SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ruger 10/22 Carbine im 5.56 Archangel Anzug

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Und frag dann gleich nach, wie er das mit dem Punkt 15.8 zur neuen WaffVwV auslegt und ggf. das BKA hinzuzieht.
    Konkret geht es nämlich darum festzustellen, ob

    1. ein Anschein gegeben ist und nach welchen objektiven Kriterien der festgestellt wird
    und
    2. eines der Merkmale nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 a-c vorliegt.

    Nur wenn beides zutrifft, greift der Auschluss vom Schiessport.

    Bei SL-KK-Büchsen wird Buchstabe c (Hülsenlänge < 40 mm) regelmäßig erfüllt sein. Beim Anschein wird es dann etwas schwieriger, weil der nicht mittels Messchieber festzustellen ist.
    Als "objektive Kriterien" könnte ich mir z. B. vorstellen:

    - Tragegriff
    - Klappschaft
    - Militärvisierung
    - Mündungsfeuerdämpfer
    - herausstehendes Magazin
    - kurzer, konturierter Lauf
    - Klappvisierung
    - Bajonetthalter
    - Pistolengriff
    - Tarnfarbe/-druck
    - Anbauvorrichtungen für militärische Ausrüstung

    Kommentar


      #32
      Die Hülsenlänge ist ja leider bei der KK-SLB so ziemlich immer gegeben und ich denke, dass dies weniger der Punkt sein wird, wieso eine Waffe eventuell nicht zugelassen werden kann. Diese Regelung gibt es ja eh nur wegen dieser hier :



      Aber meine Anfrage für das Nordic System ist jetzt mal raus an den zuständigen SB auf dem Amt, mal gespannt, was die dazu sagen bzw. schreiben.

      Kommentar


        #33
        Nur SCHREIBEN!

        Das bringt , wenns hart auf hart geht zwar auch nicht viel, aber wenigstens die Zuverlässigkeit sollte dir ein guter Anwalt mit dem Schreiben retten können.

        Kommentar


          #34
          Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
          Nur SCHREIBEN!

          Das bringt , wenns hart auf hart geht zwar auch nicht viel, aber wenigstens die Zuverlässigkeit sollte dir ein guter Anwalt mit dem Schreiben retten können.
          - natürlich nur schriftlich.
          Was anderes gibt es bei mir gar nicht mehr. Das Thema werde ich mit denen jetzt mal ausführlich diskutieren, so alá "was wäre wenn"

          Wie gesagt, ich bin gespannt.

          Kommentar


            #35
            Sooo.. gestern Nachmittag ne Antwort vom Amt bekommen, die ich auch erwartet habe:

            Ob die von Ihnen angedachte Waffe hierunter fällt, lässt sich - ich hoffe, Sie haben hierfür Verständnis - alleine vom Schreibtisch aus nicht beurteilen. Zwar sieht die Waffe optisch wie eine vollautomatische Kriegswaffe aus, jedoch können die oben genannten Punkte von hier aus nicht überprüft werden. Dies müsste dann durch Sie selbst geschehen, wenn Sie die Waffe in Augenschein nehmen oder sich vom Waffenhändler die entsprechenden Daten besorgen. Im Zweifel kann eine endgültige Aussage hierüber nur das Bundeskriminalamt treffen (vgl. § 6 Abs. 4 AWaffV: "Zuständige Behörde für die Beurteilung von Waffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt."

            Die Waffe im "Ursprungszustand" erweckt nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe und ist daher zur schießsportlichen Verwendung zugelassen, wenn die Waffe in einer entsprechenden Disziplin geschossen wird. Allerdings könnte es durch den Anbau der von Ihnen genannten Teile zu einem solchen Eindruck kommen


            Heisst also kurz um, Umbau nicht möglich ohne BKA... wie gehabt

            Kommentar


              #36
              Zitat von pieters81 Beitrag anzeigen

              Heisst also kurz um, Umbau nicht möglich ohne BKA... wie gehabt

              Nochmal (und nicht anders steht es in der Antwort Deines Amtes):

              Wenn 10/22er in der Originalausführung, dann unbedenklich - allerdings wäre mir (aufgrund der Offensichtlichkeit der Unbedenklichkeit) auch kein Feststellungsbescheid des BKA bekannt, der das in Schriftform fixiert.

