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    #16
    Danke an Fox,

    die WaffVwV läßt doch endlich den Behörden gegebüber eine eindeutige Argumentation zu.

    Ich empfehle dringend jedem, den Link oder besser gleich das ganze PDF zu speichern!
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #17
      Sehr informativ! Danke!
      "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
      GRA - German Rifle Association

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        #18
        na, ist doch ein Beweis dafür, dass die meisten von uns die Sache so interpretiert haben wie die Behörden es auch sollten. Auch wenn man sich etwas anderes wünschen würde.

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          #19
          Naja, in diesem Falle hat die Behörde bei mir es etwas falsch interpretiert. Aber das is nun auch egal :P. Beim nächsten mal weiss ich es besser.
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            #20
            WBK / Gesetz -Durchblick ?

            Hallo erstmal ... vielleicht kann mich jemand etwas aufklären , bin neu hier.
            Sorry, wahrscheinlich immer die gleichen Fragen !

            Ich bin vor ca. 1,5 Monate einem kleinen Verein ( im Wohnort ) beigetreten
            ( Disziplinen "nur" KK-Gewehr und Luft, DSB ) gehe aber regelmäßig in andere Vereine wo ich z.B. Pistole und Flinte ( Skeet ) schiessen kann.
            Da ich jetzt wissen wollte wie es später mit der WBK ist fragte im Verein ...
            mir wurde nahegelegt daß mein Verein lediglich ( und am liebsten ) nur einen
            Waffen-Bedürfnisnachweis für eine Disziplin die im Verein ausgeübt wird ausstellt, d.h. praktisch ein KK-Gewähr ( wahrscheinlich Einzellbader ).
            Wenn es so ist muß ich zwangsläufig - mindestens - einem anderen Verein beitreten welcher die andere(n) Disziplinen hat ...
            1) wenn ich die erste Waffe beantrage ( KK-Gewähr ) über eine GELBE WBK
            kann ich danach OHNE BEDÜRFNISNACHWEIS vom Verein damit auch eine Flinte 12/70 kaufen ???, oder muß ich mir diese auch wieder von einem ( in meinem Fall, anderen Verein ) genehmigen lassen ?
            2) eine grüne WBK ( für Kurzwaffe ) würde ich dann über einen anderen Verein beantragen welcher auch die Schießstände für Pistolen hat ?

            ( 2 Vereine wären noch ok, 3 doch etwas übertrieben )
            Ist das so korrekt ?

            Vielen Dank
            stupai

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              #21
              du kannst den Bedürfnisantrag mit der KK an den Verband weiterleiten. Der Verein selber stellt kein Bedürfnisantrag aus sondern muss lediglich nachweisen, dass er die Anforderungen erfüllt (z.B. zugelassener Stand für KK). Sobald du die gelbe hast, kaufst du dir eine Waffe die irgendeiner Disziplin entspricht (Flinte 12/70) und suchst dir einen Verein, ob als Gast oder Mitglied, wo du diese Disziplin schiessen kannst. Ein erneuter Bedürfnisantrag ist nicht notwendig. Die braucht man bei Grün sobald das Grundkontingent ausgeschöpft ist. Allerdings brauchst du einen Verein bei dem du KW (oder LW) schiessen kannst.

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                #22
                Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                du kannst den Bedürfnisantrag mit der KK an den Verband weiterleiten. Der Verein selber stellt kein Bedürfnisantrag aus sondern muss lediglich nachweisen, dass er die Anforderungen erfüllt (z.B. zugelassener Stand für KK). Sobald du die gelbe hast, kaufst du dir eine Waffe die irgendeiner Disziplin entspricht (Flinte 12/70) und suchst dir einen Verein, ob als Gast oder Mitglied, wo du diese Disziplin schiessen kannst. Ein erneuter Bedürfnisantrag ist nicht notwendig. Die braucht man bei Grün sobald das Grundkontingent ausgeschöpft ist. Allerdings brauchst du einen Verein bei dem du KW (oder LW) schiessen kannst.
                Hallo,
                Danke "Dzilmora" ...
                habe es noch nicht ganz verstanden
                Stammverein = nur KK
                Verein1 = Pistole auch GK aber keine Wurftaube
                Verein2 = Wurftaube

                Also ...
                Stammverein:
                - Antrag bei Stammverein ( KK für gelbe WBK ) dann 1x KK kaufen und
                Flinte ( für Flinte muß mir KEIN VEREIN was bestätigen weil Gelbe Wbk, habe richtig verstanden ? )
                Verein1
                2. werde Mitglied im 2. Verein ( wegen GK Pistole ) und lasse mir wenn soweit
                ist ein Bed.Nachweis für kurze Waffe, also WBK-Grün und kann eine kaufen
                Verein2
                gehe dann als Gast hin, Wurftaube

                Ist das so richtig ... und ist das unter Punkt 1 richtig ?, denn ich hatte gehört
                daß für JEDE WAFFE ein Sportschütze ein NACHWEIS vom Verein braucht ?!

                Gruß
                stupai

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                  #23
                  du brauchst für die gelbe WBK keinen (erneuten) Bedürfnisnachweis vom Verband, allerdings sollte man mit der Waffe die man sich kauft natürlich auch schiessen. Bedürfnis ist bei der gelben WBK nachgewiesen durch das Schiessen mit der Waffe (Schiessbuch). Bei der grünen hat der Gesetzgeber aber, weil er KW und HA für potentiell gefährlich hält, einen Bedürfnisnachweis vorgeschrieben.
                  Ansonsten ist es so wie du schreibst. Übrigens kannst du auch den Verein komplett wechseln, wenn Verein 2 alle gewünschten Disziplinen bietet (KK, KW, LW und Wurfttaube, Schorle, Pils und Minerallwasser nebst kulinarischen Wohltaten. Die Wirtin lassen wir mal aussen vor).

