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Waffengesetz: Mehr als 2 Bedürfnisse pro Halbjahr ?

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    Waffengesetz: Mehr als 2 Bedürfnisse pro Halbjahr ?

    Hallo,

    ich habe vor kurzem meinen WBK bekommen und habe mir die Bedürfnisse für 9mm und .357 Magnum eintragen lassen.

    Mit dem 9mm Bedürfnis habe ich mir eine Glock 17 gekauft, doch jetzt hätte ich anstatt der 357. Magnum viel lieber eine Schmeisser AR15 in Kal.223 Rem.

    Meine Frage ist jetzt: Ist es Möglich mir ein Bedürfnis für Kal.223 Rem. geben zu lassen obwohl ich schon eins für 9mm und .357 Mag. habe? Genaugenommen darf ich mir ja 2 Waffen pro 1/2 Jahr kaufen und habe ein Jahr Zeit pro Bedürfnis, die Waffe tatsächlich zu erwerben - es wäre also rein theoretisch egal, ob ich mir jetzt den Revolver diese oder nächstes Halbjahr kaufe?

    Ich hoffe jemand von Euch hat mit diesem Sachverhalt bereits Erfahrungen gemacht und kann mir diese schildern, bevor ich mich an die Behörde wende.

    Viele Grüße
    cuson

    moderativer Hinweis:
    Da es hier primär um den Erwerb geht, habe ich den Thread hierher verschoben.
    Zuletzt geändert von Gunner; 02.06.2012, 10:35.

    #2
    Wenn der Verband mitspielt beim Bedürfnisantrag sollte das doch gehen. Anruf, beim Verband, zur Klärung reicht vielleicht schon.
    Zuletzt geändert von Dzilmora; 01.06.2012, 18:11.

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      #3
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      Einfach mal ein bischen mit der Suchfunktion spielen!
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Antworten! Werde mich am Montag an meinen Verband wenden!

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          #5
          Und was ist draus geworden?

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            #6
            Ich habe jetzt bei der Behörde angerufen- und es ist in der Tat möglich noch mindestens ein zusätzliches Bedürfnis zu bekommen. Allerdings darf man sich nicht beliebig viele Bedürfnisse eintragen ( warum auch immer ).

            Ich habe es jetzt beantragt und warte auf das Ergebnis

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              #7
              Zitat von cuson Beitrag anzeigen
              Allerdings darf man sich nicht beliebig viele Bedürfnisse eintragen ( warum auch immer ).
              Weil es regelmäßig keinen Sinn machen würde. Du kannst nur maximal 4 Waffen innerhalb von 12 Monaten kaufen, außer die Behörde genehmigt mehr (Soll-Bestimmung). Voreinträge haben aber regelmäßig (auch hier wieder Behördenseite) nur eine Gültigkeit von 12 Monaten.

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