              Wenn umgebaut zu einem Lookalike eines G36, eines AR15 oder einer AK, dann fällt das Ding unter den §6 AWaffV und ist von der schiesssportlichen Verwendung ausgeschlossen. Diese Bewertung gilt natürlich dann für die tatsächlich umgebaute Waffe und deren Aussehen und ist entgegen der Aussage von iopsyrr von Seite 2 nicht auf das Basismodell bezogen. Es geht eben um den tatsächlichen Anschein der Waffe zum Zeitpunkt der Verwendung.
              Nach den Buchstaben des Gesetzes wäre übrigens ein Umbau daheim aus "Spass an der Freude" ohne damit sportlich zu schiessen auch nicht verboten.
              Auch der Besitz einer solchen Waffe ist erstmal nicht verboten, lediglich der Erwerb wird an ein Bedürfnis geknüpft, dass mit einer so umgebauten Waffe nur nicht mehr wahrgenommen werden kann (ein ähnliches Problem gibt es ja bei Wechselsystemen, die erlaubnis- (und damit bedürfnis-)frei erworben werden, aber ggf. nicht im Rahmen des vorliegenden Bedürfnisses für die Basiswaffe eingesetzt werden dürfen - da gibt es mittlerweile einige Fälle dieser Art...).

              Nicht Fisch und nicht Fleisch ist jetzt aber so ein Umbau wie der hier Vorgestellte. Ja, klar: Das Ding hat einige Anscheinsmerkmale wie sie auch schon von HCC aufgezählt wurden. Aber sieht das Ding wirklich aus wie eine Kriegswaffe? Ich kenn' keine, die so aussieht.


              Zwischenzeitlich ging man mal von der "Laiensicht" bei der Bewertung aus ( = macht das Ding auf einen Laien den Eindruck einer Kriegswaffe?). Da hätte das spätestens bei der Verwendung eines langen Magazins kritisch werden können (daran merkt man schon, wie lächerlich die Kriterien sind, die Waffe ist nicht das Magazin, dessen reines Aussehen (das ja nicht direkt etwas über die tatsächliche Kapazität des Magazins sagt) wirkt sich aber auf die Bewertung der Gesamtwaffe aus?!?...).

              Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz fasst das mittlerweile wieder viel konkreter und sagt einfach:

              15.8 [...] Der Anschein ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Er ist bei äußerer Typidentität mit einer Kriegswaffe gegeben.
              Das gilt auch für Berlin und die Aussagen von camel987s SB wären damit in Frage zu stellen.

              Die endgültige Entscheidung hierzu trifft das BKA (von Widersprüchen der Hersteller mal abgesehen), nicht die Behörde. Bis zu einer solchen konkreten Entscheidung trägt der Umbauende das Risiko (vorläufiger Einzug der Waffe im Streitfall, Infragestellen der Zuverlässigkeit), aber mit ein bisschen gesundem Menschenverstand (und mit Entlanghangeln an den bisherigen Feststellungsbescheiden) kann man da das Risiko IMHO minimieren.
              Es sind ja auch AR15-Modifikationen in .22 lfB mit Feststellungsbescheid freigegeben. Die haben ja ein bestimmtes (gewolltes) aussehen. Auch wenn sich da das BKA mit sich selbst uneinig zu sein scheint und sich in seinen Beurteilungen z.T. selbst wiederspricht...

              Im Zweifelsfall geht sowas eben vor Gericht. Dessen (und der möglichen Folgen von Aufwand, Kosten und evtl. ungünstigem Urteil) sollte sich jeder bewusst sein.


              Dennoch sagt Dein Amt: Du kannst umbauen, bist dann für die Bewertung (und die evtl. Folgen eines Fehlers dabei) aber selbst verantwortlich. Es könnte bei so einem Umbau eine Anscheinswaffe entstehen. Muss aber nicht.

              Und wie gesagt, im hier diskutierten Fall sehe ich das als eher nicht gegeben an, was spätestens durch die neue WaffVwV gestützt wird.

