ich habe vor kurzem meinen WBK bekommen und habe mir die Bedürfnisse für 9mm und .357 Magnum eintragen lassen.
Mit dem 9mm Bedürfnis habe ich mir eine Glock 17 gekauft, doch jetzt hätte ich anstatt der 357. Magnum viel lieber eine Schmeisser AR15 in Kal.223 Rem.
Meine Frage ist jetzt: Ist es Möglich mir ein Bedürfnis für Kal.223 Rem. geben zu lassen obwohl ich schon eins für 9mm und .357 Mag. habe? Genaugenommen darf ich mir ja 2 Waffen pro 1/2 Jahr kaufen und habe ein Jahr Zeit pro Bedürfnis, die Waffe tatsächlich zu erwerben - es wäre also rein theoretisch egal, ob ich mir jetzt den Revolver diese oder nächstes Halbjahr kaufe?
Ich hoffe jemand von Euch hat mit diesem Sachverhalt bereits Erfahrungen gemacht und kann mir diese schildern, bevor ich mich an die Behörde wende.
Viele Grüße
cuson
moderativer Hinweis:
Da es hier primär um den Erwerb geht, habe ich den Thread hierher verschoben.
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