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Aus einem anderen Land - Waffenrecht

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    #91
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Wenn ich Geschichten von Polizisten höre, dass nur einer auf der Wache sein kann, weil die anderen beiden zu zweit auf Streife gehen und dann die Wache ja unterbesetzt ist, so dass vom Gesetz her keiner in die Wache darf, um eine Straftat anzuzeigen, dann haben die Herren andere Punkte, die es zu verbessern gilt.
    Genau das ist das Hauptproblem, nicht nur bei Polizisten, sondern in der ganzen Gesellschaft.

    Man wird so sehr mit Arbeit überfrachtet, da ist gar nicht die Zeit da, um mal ein bisschen tiefer zu buddeln und nachzufragen.

    Wer hat denn heute schon noch den Luxus, sich abends vor den PC zu klemmen und mind. 1 Stunde lang das Internet auf der Suche nach mehr Hintergrundinfos über die tagesaktuellen Nachrichten (z.B. Euro-Krise, etc.) zu durchforsten, konträre Meinungen gegeneinander abzuwägen und sich am Ende des Prozesses eine eigene Meinung zu den Themen zu bilden? Die wenigsten Menschen haben heute noch die Zeit dafür, weil einem mehr oder weniger wichtige Dinge viel von unserer Zeit in Anspruch nehmen, auch außerhalb der Arbeit.

    Ich glaube nicht, dass die meisten Polizisten so uninteressiert sind, einfach weil sie auch und in aller erster Linie Bürger sind, die ebenfalls über das Wahlrecht verfügen und als diese aktiv an der Demokratie teilhaben können und sollten (theoretisch!).

    Aber wie gesagt: wer kann sich heute noch den Luxus leisten, sich eine vollkommen eigene Meinung bilden zu können?

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      #92
      Zitat von derda Beitrag anzeigen
      Vielen Dank für diesen wertvollen Kommentar, der die Diskussion erheblich bereichert.
      Das ist nur die Interpretation deiner Aussage, in der du dem Angestellten im ÖD die Befähigung/Berechtigung absprichst, sich über das was er tut, sich eigene Gedanken machen zu dürfen und ich bin der Meinung, auch ein PVB sollte seine Handlungen hinterfragen (können), anstatt immer nur auf die §§ zu verweisen. Wenn dem nämlich so wäre, dann würde ein PVB nicht plötzlich ohne Einladung im befriedeten Besitz auftauchen (wie in unseren Garagenhof nicht nur einmal geschehen), ohne auch nur ansatzweise darüber nachzudenken, dass er gerade Hausfriedensbruch begeht oder zumindest unrechtmäßiges Betreten oder wie das auch immer im §-deutsch heisst.

      Und noch andere Bspe, wo der gemeine PVB sich daneben benimmt (nicht aus Vorsatz, unterstelle ich keinem, eher Bequemlichkeit oder Gedankenlosigkeit) findet sich doch öfters als man denkt.

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        #93
        Zitat von CAG Beitrag anzeigen
        .....und ich bin der Meinung, auch ein PVB sollte seine Handlungen hinterfragen (können), anstatt immer nur auf die §§ zu verweisen. Wenn dem nämlich so wäre, dann würde ein PVB nicht plötzlich ohne Einladung im befriedeten Besitz auftauchen (wie in unseren Garagenhof nicht nur einmal geschehen), ohne auch nur ansatzweise darüber nachzudenken, dass er gerade Hausfriedensbruch begeht

        Aha......

        - Ein "PVB" verweist also ständig nur auf Paragraphen und geschriebenes Recht

        weiter:

        - Weil er ständig nur mit dem Gesetz und in Paragraphen denkt, anstatt selbstständig zu denken, geht er dann unrechtmässig auf ein Grundstück



        Merkst du eigentlich noch selber was für einen Schrott du postest?
        ECRA

        Patronensammlervereinigung

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          #94
          Nein, darüber ist er erhaben
          Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

          Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

          2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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            #95
            Zitat von CAG Beitrag anzeigen
            Das ist nur die Interpretation deiner Aussage, in der du dem Angestellten im ÖD die Befähigung/Berechtigung absprichst, sich über das was er tut, sich eigene Gedanken machen zu dürfen
            Wo bitte gibt denn mein Post so eine Missinterpretation her? Wie kommst du auf die komische Idee, dass ich "den Schnittlauch" für dumm oder sonstwas halte?

