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Großkaliber erst nach 2 Jahren?

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    #16
    Zitat von Dekar Beitrag anzeigen
    Jap, hat nix mit dem Alter zu tun. Auch ein 25 Jähriger bekommt erst nach 2 Jahren das Bedürfnis vom Verein ausgestellt.
    Noch einmal, der Verein hat mit der Bescheinigung des Bedürfnisses überhaupt nichts zu tun. Das ist auschließlich Verbandssache. Ich habe es gerade durchexerziert. Ich bin im BDMP und der zuständige BDMP-Mann in meinem Verein (SLG-Leiter) hat das Vorhandensein des entsprechenden Schießstandes und (nach Prüfung des Schießbuches) das regelmäßige Training bestätigt. Der ganze Antrag ging dann unmittelbar an den Leiter des BDMP-Landesverbandes, der das Bedürfnis bescheinigte. Der Verein wurde natürlich in dem Antrag erwähnt, war aber zu keiner Zeit in den Prozess involviert.

    Selbstverständlich habe ich meine GK-Bedürfnisse nach 1 Jahr beantragt und gewährt bekommen - bzw. um korrekt zu sein, nach 13 Monaten. Ich wusste seinerzeit bei Vereinsbeitritt nicht, dass die Frist nicht mit dem eigentlichen Vereinsbeitritt, sondern mit der Meldung beim Verband (i.d.R. DSB) anfängt zu laufen. Und mein Verein hat die Meldung einen vollen Monat liegen lassen. Ich habe vielleicht gekocht, als ich das kürzlich erfuhr!!

    Anders ist es jetzt tatsächlich mit der Bescheinigung für das Bedürfnis im Zusammenhang mit der Wiederladeerlaubnis (Pulverschein). Hier unterschreibt mein Vereinsvorstand.

    Gruß
    Michael
    Mitglied: RSUKp RP, VdRBw, BDMP

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      #17
      Hallo Camouflage,

      kannst du mir vielleicht einen Tipp geben wie mir das in meiner Situation helfen könnte?

      Ich habe mich zwar recht viel mit dem Thema auseinander gesetzt, aber wie das am Ende haarklein funktioniert habe ich noch nicht verstanden.

      Wenn ich nun meine einjährige Mitgliedschaft habe, einhergehend mit 1 jähriger Meldung im Verband +Schießbuch mit mind. 18 Einträgen und zudem meine Sachkunde habe...

      Wie gehe ich denn jetzt weiter vor? Was mache ich damit mir der Verband das Bedürfnis ausstellt? Oder schreibt mein Verein diesen für mich an? Weil wenn dieser dann von vornerein sagt "nein, wir schreiben für dich nicht an den Verband wenn du eine GK Waffe haben willst", kommt es ja wieder aufs Selbe rauß.

      Sorry wenn ich hier etwas schwer von Begriff bin...

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        #18
        Bei mir ist es im DSB tatsächlich so (BDS soweit ich mir erinner auch, im DSU schickst Du direkt an den Verband).

        Bitte um Berichtigung, wenn ich dies falsch wiedergegeben habe.

        Ich bin darauf angewiesen, dass mein Vorstand meinen Bedürfnisantrag an den Verband abstempelt und unterschreibt.

        De facto und de jure hat Dein Vorstand kein Recht Deinen Antrag zu verweigern, bei Erfüllung steht er Dir gesetzlich zu.
        Diese Zwangsunterschrift des Vorstandes müsste vlt. mal auf den Prüfstand, verweigert er diese nämlich handelt er rechtswidrig.
        Eigentlich müsste sie ganz abgeschafft werden, aber naja.

        Für Dich hieße das zu versuchen den Vorstand zu überzeugen, oder den Rechtsweg einzuschlagen (die Unterschrift einzuklagen).
        Vor Gericht würdest Du Recht kriegen, hättest dann aber was erreicht?

        Alternativ könntest Du Dich direkt an den Verband wenden, wenn Dein Vorstand die Unterschrift verweigert.
        Der Verband braucht vom Gesetz her diese Unterschrift nicht, verlangt Sie aber auf den eigenen Antragsformularen, das Ganze stinkt etwas.

