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Barrett M82 A1
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Und dafür habe ich mich auch entschieden..Habe mir eine Barrett MRAD gekauft in 338 Lapua Magnum.
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Moderativer Hinweis:
Bitte nicht einfach kommentarlos Links einstellen. Oft erschließt sich nicht direkt ein Zusammenhang, was damit gesagt werden soll... Zumal das verlinkte MRAD sowieso eine Repetierbüchse ist.
Zum Thema wurde eigentlich bereits alles Nötige geschrieben. Das vom Themenstarter gewünschte Barrett M82A1 fällt unter das KWKG. Seit der KWKG-Änderung betrifft das generell alle .50 BMG und .338 LM Selbstladebüchsen. Eine Alternative gibt es daher nur noch mit den Repetiervarianten wie dem MRAD.
Oder wer es gerne im Worlaut hätte:
[...]
(29) Zu den halbautomatischen Gewehren der Nr. 29 d) KWL gehören neben allen Selbstladeschusswaffen im Kaliber .338 Lapua Magnum und .50 BMG insbesondere folgende Modelle sowie weitere, die bei militärischen Verbänden eingeführt sind:
[...]
Grüße
Thomas
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und was willst hier mit dem link auf ne hp aus der Schweiz sagen?!?
next troll...
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Ich kann mich ja auch irren aber ist dasdie Waffe die du suchst?
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Wieso???
Kann sich der SB mal schlau machen,
Wissen schadet auch dort nichts!
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Zitat von Germanfritze Beitrag anzeigen@Noroan,
in der Regel kann Dir das dein zuständiger Sachbearbeiter sagen oder (falls er es nicht weiß) erfragen!
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@Noroan,
in der Regel kann Dir das dein zuständiger Sachbearbeiter sagen oder (falls er es nicht weiß) erfragen!
Falls Du wissen willst, ob es in Deinem Fachverband (als Sportschütze!) zugelassen ist, da gibt es auch Personen, die das Fachwissen haben sollten und Auskunft geben können.
Als Sammler solltest zu aller Erst Du einmal wissen, ob du es kaufen darfst!
Nichts desto Trotz muss der Händler wissen, ob er Dir die Waffe auf welche Genehmigung verkaufen darf!
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Naja, vor 1945, semi und nicht tragbar.
Hätte ja damals gereicht,
das Verbot der Semis in .50BMG und .338 kam ja erst danach!
Das Gemeckere "ist ja verboten und geht so gar nicht!" kam auch beim HessenArms 42, und?
Außerdem sollte man die Kirche im Dorf lassen, von wie vielen verkauften Einheiten sprechen wir da real?
Alleine der Preis und die Erwerbsmöglichkeit machen es schon aus, das sich Keidlers M1918 (BAR_Replik) und HessenArms42 nicht wie geschnitten Brot verkaufen!
Lasst den paar Glücklichen doch das Teil und gut ist.Zuletzt geändert von Germanfritze; 15.05.2015, 09:56.
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Gibt es eigentlich nirgends eine verbindliche Referenz aus der ersichtlich wird, wer welche Waffen kaufen darf in Deutschland?
Das Internet ist voll von Threads à la: "Darf ich Waffe XYZ haben?", häufig werden dann in fachfremden Foren noch Tipps gegeben, dass sich einem die Nägel hochrollen ("Du brauchst einen Waffenschein" und ähnlich fachliche Meinungen...) und selbst in fachbezogenen Foren wird häufig diskutiert, ob eine Waffe jetzt erlaubt ist, oder nicht.
Einmal abgesehen davon, dass "natürlich alles im Gesetz steht" (das bloß von keinem durchschaut werden kann, der sich nicht mindestens semi-beruflich damit befasst), frage ich mich gerade in Anbetracht dieser Geschichte mit dem M2HB jetzt: Woher kann man sich als Sportschütze, Jäger oder Sammler sicher sein, dass man sich nicht unbeabsichtigt strafbar macht?
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Ok, sorry. Ich hätte im Singular reden sollen: der Hersteller dieses .50 BMG HA meinte: "geht scho'!"
Wollte niemandem zu nahe treten.
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
Aber es ist mal wieder interessant zu sehen, dass selbst Händler, bzw. Hersteller teilweise keine Ahnung mehr haben, was nun für SpoSchü, Waidmann und Co. erlaubt ist und was nicht. Denn auf meine Anfrage hin, ob das Ding nicht unters KWKG fiele, antwortete man mir genau damit, das HA von vor Sept. '45 nicht darunter fielen.
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