            Der Job dieser Leute ist es, sich nach den Paragraphen zu richten, sie zu befolgen und auszuführen, egal ob dir persönlich die Gesetze gefallen oder nicht. Und wenn die Beamten dir immer wieder deren "Meinungen nachplappern", dann könnte es doch daran liegen, dass sie dir erklären wollen, warum genau sie das machen und wie ihr Beruf das vorschreibt.
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #96
              Hört mit der Streiterei auf!
              Ich mag die Bullen auch nicht, aber die sind da,
              von unseren Steuern bezahlt und man muss damit leben.
              Meiner Meinung nach, kann ein Bulle nicht ganz dicht sein,
              Berufskrankheit.

              Wenn jemand etwas dagegen hat, ist mir das egal.

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                #97
                Off Topic

                Ich habe gerade nochmal nachgelesen worum es hier ursprünglich mal ging.

                Die Überschrift gibt meiner Befürchtung Recht, dass es nicht um´s Polizisten bashen ging, auch wenn das immer mal lustig ist.

                Last die armen Kerle ihre Arbeit machen, ist oft genug schwer, zumindest wenn ich dem zuhöre, was im Bekanntenkreis zum besten gegeben wird.

                Hat noch jemand was aus einem anderen Land ?

                Grüße und gute Nacht,
                Michael

                PS.: der gerade glücklich ist über 300000 Credits
                A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                  #98
                  Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                  Merkst du eigentlich noch selber ...
                  Merkst du eigentlich, das du egal was man schreibt, nur eine Antwort hast und nicht verstehen willst, was man sagt ?

                  Der Beamte verwies auf einen §, der gar nicht zutraf. Dieser Lapsus = Straftat wäre ihnen aber gar nicht erst unterlaufen, hätten sie statt dessen ihren Kopp vorher eingeschaltet, aber das ist ihnen gem. derda ja untersagt. Man denkt, § x sagt geht, also geht. Weil weiter denkt der PVB nicht, das § x eben NICHT IMMER geht. Aber egal, du gehörst zum "Club", ergo machst du per Definition vom derda keine Fehler und alle sind glücklich.

                  Der PVB, den diese Lehrstunde betraf, hat unter Protest er wäre doch die Polizei und da gebe es einen § und er dürfte das doch blabla, am Ende den Rückzug angetreten, da er (in Unterzahl) leider im Nachteil war, nachdem ihm der Verfügungsberechtigte über den umfriedeten Besitz (Hauseigentümer) klar gemacht hat, das es für die beiden Konsequenzen hat, wenn sie sich nicht von dessen Acker machen. Wenn sie was von ihm wollten, dürfen sie wie jeder andere Besucher am Tor klingeln und um Einlass bitten. Diesem Hinweis sind die beiden Experten dann artig nachgekommen. Aufs Grundstück kamen sie aber dann nicht noch mal.

                  Also so §-fest sind die Club-Mitglieder dann wohl doch nicht.

                  Und falls du es noch nicht weisst, eben weil der PVB nicht zwingend sattelfest ist in seinem Tun, wurde § 344 STGB geschaffen. Nur die bloße Nennung dessen, bringt so manchen aufdringlichen PVB schnell zur Raison, besonders bei Verkehrskontrollen ein probates Mittel die ganzen Flammenwerfer auf Sünderjagd wieder auf den Boden zurück zu holen.

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                    #99
                    Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                    Also so §-fest sind die Club-Mitglieder dann wohl doch nicht.

                    Und falls du es noch nicht weisst, eben weil der PVB nicht zwingend sattelfest ist in seinem Tun, wurde § 344 STGB geschaffen. Nur die bloße Nennung dessen, bringt so manchen aufdringlichen PVB schnell zur Raison, besonders bei Verkehrskontrollen ein probates Mittel die ganzen Flammenwerfer auf Sünderjagd wieder auf den Boden zurück zu holen.
                    Das halte ich für ein Gerücht. Im Übrigen kann man von einem PVB im ESD kaum die juristischen Kenntnisse eines Rechtspflegers, Amtsanwaltes, Staatsanwaltes oder Richters erwarten.

