war heute auf der Behörde, um meine beiden erworbenen Repetiergewehre auf der Neuen Gelben WBK eintragen zu lassen. Kein Problem.
Gestern habe ich von unserem Landesschützenmeister auch die Befürwortung eines zweiten Halbautomaten im Kaliber 223 Rem erhalten. Also hat mir die freundliche Dame auch gleich die entsprechende Grüne WBK ausgestellt.
Fand ich sehr "kundenfreundlich".
Jetzt kommt´s aber: Als sie mir die WBK übergab wies sie mich darauf hin, daß ich mit dem Kauf des Halbautomaten jetzt aber sechs Monate warten müsse. Auf meine entsprechende Nachfrage, daß das Erwerbsstreckungsgebot doch nur für die Neue Gelbe WBK gelte meinte sie: Nein, daß gilt jetzt für jeglichen Waffenerwerb.
Ich bin jetzt zwar der Überzeugung, daß die ansonsten wirklich kooperative Dame damit nicht richtig liegt, aber vielleicht hat jemand davon schon mal etwas gehört?
Freundlicherweise gab sie mir aber noch den gutgemeinten Rat mit auf den Weg, daß ich mir den Halbautomaten beim Händler ja für bis zu 4 Wochen für die jeweiligen Schießveranstaltungen "ausleihen" könne.

Gruß,
Bernhard
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