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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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    Wehrt euch solange es noch geht . Ihr habt ja die Möglichkeit einer Volksabstimmung die wir leider nicht haben . Sonst tippelt Ihr mit kleinen Schritten mit Sicherheit in die EU-Diktatur und das war es dann mit der Schweizer Selbstbestimmung + Neutralität .

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      Waffengesetz-Änderung veröffentlicht und ab morgen gültig




      Die wichtigsten Punkte zusammengefasst (diese Stelle wird sicher noch einmal aktualisiert!):

      Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung kann man nun straffrei ein wesentliches Teil der Waffe mit sich führen, um die Waffe unbrauchbar zu machen. Natürlich aber nicht so viele wesentliche Teile, dass man wieder eine Waffe zusammen bauen könnte.
      (Beim nächsten Hotelaufenthalt dann einfach den Lauf der Kurzwaffe (Verschluss der Langwaffe) in die Hosentasche und den Rest im Hotelsafe lassen, oder im Koffer falls es keinen Safe gibt.)

      Wenn man den Grund nachweisen kann und einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass für die Waffen besitzt, kann man eine bestimmte Anzahl ohne vorherige Genehmigungen mit über die Grenze nehmen.
      Das Bundesverwaltungsamt scheint weitere Befugnisse vom Bundeskriminalamt zu übernehmen.
      (Man erinnere sich daran, dass genau das Bundesverwaltungsamt gerade am IPSC-Steuer-Problem Schuld ist!)

      Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt neue Regelungen zum Unbrauchbarmachen von Schußwaffen zu treffen und auch den Besitz dieser Schußwaffen zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen.
      (Interessant wird dann, ob die Besitzer enteignet werden könnten – wahrscheinlich läuft es auf eine Registrierung hinaus. Registrierung eines Stückes Metall was man nur noch an die Wand hängen kann.)
      Vor dem 08.04.2016 unbrauchbar gemachte Schusswaffen dürfen weiterhin besessen werden.
      Wer ab dem 06.07.2017 eine unerlaubte Waffe besitzt, kann diese bis zum 01.07.2018 bei der Behörde abgeben und wird nicht bestraft für den Besitz und das Führen (verschlossen) auf dem direkten Weg zur Behörde.

      Erlaubnisspflichtige Schusswaffen müssen nun in einem der folgenden Behältnisse untergebracht werden: Waffenschränke Grad 0/N , Waffenschrank und Waffentresor nach EN 1143-1 oder mit Widerstandsgrad 1 nach DIN EN 1143-1 bzw. VDS Klasse 1 zertifiziert.
      Wesentliche Teile einer Schusswaffe erhöhen nicht die gezählte Anzahl der Waffen im Sicherheitsbehältnis. Solange man die Teile nicht zu einer Schusswaffe zusammenbauen kann.
      (So wie es sich anhört gelten Wechselsysteme dann nicht als weitere Waffe…!)

      Alle Angaben ohne Gewähr! Zur Sicherheit immer selber die Gesetztestexte lesen (und auch nicht auf Gerüchte hören).
      "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
      Gustav Heinemann



      www.prolegal.de
      www.german-rifle-association.de

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        Danke für die Mühe. Da sind noch 2 Sachen für mich offen. Wird sich bestimmt noch klären.

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          Noch einmal das gleiche, allerdings scheint es wohl zusätzlich auch neue Regeln bzgl. der Aufbewahrung von freien Waffen zu geben die evtl. den ein oder anderen betreffen...

          Gruß Andy

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            Zitat von P88 Beitrag anzeigen
            Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung kann man nun straffrei ein wesentliches Teil der Waffe mit sich führen, um die Waffe unbrauchbar zu machen.
            Da hat es doch mal eine sinnvolle Änderung unter die ganze Scheisse geschafft. Ich bin fast ein bisschen stolz auf unsere Politik!

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              Zitat von McToast Beitrag anzeigen
              ... Ich bin fast ein bisschen stolz auf unsere Politik!
              Stockholm-Syndrom?!
              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
              (Prof. Max Otte)

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                Zitat von McToast Beitrag anzeigen
                Da hat es doch mal eine sinnvolle Änderung unter die ganze Scheisse geschafft. Ich bin fast ein bisschen stolz auf unsere Politik!
                Hast recht . Ich nehme nun auf dem Hotelzimmer meinen HA auseinander und stecke den
                recht öligen Verschluss in meine Hugo Boss Sakko Innentasche und gehe zum Dinner

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                  Hatte heute ein Telefonat mit meinem Vater (BüMa). Die Ämter drehen schon am Rad. Es soll wohl auch Änderungen für den Handel geben, Einführung von Reparatur-, Kommisions-, Verwahr- und Waffenteilebüchern. Auch soll der Verkauf von Munition ausgesetzt sein, weil jeder Händler eine neue Genehmigung von der Gewerbeaufsicht braucht.
                  Ich persönlich als juristischer Laie kann da nix aus dem Gesetzestext dazu herausinterpretieren. Oder fangen die Ämter jetzt schon wieder an ihre eigene Süppchen zu kochen. Die Hartkerngeschossproblematik hab ich gefunden. In Zukunft sind wohl auch intakte Geschosse in Dekopatronen verboten....