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                      Zitat von CAG Beitrag anzeigen

                      Und falls du es noch nicht weisst, eben weil der PVB nicht zwingend sattelfest ist in seinem Tun, wurde § 344 STGB geschaffen. Nur die bloße Nennung dessen, bringt so manchen aufdringlichen PVB schnell zur Raison, besonders bei Verkehrskontrollen ein probates Mittel die ganzen Flammenwerfer auf Sünderjagd wieder auf den Boden zurück zu holen.
                      Eigentlich ist es mir ja echt zu blöd mit dir, aber das kommentier ich noch abschließend.

                      Und falls du es noch nicht weisst, eben weil der PVB nicht zwingend sattelfest ist in seinem Tun, wurde § 344 STGB geschaffen.
                      Er ist deiner Meinung nach also nicht sattelfest. Im Klartext: Rechtsunsicher. Rechtswidrige Handlungen demnach aus Unwissenheit und gemäß deiner Interpretation "fahrlässig" oder aus "Blödheit" begangen.


                      Nun sagt der §344 StGB:

                      "....berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt....."

                      Was lernen wir aus obrigen Zitat? Richtig, der §344 StGB beschreibt eine Vorsatztat!
                      Nun wirst du mir mit Sicherheit ganz schnell erklären können, wie jemand der aus Rechtsunsicherheit handelt, also sein unrechtmässiges Handeln nicht begreift und erkennt, vorsätzlich handel kann?

                      Nur die bloße Nennung dessen, bringt so manchen aufdringlichen PVB schnell zur Raison,
                      Wohl eher Gelächter.....

                      besonders bei Verkehrskontrollen ein probates Mittel die ganzen Flammenwerfer auf Sünderjagd wieder auf den Boden zurück zu holen.
                      Jetzt bin ich aber mal gespannt wie ein Flitzebogen, wo bei einer Verkehrskontrolle die widerrechtliche Strafverfolgung nach 344 stattfindet bzw. stattfinden könnte!! Auf das abenteuerliche Geschichtchen das jetzt konstruiert wird freu ich mich schon jetzt.

                      Das ist ja noch nicht einmal mehr gefährliches Halbwissen. Mit viel Glück sind wir bei 1/4..........
                      Zuletzt geändert von KESSELRING; 09.08.2013, 16:07.
                      ECRA

                      Patronensammlervereinigung

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                        Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                        Das halte ich für ein Gerücht. Im Übrigen kann man von einem PVB im ESD kaum die juristischen Kenntnisse eines Rechtspflegers, Amtsanwaltes, Staatsanwaltes oder Richters erwarten.
                        Also die Handwerkzeuge wie das StGB, die StPO oder das StVG sollten schon sitzen. Das ist täglich Brot und auch kein Hexenwerk.
                        Abgesehen davon hab ich es schon oft genug mitterleben dürfen, dass die StA genauso ins stottern kommt wenn es an die Bewertung nicht alltäglicher Fälle geht.
                        ECRA

                        Patronensammlervereinigung

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                          Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                          Der Beamte verwies auf einen §, der gar nicht zutraf. Dieser Lapsus = Straftat wäre ihnen aber gar nicht erst unterlaufen, hätten sie statt dessen ihren Kopp vorher eingeschaltet, aber das ist ihnen gem. derda ja untersagt.
                          Das ist doch totaler Schmarrn, was du da schreibst. Entweder du redest mit voller Absicht an mir vorbei oder du hast nicht mitbekommen, was ich da geschrieben habe.

                          Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                          Man denkt, § x sagt geht, also geht. Weil weiter denkt der PVB nicht, das § x eben NICHT IMMER geht. Aber egal, du gehörst zum "Club", ergo machst du per Definition vom derda keine Fehler und alle sind glücklich.
                          Blödsinn. Hat doch überhaupt nichts damit zu tun, was ich geschrieben habe.