        Ist Dir nun geholfen?
        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
        (Prof. Max Otte)

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          #19
          Rechtsweg schön und gut.
          Die Mühlen der Justizia mahlen bekanntlich langsam, so dass es hier weitaus länger als 2 Jahre dauern würde

          Der einfachste Weg ist, dass der Kollege seinen Vorstand überzeugt.
          Das ist das A und O.
          Von mir aus schlage ihm eine Art Kaution vor, die du hinterlegst und die der Verein dann behalten darf, wenn du innerhalb den 2 Jahren wieder austreten solltest

          Lange Rede, kurzer Sinn: Ohne Einlenken des Vereins hast du leider schlechte Karten.
          Rechtsweg schön und gut, aber für dein "Problem" nicht geeignet.
          Vor allem spricht sich das rum und du wirst nie wieder einen hiesigen Verein finden, der dich aufnehmen würde.

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            #20
            Sag deinem Opa, dass er dir die Waffen vererben soll. Dann bekommst du im Falle seines ablebens eine Erb-WBK jedoch ohne Munitionerwerb. So könntest du die Waffen trotzdem behalten, und irgendwann, wenn du dann mal soweit bist, auch damit schiessen.

            Hat sich jetzt etwas böse angehört. So geht es aber auch.

            Bleibt die Frage wie es ist, wenn man eine Erbwaffe besitzt und in einem Schützenverein ist. Kann man dann gleich den Munitionserwerb mit beantragen oder muss man das ganz normale "Bitte unterschreib meinen Bedürfnis" gezedere durchgehen?
            "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
            GRA - German Rifle Association

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              #21
              Scorpac, da sehe ich kein Problem. Man hat die Waffe und für den Gebrauch auf dem Schießstand kauf man sich dort Munition, oder die wird von einem Kameraden gebracht.

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                #22
                Ist halt die Frage wie der Verein das sieht wenn er mit der Erbwaffe auf diesem Stand schiessen möchte... Wenn die ihm kein Bedürfnis für die .44er ausstellen wollen werden die vermutlich auch keine Mun an ihn verkaufen... Oder der Verein denkt sich dann einfach:"Was solls, hat ja nun schon eine..."
                "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                GRA - German Rifle Association

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                  #23
                  Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
                  Sag deinem Opa, dass er dir die Waffen vererben soll. Dann bekommst du im Falle seines ablebens eine Erb-WBK jedoch ohne Munitionerwerb. So könntest du die Waffen trotzdem behalten, und irgendwann, wenn du dann mal soweit bist, auch damit schiessen.
                  Mal ne Frage zwischendurch: Wie soll er damit schiessen, wenn sie blockiert ist?

                  Denn als Waffenerbe hat er die Waffe zu blockieren und da es für das Kaliber .44 ein geeignetes System gibt, muss er es auch tun. Sobald er dann das Bedürfnis hat, kann er sie wieder "ent"blockieren und damit schiessen.

                  Mein Rat: Such dir jemanden, bei dem man die Waffe zwischenzeitlich "parken" kann, am besten einen Jäger, der noch eine KW eintragen kann. Wenn der mit auf den Schießstand geht, kannst Du dann auch damit schießen.

                  Gruß,
                  dakota

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                    #24
                    @Dekar:

                    Wo kommst Du her?

                    Es gibt ausgewiesene Großkaliberverbände in diesem Land, bei denen dies überhaupt kein Problem darstellen darf.

                    Vielleicht solltest Du, um Dir den ganzen Stress nicht anzutun, doch über einen Wechsel nachdenken!?



                    Hier stehen z.B. ALLE Vereine meines Landesverbandes.

                    Aus welchem Bundesland kommst Du?
                    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                    (Prof. Max Otte)

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                      #25
                      Zitat von dakota Beitrag anzeigen
                      Mal ne Frage zwischendurch: Wie soll er damit schiessen, wenn sie blockiert ist?

