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Munition bei Eltern lagern?

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    #16
    Um welche Mun geht es hier eigentlich ? 4,5 mm diabolo?
    DSB-WSB,

    4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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      #17
      Dafür brauchts keinen Schrank, dafür reicht ein Einmachglas
      MfG aus der schönen Pfalz

      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

      "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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        #18
        Hallo Zusammen,

        gut jetzt wurde viel über meine Freundin gesprochen...
        Und über Wege das ganze doch hinzubiegen / Trennung, zum Stand mitnehmen etc.
        Auf meine eigentliche Frage gibt es nun keine Antwort nehm ich an?

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          #19
          Zitat von gunnewcomer Beitrag anzeigen
          Auf meine eigentliche Frage gibt es nun keine Antwort nehm ich an?
          Beitrag Nr. 8, 1. Satz.

          Damit solltest Du auf der sicheren Seite sein. Weil, Recht haben und recht kriegen sind 2 Paar Stiefel............
          MfG aus der schönen Pfalz

          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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            #20
            Zitat von Jochen. Beitrag anzeigen
            .... Obs in deinem Haus ist oder nicht ist egal.
            Nicht ganz, es kommt auch auf Zutrittsmöglichkeiten an.

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              #21
              Sage doch mehr dazu Frodo. IMHO wenn ich zu meiner Munition, die z.B. beim meinen Eltern lagert, nicht ran komme, spielt es Waffenrechtlich keine Rolle, sofern auch kein anderer ran kommt... Dann habe ich nun Mal Pech und kann nicht Schiessen. Das ist alles...

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                #22

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                  #23
                  Zitat von gunnewcomer Beitrag anzeigen
                  Hallo Zusammen,

                  gut jetzt wurde viel über meine Freundin gesprochen...
                  Und über Wege das ganze doch hinzubiegen / Trennung, zum Stand mitnehmen etc.
                  Auf meine eigentliche Frage gibt es nun keine Antwort nehm ich an?

                  Hast Die eine Sachkunde absolviert? Werde doch mal etwas konkret wie die Lagerung der Munition bei den Eltern aussehen soll und was Du unter einer schussbereiten Waffe verstehst. Ich empfehle Dir das neue DWJ 1/2014. Dort steht ein sehr guter Rechtlicher Beitrag drin der fast in die gleiche Richtung geht.

                  Mike
                  Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                    #24
                    Mit Schussbereit meint die Freundin eine Waffe zu der auch die zugehörige Munition im gleichen Haushalt lagert? Folgendes: man kann Waffen außer Haus lagern, z.B. bei den Eltern. Natürlich mit allem drum und dran wie von den Behörden und WaffG gefordert. Munition kannst du genauso woanders lagern aber auch hier unter Beachtung der Richlinien.

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                      #25
                      Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                      Sage doch mehr dazu Frodo. ...
                      Wer Waffen oder Munition aufbewahrt muss sich regelmäßig vergewissern, dass die Aufbewahrung noch sicher erfolgt und dass nicht ein Unbefugter den Gewahrsam gebrochen hat. Dieser Pflicht, die sich aus § 36 Absatz 1 Satz 1 WaffG ergibt, kann man nicht nachkommen, wenn z.B. die Eltern den Zutritt zum Ort der Aufbewahrung untersagen können.

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                        #26
                        Ok, dass stimmt Frodo, in dem Fall hätte man ein Problem... Ist man aber bereit, das Risiko anzugehen, dürfte das Amt nichts dagegen haben können, oder?

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                          #27
                          § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
                          (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen,
                          um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

                          In jedem Fall sollte man ein Schlüssel der Wohnung/ vom Haus haben. Wenn man den nicht bekommt, würde ich meine Waffen/Munition nicht dort lagern. Das Amt muss nur über die Aufbewahrung der Waffen, wenn überhaupt, informiert werden.

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                            #28
                            Abgesehen davon ist es bei Kerkerhaft verboten das irgendwer ausser Du selbst überhaupt weiß was im Waffenschrank drin ist.
                            Unberechtigte dürfen sich dem verschlossenen Schrank max 1,5m nähern, ist der Schrank offen müssen sie sofort den Raum verlassen.
                            Steht so im Waffengesetz, ich schwörs.

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