                  Auf alle Fälle bekam ich gestern eine Mail einer unserer Interessenvertreter. So im Stil von:"...wir werden alle sterben!" Und nächstes Jahr wird die EU-Richtlinie umgesetzt und dann wirds eh ganz finster für uns.
                  Über sowas kann ich ehrlich gesagt nicht mehr lachen. Wenn schon unsere Lobbyisten die Flinte in´s Korn werfen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern.

                  Und die neue "Interpretation" zur Verwahrung von freien Waffen ist ja auch mehr als schwammig. Das lässt ja auch wieder allem Unfug Tür und Tor offen. Was wird aus den mit Schlössern gesicherten Säbeln und Vorderladern an der Wand als Deko, ist ja auch verschlossen und ungeladen verwahrt.... Aber das wird die Praxis zeigen. Die Fallgruben werden auf alle Fälle nicht weniger. Mal sehen was uns dann in einem Jahr noch so erwartet. Schenkt man unseren Verbänden glauben, triffts uns ja eh nicht.....
                  .22lfb, .22Hornet, 6,5Creedmoor, 7x57, .30-30WCF, .30-40Krag, .38-55, 10,75x68, .45-70, 12/70, 9mm Para, .357Mag, .44Magnum, .45ACP .358Norma Magnum.

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                    20-Schuss-Magazine

                    Hallo,

                    wie ist das nun. Sind 20-Schuss Magazine JETZT verboten oder nicht? Ist das Gesetz bereits in Kraft? Wer weiß was?
                    Nicht: "Wir schaffen das" sondern "Die schafft uns"

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                      wie ist das nun: Sind 20-Schuss Magazine JETZT verboten
                      NEIN!!!
                      "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                      "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                      "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                        Zitat von akrisios Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        wie ist das nun. Sind 20-Schuss Magazine JETZT verboten oder nicht? Ist das Gesetz bereits in Kraft? Wer weiß was?
                        Das neue Gesetz zur Aufbewahrung von Feuerwaffen ist nicht unmittelbare Folge des EU Gunbans sondern eine deutsche Eigeninitiative gewesen. Die anderen von der EU beschlossenen Regelungen werden vermutlich im Herbst durchgeprügelt.

                        Noch haben wir da keine Infos, wie der Text bezüglich der Magazine aussieht. Die EU liefert dafür erstmal "nur" die Richtlinie, die dann auf Bundesebene in Gesetzesform gegossen werden muss. Nach Text der EU-Richtlinie kann es sogar Ausnahmen für Sportschützen geben - ein deutscher Verband müsste erfolgreich eine Disziplin für Langwaffen mit mehr als 10 Schuss einführen - aber das kannst du in Deutschland knicken. Dafür ist die Politik momentan zu sehr an der Entwaffnung der Bürger interessiert. Ich rechne mal damit, dass die Richtlinie der EU 1:1 übernommen wird und dann nochmal eins oben drauf gesetzt wird, wo wir schonmal dabei sind.

                        Wenn du "Highcap-Magazine" horten willst, solltest du jetzt welche kaufen, aber du wirst dich möglicherweise strafbar mit dem Besitz machen, sobald das neue Gesetz durch ist. Ich bezweifle stark, dass es einen Bestandsschutz geben wird .

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                          Im Besitz eines Magazines über 10 Schuss in Verbindung mit Besitz eines Halbautomaten in welchen das Magazin passt, wird wohl auch in Deutschland dann strafbar sein.

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                            Haltet doch einfach mal die Füße still und wartet ab. Diese glaskugelei nervt!

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                              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                              Im Besitz eines Magazines über 10 Schuss in Verbindung mit Besitz eines Halbautomaten in welchen das Magazin passt, wird wohl auch in Deutschland dann strafbar sein.
                              Ich habe auch Repetierer die Magazine meiner Halbautomaten aufnehmen. Ich habe 20er Magazine die begrenzt auf 10 werden können.
                              Und nun ?
                              Deine Spekulationen find ich völlig deplatziert.

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                                Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                                Ich habe auch Repetierer die Magazine meiner Halbautomaten aufnehmen. Ich habe 20er Magazine die begrenzt auf 10 werden können.
                                Und nun ?
                                Deine Spekulationen find ich völlig deplatziert.
                                Die Richtlinie ist diesbezüglich ziemlich eindeutig. Die Magazine sollen für Privatpersonen verboten werden. Möglicherweise wird der deutsche Gesetzgeber das so handhaben, wie es derzeit gemacht wird: Keine Magazine mit mehr als 10 Schuss in die Waffe einführen und alles ist gut. Vielleicht wird für Sportschützen mit Bedürfnis eine Ausnahmeregelung getroffen (die laut EU Richtlinie durchaus im Ermessen der Mitgliederstaaten liegt). Ich bin da aber ehrlich gesagt eher pessimistisch und gehe davon aus, dass auch der Besitz von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss verboten wird, andernfalls würde der Paragraph keinen Sinn haben. Mir ist sowieso total schleierhaft, was der Sinn dahinter sein soll oder wie genau das durchgesetzt werden soll, aber Sinn sucht man bei vielen Passagen im Waffengesetz und insbesondere bei der neuen Feuerwaffenrichtlinie vergeblich. Dass das so im Parlament durchgewunken wurde, zeigt, dass die EU als gesetzgebendes Organ einfach inkompetent ist.

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