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    Hallo zusammen,

    war heute auf der Behörde, um meine beiden erworbenen Repetiergewehre auf der Neuen Gelben WBK eintragen zu lassen. Kein Problem.

    Gestern habe ich von unserem Landesschützenmeister auch die Befürwortung eines zweiten Halbautomaten im Kaliber 223 Rem erhalten. Also hat mir die freundliche Dame auch gleich die entsprechende Grüne WBK ausgestellt.
    Fand ich sehr "kundenfreundlich".

    Jetzt kommt´s aber: Als sie mir die WBK übergab wies sie mich darauf hin, daß ich mit dem Kauf des Halbautomaten jetzt aber sechs Monate warten müsse. Auf meine entsprechende Nachfrage, daß das Erwerbsstreckungsgebot doch nur für die Neue Gelbe WBK gelte meinte sie: Nein, daß gilt jetzt für jeglichen Waffenerwerb.

    Ich bin jetzt zwar der Überzeugung, daß die ansonsten wirklich kooperative Dame damit nicht richtig liegt, aber vielleicht hat jemand davon schon mal etwas gehört?

    Freundlicherweise gab sie mir aber noch den gutgemeinten Rat mit auf den Weg, daß ich mir den Halbautomaten beim Händler ja für bis zu 4 Wochen für die jeweiligen Schießveranstaltungen "ausleihen" könne.

    Gruß,

    Bernhard

    #2
    Hallo Bernhard,

    deine Sachbearbeiterin hat leider recht. Seit letzten November ist das Erwerbstreckunggebot beim OVG Leipzig durchgegangen und gilt seitdem oder seit dem ersten April diesen Jahres, so ganz genau weiss ich es jetzt auch nicht, für alle WBK´s (außer der Sammler WBK) zusammen.
    Dieses Erwerbstreckungsgebot wurde bei meiner Behörde seit Jahren inoffiziell durchgezogen....es hat aber niemanden gestört, da die meisten Schützen selten mehr als zwei Waffen im Halbjahr kaufen.
    Worauf Du jetzt besonders achten solltest, ist die Anzahl deiner Waffen, denn die Behörden verfolgen nach der §14.4 Schlappe eine andere Taktik. Die neue "Gelbe" ist laut Gesetz zwar nicht Kontingentbeschränkt, aber die Behörden addieren die Waffen der anderen WBK´s inzwischen drauf und ab einem Dutzend Waffen sprechen sie schon davon, dass man nicht mit jeder Waffe im ganzen Kalenderjahr regelmäßig trainieren kann, unabhängig davon das man ansonsten regelmäßig trainiert. Wenn die Behörden eine Kontingentbegrenzung schon nicht durchsetzen können, so versuchen sie es mit der Aberkennung des Bedürfnisses für jede weitere Waffe.

    Gruß
    Jens
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

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      #3
      In Deutschland müssen ja massive Missbräuche und Schindluderei mit legalen Schusswaffen getrieben werden, wenn man den Sportschützen solche Bürden auferlegt.
      Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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        #4
        Hallo Jens,

        danke für die Info - dann ist das eben so.

        "Meine" Sachbearbeiterin ist ganz sicher niemand, der die Schützen schikanieren will und über die 12 Langwaffen bin ich mittlerweile gut hinaus. Habe ihr nebenbei mitgeteilt, daß ich die Waffen als RAG-Leiter auch interessierten Schützen/Reservisten am Stand zur Verfügung stelle.
        Fand sie sehr gut und hat angeboten, gegebenenfalls auch noch die Vereins-WBK zu erweitern wenn wir noch was anderes erwerben wollen.

        So geht´s auch.

        Gruß,

        Bernhard

        @ HunteR: Ja, ja - er nu´ wieder!

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          #5
          Wie mir mein Anwalt letztens noch erzählt hat, kochen einige Gemüter bei den Behörden über, weil es einige Sportschützen gibt, die so um die 40 Waffen auf grün und gelb eingetragen haben. Diese Schützen haben natürlich keine rote WBK und die Sachbearbeiter reden von Waffenanhäufungen. So führt mal wieder das Handeln einiger weniger Personen zu unnötigen Auswirkungen, die die Allgemeinheit ausbaden darf.
          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
          Peter Ustinov

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            #6
            Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
            oder seit dem ersten April diesen Jahres, so ganz genau weiss ich es jetzt auch nicht,
            Es wurde im neuen Waffengesetz so geregelt. Es wurde am 01.04.08 in Kraft gesetzt.

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              #7
              Was spricht denn dagegen um die 40 Waffen zu haben?

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                #8
                Was dagegen spricht???? DAS ich keine Lust habe die anderen alle abzugeben!

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                  #9
                  Genau! Ist es denn für die innere Sicherheit relevant ob ein Sportschütze eine Langwaffe oder 40 hat? Schiessen kann jeder ohnehin nur mit einer Waffe gleichzeitig.
                  Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                    #10
                    @ Michi

                    Es geht nicht darum, das man eh nur eine Waffe bedienen kann, sondern darum, das man die Waffen anderen Personen gibt und damit die Regierung stürzen könnte.
                    Ironiemodus aus.
                    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                    Peter Ustinov

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                      #11
                      Das Problem bei den ganzen Debatten um das Waffenrecht ist doch die Tatsache dass die ganzen Argumente für Verschärfungen und ein restriktives WG nur auf Emotionen aufgebaut sind. Würde man mal ganz nüchtern mit Zahlen und Fakten hinter so ein Waffengesetz gehen müssten diese ganzen Gutmenschen nämlich klein beigeben und einsehen dass es absolut keine Gründe für eine derart restriktive Waffenpolitik gibt.
                      Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                        #12
                        Das grundsätzliche Problem ist meiner Meinung nach, daß viele Schützen glauben, sich für ihr Hobby rechtfertigen zu müssen.

                        Was wäre wohl los, wenn in Deutschland ein Politiker fordern würde, daß künftig nur mehr Autos bis 180 km/h "legal" wären, da für höhere Geschwindigkeiten kein "Bedürfnis" bestehe und nur die anderen Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet würden?

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                          #13
                          Das Auto ist doch des Deutschen liebstes Kind. Es wird auf keinen Fall verboten, obwohl es doch soviele Verkehrstote im Jahr gibt. Jeder Depp bekommt doch den Führerschein ("Lizenz zum Töten"). Sind denn Autofahrer Gegenstand unserer Politik?
                          So gut wie garnicht! Und es gibt hier nicht die Parole "So wenig Autos wie möglich ins Volk".
                          Traurig aber wahr, wenn´s ums Auto geht, gibt es eine riesen Autolobby.
                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

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                            #14
                            Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigen
                            In Deutschland müssen ja massive Missbräuche und Schindluderei mit legalen Schusswaffen getrieben werden, wenn man den Sportschützen solche Bürden auferlegt.

                            in Deutschland ! !

                            Habe mich schon mit mehreren Polizeibeamten darüber unterhalten...
                            Der Sportschütze ist tatsächlich ein SEHR "braver" Mensch, immer in der
                            Angst, seine WBK zu verlieren. Fängt schon im Straßenverkehr an usw...

                            Stabsfeld

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