                          Nochmal von vorne und in Kurz:
                          Wenn sich ein Polizist mit dir über Paragraphen und Vorgehensweisen unterhält, dann macht er das aus der beruflichen Sicht. So, und wenn du ein Gesetz oder eine Vorgehensweise für doof findest, dir aber der Polizist erklärt, warum er das so machen muss, dann ist das aus der beruflichen Sicht.

                          Ganz anders sieht es aus, wenn der Polizist sich irrt. Dann kannst du ihm aus fachlicher Sicht widersprechen und aufklären. Das hat aber nichts damit zu tun, was der Polizist privat über seine Dienstvorschriften usw denkt...
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                            Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                            Das halte ich für ein Gerücht.
                            Doch doch, glaube es, das funktioniert recht zuverlässig, man muss den § zT nicht mal erwähnen, nur auf die potentiellen Konsequenzen für ihn hinweisen. Natürlich geht das nicht bei "Führerschein und Fzg-Papiere bitte", muss es ja auch nicht, aber bei "Wir nehmen sie mit auf die Wache und machen eine Blutprobe, weil sie nicht die (FREIWILLIGE) Pusterei machen wollten" funktioniert es sicher. Hat mich dann 5 € gekostet, denn nach kurzem zähneknirschendem Zaudern kam das obligatorische "Sanikasten, Warndreieck"-Spiel und der Sani war leider abgelaufen.

                            Aber damit sich keiner aufregt, das war bisher 1x, das ich das ausprobiert habe, alle anderen haben freundlich gefragt und bekamen entweder ihr Püsterchen oder ließen es sich ausreden und denen, welche nur ihre Arbeit machen, muss man das Leben nicht schwerer machen als nötig.
                            Zuletzt geändert von CAG; 10.08.2013, 10:45.

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                              Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                              Also die Handwerkzeuge wie das StGB, die StPO oder das StVG sollten schon sitzen. Das ist täglich Brot und auch kein Hexenwerk.
                              Abgesehen davon hab ich es schon oft genug mitterleben dürfen, dass die StA genauso ins stottern kommt wenn es an die Bewertung nicht alltäglicher Fälle geht.
                              Und was sagt uns das ? Sie sind Menschen, sie machen Fehler, so what, aber dann muss man das auch akzeptieren und sich nicht hinstellen, als wäre man unfehlbar in seinen Handlungen. Das ist eigentlich das Einzige, was bisweilen zu Konflikten führt, weil sie sich zwar nicht sicher sind, aber trotzdem drauf bestehen, dass sie Recht haben, als statt im Zweifelsfall auch gem. "in dubio pro reo" (im übertragenen Sinn, nicht das wieder einer Haare spaltet, weil hier ja gar keiner angeklagt wurde) mal einen Rückzieher zu machen. Nebenbei, "mein" PVB macht das mittlerweile, er hat dazu gelernt (aus anderen ihren Fehlern).

                              Im Großen und Ganzen mag ich die Uniformierten (eben weil ich welche kenne) ja und würde mich freuen, wenn sie ihre Arbeit so machen könnten, wie sie wollten und müssten, aber dabei muss es auch für sie Grenzen geben und ihnen diese aufzuzeigen muss genau so erlaubt sein. Und "ich gucke jetzt mal fix grundlos in ihren Kofferraum bei einer Kontrolle, indem ich nach dem Sanikasten frage" gehört eben nicht dazu, ein probates Mittel dafür ist ein BMW, Sani unterm Vordersitz, Dreieck für 3.99 € hinterm Rücksitz, da kann der Deckel zubleiben und man kann verdutzte Gesichter bewundern.

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                                Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                                Eigentlich ist es mir ja echt zu blöd mit dir
                                Keine Angst, keine Sorge, geht mir ähnlich, da du es nicht verstehen willst oder kannst und dich an Satzbruchteilen und Buzzwords hochziehst, stellen wir das hier ein, Fakt: Es funktioniert. Und sie tun es ja vorsätzlich, sobald sie loslegen, denn fahrlässig eine Kontrolle machen, stelle ich mir schwierig vor.

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