Selbstverständlich habe ich meine GK-Bedürfnisse nach 1 Jahr beantragt und gewährt bekommen - bzw. um korrekt zu sein, nach 13 Monaten. Ich wusste seinerzeit bei Vereinsbeitritt nicht, dass die Frist nicht mit dem eigentlichen Vereinsbeitritt, sondern mit der Meldung beim Verband (i.d.R. DSB) anfängt zu laufen. Und mein Verein hat die Meldung einen vollen Monat liegen lassen. Ich habe vielleicht gekocht, als ich das kürzlich erfuhr!!
Anders ist es jetzt tatsächlich mit der Bescheinigung für das Bedürfnis im Zusammenhang mit der Wiederladeerlaubnis (Pulverschein). Hier unterschreibt mein Vereinsvorstand.
Gruß
Michael
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