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Der Faden ist zwar schon etwas alt, aber kaufen wäre eigentlich kein Problem. Es gibt hier und da ein paar Online-Shops die Geräte von Barrett verkaufen. Nur das "dürfen" ist ein Hindernis. Wie das mit einer Ausnahmegenehmigung aussieht weiß ich nicht. Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen: Ich habe mal gehört das eine Genehmigung für die Glock 18 auch nicht sonderlich schwer zu bekommen sein soll. *duckundweg*
Hier gibts ne Menge Vollautomaten zu kaufen, unter anderem auch Geräte von Barrett. Die M82 steht zwar nicht da, dafür aber die M107 der bessere Nachfolger. Ich habe in einem Shop der Schweiz auch schon mal eine M82 gesehen jedoch konnte ich mit 10 Sekunden google den Shop nicht mehr finden. http://www.luxguns.com/de/229-barrett-sniper-rifles
Wer träumt denn nicht von einer .50er als HA Damit würde man sich bestimmt ein bisschen wie Miculek fühlen.
"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
Das mit dem "dürfen" ist ja der Knackpunkt an der Sache. Soweit ich mich erinnere, fallen sowohl das M82A1 als auch M107 bei uns unter das KWKG. Selbst wenn du es also irgendwo im Ausland legal kaufen könntest, wäre das mit dem Verbringen nach Deutschland - ich sag's mal vorsichtig - problematisch.
Die M107 hatte ich auf der IWA mal in der Hand. War genial eines meiner bevorzugten Long-Range Gewehre aus Arma mal im RL zu begutachten. Tolles Gerät.
.50er-Schießen ist übrigens saugeil und spaßig! Das zaubert ein Lächeln ins Gesicht.
Grüße
Thomas, der auch mal gerne ein M82A1 oder AS-50 befummeln würde
Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
Neuerdings fallen ja sowieso sämtliche Selbstlader in .50 BMG und .338LM (!) unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die Traumblase ist also leider geplatzt.
Das mit dem "dürfen" ist ja der Knackpunkt an der Sache. Soweit ich mich erinnere, fallen sowohl das M82A1 als auch M107 bei uns unter das KWKG.
Das ist korrekt. Laut Anlage (zu §1 Abs. 1) Kriegswaffenliste des KrWaffKontrG, Teil A, V. Rohrwaffen, Punkt 29 d) fallen alle Halbautomaten in die Kategorie "Kriegswaffe", die nach dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind.
ABER jetzt wirds lustig: vor einigen Monaten, ich glaube, das war sogar noch 2014, gab es bei eGun ein halbautomatisches M2HB Cal. 50 zu kaufen, mit 2-Schuss-Gurt sogar auf Jagdschein.
Dieser Halbautomat fällt nicht unter oben genannte Klassifizierung, denn das M2HB wurde
a) nie als Halbautomat bei einer militärischen Streitkraft eingeführt und
b) schon 1933 bei den US-Streitkräften eingeführt.
Leider war das Ding sauteuer und vom jagdlichen Nutzen her...naja...mit Dreibein in Afrika auf Elefantenjagd?
Das ist korrekt. Laut Anlage (zu §1 Abs. 1) Kriegswaffenliste des KrWaffKontrG, Teil A, V. Rohrwaffen, Punkt 29 d) fallen alle Halbautomaten in die Kategorie "Kriegswaffe", die nach dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind.
ABER jetzt wirds lustig: vor einigen Monaten, ich glaube, das war sogar noch 2014, gab es bei eGun ein halbautomatisches M2HB Cal. 50 zu kaufen, mit 2-Schuss-Gurt sogar auf Jagdschein.
Dieser Halbautomat fällt nicht unter oben genannte Klassifizierung, denn das M2HB wurde
a) nie als Halbautomat bei einer militärischen Streitkraft eingeführt und
b) schon 1933 bei den US-Streitkräften eingeführt.
Leider war das Ding sauteuer und vom jagdlichen Nutzen her...naja...mit Dreibein in Afrika auf Elefantenjagd?
Kriegswaffenliste wurde unlängst geändert + ergänzt, Kurzform:
Halbautomaten .338 und .50BMG = Kriegswaffe
Zum besagten egun-Angebot: Sei froh, dass du nicht gekauft hast, da gab es einen behördlichen Nachgang zu den Angeboten.
Gruß
Michael
sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
Echt?
Habe letztes oder vorletztes Jahr einen Flyer von HessenArms zu dem Semi M2 .50BMG bekommen.
Sah schon interessant und nett aus, aber um die € 10.000,- ohne Zub. war schon ziemlich heftig!
Aber die öffentliche Sicherheit sollte von so ein paar Exoten nicht beeinträchtig werden!
Aktuellste Fassung der "Erläuterungen zur Kriegswaffenliste" im Anhang, vgl. hierzu die neue Formulierung von Punkt Nr. 29.
Zu der Hessenarms-Angelegenheit belasse ich es mal bei der Aussage mit dem behördlichen Nachgang bezüglich des angesprochenen Angebots, mehr kann ich dazu leider nicht sagen, Sorry.
Gut zu wissen. Ich fand das Gewehr zwar interessant, hätte es aber niemals gekauft, selbst wenn ich die Kohle gehabt hätte.
Für das Gerät braucht es, ob der Größe, ja einen ganzen eigenen Tresor.
Aber es ist mal wieder interessant zu sehen, dass selbst Händler, bzw. Hersteller teilweise keine Ahnung mehr haben, was nun für SpoSchü, Waidmann und Co. erlaubt ist und was nicht. Denn auf meine Anfrage hin, ob das Ding nicht unters KWKG fiele, antwortete man mir genau damit, das HA von vor Sept. '45 nicht darunter fielen.
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