                  - Antrag bei Stammverein ( KK für gelbe WBK ) dann 1x KK kaufen und
                  Flinte ( für Flinte muß mir KEIN VEREIN was bestätigen weil Gelbe Wbk, habe richtig verstanden ? )
                  Verein1

                  ja

                  2. werde Mitglied im 2. Verein ( wegen GK Pistole ) und lasse mir wenn soweit
                  ist ein Bed.Nachweis für kurze Waffe, also WBK-Grün und kann eine kaufen
                  Verein2
                  gehe dann als Gast hin, Wurftaube


                  ja
                  Zuletzt geändert von Dzilmora; 16.03.2012, 16:22.

                  Kommentar


                    #24
                    Wenn im DSB auch Großkaliber-Pistole geschossen wird und Du nachweisen kannst, daß Du in einem anderen Verein regelmäßig diese Pistolen schießt (Schießbuch/Nachweisliste führen!), dann kann Dir auch dein DSB-verein ein Bedürfnis für eine grüne WBK für eine Kurzwaffe ausstellen.

                    Du kannst ja nichts dafür, wenn Dein Verein keinen Großkaliberstand hat. Du mußt also nicht unbedingt einem weiteren Verein beitreten.

                    Allerdings mußt Du Deinem Verein schon nachweisen, daß Du regelmäßig (also mindestens einmal pro Monat oder aber 18 mal im Jahr) mit der KG-Pistole trainierst. Nur, um ab und zu mal schießen zu gehen, wird man Dir kein Bedürfnis bescheinigen.
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

                    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                      #25
                      Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                      Allerdings mußt Du Deinem Verein schon nachweisen, daß Du regelmäßig (also mindestens einmal pro Monat oder aber 18 mal im Jahr) mit der KG-Pistole trainierst. Nur, um ab und zu mal schießen zu gehen, wird man Dir kein Bedürfnis bescheinigen.
                      Hallo,

                      wie ich schon sagte, mein Verein macht das scheinbar nicht
                      ( Bedürfnisnachweis GK-Pistole ) ...
                      Das mit dem Training ist es ja der WITZ;wo bitte soll ich trainieren ?
                      Bei uns in der Gegend hat sogut wie KEIN DSB-Verein GK-Kurzwaffen zum
                      AUSLEIHEN: zu groß sei die Gefahr und die Verantwortung.
                      Also vielleicht lieber nicht "riskieren" und zusätzlich in einem Verein mit Pistolen-Stände und erstmal KK-Sportpistole o.ä. üben und danach ein Bedürfnisnachweis holen.
                      Wo ich mich eben verlassen muß ist daß, nachdem ich eine WBK beantragt habe und ein KK-Gewähr gekauft habe, ohne Nachweis auch z.B. eine Trap-Flinte kaufen kann.

                      Vielleich wäre da die Lösung BDS/BDMP, ist allerdings für mich relativ weit entfernt...

                      Gruß

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                        #26
                        Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                        Du kannst ja nichts dafür, wenn Dein Verein keinen Großkaliberstand hat. Du mußt also nicht unbedingt einem weiteren Verein beitreten.
                        noch was ... im DSB ( bzw. Sudbadischer Sportschützenverband ) steht eindeutig drin daß der Schützenverein ( wenn er keien eigenen Anlagen für die Disziplin hat ) einen MIETNACHWEIS liefern muß ...

                        stupai

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                          #27
                          Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                          Du kannst ja nichts dafür, wenn Dein Verein keinen Großkaliberstand hat. Du mußt also nicht unbedingt einem weiteren Verein beitreten.
                          noch was ... im DSB ( bzw. Sudbadischer Sportschützenverband ) steht eindeutig drin daß der Schützenverein ( wenn er keine eigene Anlage für die Disziplin hat ) einen MIETNACHWEIS liefern muß ... und deswegen können den Bedarf nicht bestätigen !

                          stupai
                          Zuletzt geändert von stupai; 16.03.2012, 18:34. Grund: Korrektur

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                            #28
                            Wenn du eine Gelbe WBK bekommen hast, egal ob dort nur eine .22 eingetragen ist, kannst du dir auch ohne Probleme andere Waffen die auf die Gelbe WKB gehen und zumindest als Disziplin in deinem Verband vorhanden sind erwerben. Frag am besten mal deinen Sachbearbeiter. Scheint ja offenbar von Region zu Region zu variieren wie die Beamten das gerne hätten.

                            Edit: für GK-Büchsen musst du aber 25 Jahre alt sein oder eine Sportschützen MPU haben. Flinte cal.12 ist davon nicht betroffen, die bekommst du auch mit 18.
                            "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                            GRA - German Rifle Association

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                              #29
                              Ich habe heute eine gelbe WBK erhalten, der Wortlaut darauf:

                              nafetshtor wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Muniton zu erwerben.

                              Hört sich nach altgelb an, was ja aufgrund des Austellungsdatums (heute!) nicht sein kann?!

                              Was gilt da jetzt?

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                                #30
                                hm, dass ist mal komisch: WBK mit Einschränkung? Bist du unter 25 Jahre alt?

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