relativ leicht herzustellen sind, dass sich bereits eine ganze Menge
    Magazine im Besitz rechtmäßiger Feuerwaffenbesitzer befindet und dass Magazine
    weitgehend austauschbar sind. Es ist also nicht klar, wie wirksam eine solche Maßnahme
    wäre. Deshalb hat die Berichterstatterin sich dagegen entschieden, Magazine in die Definition
    des Begriffs „wesentliches Bestandteil“ aufzunehmen.

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  • Elvis2609
    antwortet
    Ui ja Magazine liegen ja bei einigen n paar rum..ich lach mich scheckig..

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  • erich74
    antwortet
    Wird nur erwägt Magazine als wesentlichen Bestandteil aufzunehmen oder soll das so kommen ? Das würde lustig werden.

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  • erich74
    antwortet
    Da wird jemand ne Umschulung zum MPU Tester machen und für das Bundesland als exclusiv Gutachter anheuern. Und der ist der Schwippschwager vom Zuständigen.

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  • Bullshark
    antwortet
    Ich will definitiv keine MPU.
    ... und wenn ich eine Bindehautentzündung habe und die Augentränen, wird der Zettel widerrufen....
    Nein Danke!
    Peter

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  • dcag99
    antwortet
    Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
    Könnte ich mit leben , wenn es so durch geht .
    sicher? du hast nix gegen eine regelmäßige MPU (samt Kosten!)?

    Beispiel Artikel 5 – Absatz 2 – Unterabsatz 1:

    Die Mitgliedstaaten führen für den
    Waffenerwerb und -besitz ein
    Überwachungssystem einschließlich
    medizinischer Tests ein
    , das
    kontinuierlich oder periodisch strukturiert
    sein kann, und entziehen Genehmigungen,
    wenn eine der Voraussetzungen, auf deren
    Grundlage der Waffenerwerb oder -besitz
    genehmigt wurde, nicht mehr erfüllt ist.
    (Hervorhebung durch mich)

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  • ernst55
    antwortet
    Danke ,

    Zitat von alex1604 Beitrag anzeigen
    Zurück zum eigentlichen Thema:
    Hier endlich die deutsche Übersetzung des IMCO Ausschusses:

    http://www.europarl.europa.eu/sides/...E&secondRef=01
    Könnte ich mit leben , wenn es so durch geht .

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  • alex1604
    antwortet
    Zurück zum eigentlichen Thema:
    Hier endlich die deutsche Übersetzung des IMCO Ausschusses:

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  • P.O.Ackley
    antwortet
    Zitat von P88 Beitrag anzeigen
    na ja ! ...im moment herrscht wohl rechtsunsicherheit. das urteil ist noch nicht rechtskräftig und KÖNNTE noch geändert werden. da ist der bayerische weg doch nachvollziehbar !?

    davpn abgesehen ist die ganze story wirklich völlig sinnfrei und hätte keiner gebraucht !!
    Zumindest will man in Bayern erstmal nichts widerrufen. Am 15.Juni treffen sich die Innenminister, hier möchte man dann eine einheitliche Regelung finden. Man möchte keine, für jedes Bundesland andere Vorgehensweise in diesem Fall, was auch immer das heißen mag....
    Im Grunde wäre sowas vom Tisch, wenn der DJV hier massiv einwirken würde. Aber die 2+1 Reglementierung stammt ja aus deren Ecke, damals, in den 70ern....

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  • derda
    antwortet
    Naja, nicht eintragen is zwar besser, als WBK widerrufen, aber dass man da einfach mal loslegt und Bestandsschutz ausklammert? Frechheit seitens der Behörden. Mitte JUNI(!) wird wohl die Innenministerkonferenz oder wer da was entscheidet, ein Ergebnis vorlegen...

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  • P88
    antwortet
    na ja ! ...im moment herrscht wohl rechtsunsicherheit. das urteil ist noch nicht rechtskräftig und KÖNNTE noch geändert werden. da ist der bayerische weg doch nachvollziehbar !?

    davpn abgesehen ist die ganze story wirklich völlig sinnfrei und hätte keiner gebraucht !!

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  • Schlack
    antwortet
    Keine Ahnung was die geritten hat.

    Ich gehe aber davon aus, dass die Entwaffnung der Bürger eine relativ große Rolle spielt. Und da ist König Horst mit Sicherheit voll dabei.

    Mich würde mal interessieren wieviele SLB jagdlich eingetragen sind. Und mich würde interessieren, ob die Jagdverbände endlich mal aus den Puschen kommen.

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  • derda
    antwortet
    Warum wundert mich nicht, dass NRW das auch macht. Aber Bayern? Wasn da los?

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