                      Denn als Waffenerbe hat er die Waffe zu blockieren und da es für das Kaliber .44 ein geeignetes System gibt, muss er es auch tun. Sobald er dann das Bedürfnis hat, kann er sie wieder "ent"blockieren und damit schiessen.
                      Man muss die Waffe nicht blockieren. Zumindest nicht in Hessen. Ich möchte nun aber kein Fass aufmachen und am Ende nach den passenden Paragraphen suchen. Daher kann ich nicht "bestätigen" dass ich es auch ganz sicher weiss.
                      "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                      GRA - German Rifle Association

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                        #26
                        Naja über Gericht usw zu gehen werde ich wohl nicht tun... Da werde ich denke ich eher noch mal mit meinem Vorstand sprechen. Komme aus Baden-Württemberg.

                        @ Lichtgestalt: Gibt sogar einen der GENAU meine Postleitzahl hat 78713. Allerdings habe ich bei meiner Suche nur einen Schützenverein der ganz bei mir ist gefunden und die trainieren nur unter der Woche wenn ich nicht kann. Ausserdem habe ich ja jetzt schon die Beitrittserklärung unterschrieben :l

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                          #27
                          Tja, irgendwie hab ich den Eindruck Du willst gar nicht richtig.

                          Dann widerrufe Deine Beitrittserklärung oder sprich mit dem Vorstand, dass Du keine zwei Jahre warten willst bis zu ersten eigenen GK-Waffe.

                          Und wenn er nicht will, dann sag ihm das Du sonst wechseln müsstest, wo es Dir im Verein doch so gefällt.
                          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                          (Prof. Max Otte)

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                            #28
                            Na klaro will ich. Allerdings kann ich doch nicht gleich in meinem neuen Verein daran denken, einen Rechtsweg einzuschlagen. Dann kann man das zukünftige Vereinsleben ja komplett vergessen

                            Ich habe eben ein riesiges Problem. Meine Arbeitszeit. Ich habe 4 Wochen lang einen Verein gesucht, etliche angeschrieben, kaum Antworten bekommen, telefoniert usw. Von 15 Vereinen die in einer vertretbaren Entfernung lagen kamen nur 2 in Frage (Da beide Training Wochenende). Und beide haben diese GK Beschränkung.

                            Und im Moment sehe ich keine andere Lösung eben noch mal mit dem Vorstand zu reden. Denn mein Verhältnis zu meinem Opa ist allgemein nicht soo super und ihn darauf anzusprechen irgendwas zu erben will ich erst recht nicht. Und wenn ich diese Waffe dann habe möchte ich natürlich auch damit schießen.. Und auch wenn ich hier jetzt ein paar widersprüchliche Aussagen gelesen habe.. Wie es mir aussieht spricht der Verband das Bedürfnis aus, aber der Verein stempelt diesen Antrag erstmal ab bevors zum Verband geht.

                            Aber hätte ich Vereinsmäßig Alternativen gehabt, wäre ich sicher nicht dort eingetreten..

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                              #29
                              Ganz ehrlich. Wenn du wirklich schiessen willst dann wirst du um die 2 Jahre nicht herumkommen. Bevor du dich im Verein aufnehmen lässt würde ich an deiner Stelle erst ein paar mal "Schnupperschiessen" ob es dir überhaupt gefällt. Natürlich sagt jeder Verein erstmal "nene dauert 2 Jahre" um mögliche "BOAH WILL BALLERN"-Leute abzuschrecken. Wenn du deine Vereinskameraden erstmal kennen lernst und die merken das du nicht schräg drauf bist, dann wird sicherlich etwas machbar sein mit diesen 2 Jahren, und am Ende ists dann vielleicht nur ein Jahr, wer weiss.
                              "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                              GRA - German Rifle Association

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                                #30
                                Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
                                Man muss die Waffe nicht blockieren. Zumindest nicht in Hessen.
                                Meines Wissens nach gilt das Waffengesetz auch in Hessen
                                Ein Tipp: §20 Abs. 3 Satz 2 WaffG regel die Blockierpflicht. Das aber nur zur Vollständigkeit.

                                Ich würde dem TE auch nur raten, mal etwas genauer nachzuhaken und entsprechend sich evtl einen neuen Verein zu suchen, wenn das geht. Gerade in BW sind relativ viele Vereine tätig, ob jetzt DSB, BDS oder BDMP angehörig. Die zwei Jahre wären ja nicht sooo das Problem, wenn man eine vernünftige Vereins-GK-Waffe hätte. Meistens weiss man dann schon, was man NICHT kaufen will

                                Gruß,
                                dakota

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