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Keine Ankündigung bisher.
Munition bei Eltern lagern?
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Dafür brauchts keinen Schrank, dafür reicht ein EinmachglasMfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er,)
Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015,Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
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Zitat von gunnewcomer Beitrag anzeigenAuf meine eigentliche Frage gibt es nun keine Antwort nehm ich an?
Damit solltest Du auf der sicheren Seite sein. Weil, Recht haben und recht kriegen sind 2 Paar Stiefel............MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er,)
Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015,Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
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Zitat von Jochen. Beitrag anzeigen.... Obs in deinem Haus ist oder nicht ist egal.
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Zitat von gunnewcomer Beitrag anzeigenHallo Zusammen,
gut jetzt wurde viel über meine Freundin gesprochen...
Und über Wege das ganze doch hinzubiegen / Trennung, zum Stand mitnehmen etc.
Auf meine eigentliche Frage gibt es nun keine Antwort nehm ich an?
Hast Die eine Sachkunde absolviert? Werde doch mal etwas konkret wie die Lagerung der Munition bei den Eltern aussehen soll und was Du unter einer schussbereiten Waffe verstehst. Ich empfehle Dir das neue DWJ 1/2014. Dort steht ein sehr guter Rechtlicher Beitrag drin der fast in die gleiche Richtung geht.
MikeIch suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
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Mit Schussbereit meint die Freundin eine Waffe zu der auch die zugehörige Munition im gleichen Haushalt lagert? Folgendes: man kann Waffen außer Haus lagern, z.B. bei den Eltern. Natürlich mit allem drum und dran wie von den Behörden und WaffG gefordert. Munition kannst du genauso woanders lagern aber auch hier unter Beachtung der Richlinien.
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Zitat von wozzi Beitrag anzeigenSage doch mehr dazu Frodo. ...
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§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen,
um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
In jedem Fall sollte man ein Schlüssel der Wohnung/ vom Haus haben. Wenn man den nicht bekommt, würde ich meine Waffen/Munition nicht dort lagern. Das Amt muss nur über die Aufbewahrung der Waffen, wenn überhaupt, informiert werden.
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Abgesehen davon ist es bei Kerkerhaft verboten das irgendwer ausser Du selbst überhaupt weiß was im Waffenschrank drin ist.
Unberechtigte dürfen sich dem verschlossenen Schrank max 1,5m nähern, ist der Schrank offen müssen sie sofort den Raum verlassen.
Steht so im Waffengesetz, ich schwörs.
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