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Keine Ankündigung bisher.
Barrett M82 A1
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Gibt es eigentlich nirgends eine verbindliche Referenz aus der ersichtlich wird, wer welche Waffen kaufen darf in Deutschland?
Das Internet ist voll von Threads à la: "Darf ich Waffe XYZ haben?", häufig werden dann in fachfremden Foren noch Tipps gegeben, dass sich einem die Nägel hochrollen ("Du brauchst einen Waffenschein" und ähnlich fachliche Meinungen...) und selbst in fachbezogenen Foren wird häufig diskutiert, ob eine Waffe jetzt erlaubt ist, oder nicht.
Einmal abgesehen davon, dass "natürlich alles im Gesetz steht" (das bloß von keinem durchschaut werden kann, der sich nicht mindestens semi-beruflich damit befasst), frage ich mich gerade in Anbetracht dieser Geschichte mit dem M2HB jetzt: Woher kann man sich als Sportschütze, Jäger oder Sammler sicher sein, dass man sich nicht unbeabsichtigt strafbar macht?
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Naja, vor 1945, semi und nicht tragbar.
Hätte ja damals gereicht,
das Verbot der Semis in .50BMG und .338 kam ja erst danach!
Das Gemeckere "ist ja verboten und geht so gar nicht!" kam auch beim HessenArms 42, und?
Außerdem sollte man die Kirche im Dorf lassen, von wie vielen verkauften Einheiten sprechen wir da real?
Alleine der Preis und die Erwerbsmöglichkeit machen es schon aus, das sich Keidlers M1918 (BAR_Replik) und HessenArms42 nicht wie geschnitten Brot verkaufen!
Lasst den paar Glücklichen doch das Teil und gut ist.Zuletzt geändert von Germanfritze; 15.05.2015, 09:56.
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@Noroan,
in der Regel kann Dir das dein zuständiger Sachbearbeiter sagen oder (falls er es nicht weiß) erfragen!
Falls Du wissen willst, ob es in Deinem Fachverband (als Sportschütze!) zugelassen ist, da gibt es auch Personen, die das Fachwissen haben sollten und Auskunft geben können.
Als Sammler solltest zu aller Erst Du einmal wissen, ob du es kaufen darfst!
Nichts desto Trotz muss der Händler wissen, ob er Dir die Waffe auf welche Genehmigung verkaufen darf!
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Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigen@Noroan,
in der Regel kann Dir das dein zuständiger Sachbearbeiter sagen oder (falls er es nicht weiß) erfragen!Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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und was willst hier mit dem link auf ne hp aus der Schweiz sagen?!?
next troll..."H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
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Moderativer Hinweis:
Bitte nicht einfach kommentarlos Links einstellen. Oft erschließt sich nicht direkt ein Zusammenhang, was damit gesagt werden soll... Zumal das verlinkte MRAD sowieso eine Repetierbüchse ist.
Zum Thema wurde eigentlich bereits alles Nötige geschrieben. Das vom Themenstarter gewünschte Barrett M82A1 fällt unter das KWKG. Seit der KWKG-Änderung betrifft das generell alle .50 BMG und .338 LM Selbstladebüchsen. Eine Alternative gibt es daher nur noch mit den Repetiervarianten wie dem MRAD.
Oder wer es gerne im Worlaut hätte:
[...]
(29) Zu den halbautomatischen Gewehren der Nr. 29 d) KWL gehören neben allen Selbstladeschusswaffen im Kaliber .338 Lapua Magnum und .50 BMG insbesondere folgende Modelle sowie weitere, die bei militärischen Verbänden eingeführt sind:
[...]
Grüße
ThomasWer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
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