              Kommentar


                #37
                Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
                Erläuterungen zur Kriegswaffenliste
                Andere halbautomatische Gewehre rechnen im Zweifel nicht zu den Kriegswaffen, wenn sie eines der
                folgenden Merkmale aufweisen:
                - Vorhandensein von einem oder mehreren glatten oder mehreren gezogenen Läufen (Rohren)
                sowie Kombinationen von glatten und gezogenen Läufen,
                - Eignung nur für Randfeuer- oder Schrotpatronen.
                Als Kennzeichen für Jagd- und Sportgewehre, die in Nr. 29 d) KWL ausdrücklich als ausgenommen
                bezeichnet werden und zu denen alle Gewehre mit anderer Antriebsenergie als heiße Gase (Luft- und
                Federdruck sowie CO ²) rechnen, zählen insbesondere:
                Jagd- und
                Sportgewehre
                - Glatter Lauf, so genannte Flinten für Schrotpatronen,
                - Eignung für Randfeuer- oder Schrotpatronen,
                - Kipplauf,
                - Mehrläufigkeit,
                - Abzug mit Stecher
                - Sportschäftung,
                - Gravuren an Schaft oder System.

                Kann man alles interpretieren wie man will - fest will keiner was dazu sagen. Kommt dann letztendlich auf den SB/Justiz/sonstwen an der dir einen Strick drehen will.

                Bleiben wohl nur 2 todsichere Lösungen: Rückbauen oder Jagdschein. Letzteres wird bei dieser juristischen Klarheit wohl immer interessanter.

                Kommentar


                  #38
                  Zitat von iopsyrr Beitrag anzeigen
                  Kann man alles interpretieren wie man will - fest will keiner was dazu sagen. Kommt dann letztendlich auf den SB/Justiz/sonstwen an der dir einen Strick drehen will.

                  Da gibt es nichts gross zu interpretieren. Zumindest nicht diesbezüglich.

                  Es geht nicht darum, dass eine Kleinkaliberwaffe eine Kriegswaffe ist. Das steht hier doch gar nicht zur Diskussion. Die Waffe(n), über die wir hier diskutieren ist/sind unzweifelhaft Zivilwaffen und als solche konstruiert. Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist hier also irrelevant, es gelten "nur" die Regeln (bzw. Verbote) des Waffengesetzes. Durch einen Umbau kann eine Zivilwaffe auch nicht zur Kriegswaffe werden, höchstens zum verbotenen Gegenstand. Die Kriegswaffeneigenschaft ergibt sich aus der Bestimmung der Waffe.


                  Es geht hier aber darum, dass eine Kleinkaliberwaffe wie eine Kriegswaffe aussieht und ob sie deswegen von schiesssportlicher Nutzung ausgenommen ist.


                  Was also zur Diskussion steht, ist die Frage, ab wann eine Waffe den Anschein einer Kriegswaffe weckt.
                  Wenn ein Anscheinsmerkmal (siehe die recht gute Auflistung von HCC) vorhanden ist?
                  Wenn zwei, drei, mehrere Anscheinsmerkmale vorliegen**?
                  Wenn eine Waffe äusserlich typidentisch ist?
                  Letzteres sagt die neue Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz und damit wäre der derzeitigen Auslegung, die scheinbar in Berlin gelebt wird, ein Riegel vorgeschrieben.

                  Die hier diskutierte Waffe besitzt zwar mehrere Anscheinsmerkmale, typidentisch mit irgendeiner existierenden Kriegswaffe ist sie aber auf keinen Fall.

                  Dennoch: Abschliessende Gewissheit kann nur eine rechtliche Bewertung durch die dafür für zuständig erklärte Stelle geschaffen werden - und das ist das BKA. Dass die immer richtig liegen, ist allerdings auch nicht der Fall... Traurig, aber wahr.


                  *wie gesagt, nur die Nutzung wird durch den Gesetzeslaut untersagt und damit indirekt auch der Erwerb als komplette Waffe mehr oder minder unmöglich gemacht, der Besitz wird dabei aber nicht verboten, denn durch einen Zusammenbau einer zugelassenen Waffe mit einem freien Waffenteil oder einem bedürfnisfrei erwerbbaren Wechselsystem kann man diesen auch (legal) erlangen. Den Fall hat der Gesetzgeber vermutlich einfach übersehen, die nachgeschobene Anscheinsregelung war ja auch mehr als halbbacken und zielte auf ganz andere Waffen ab. Ein Passus bezüglich Zentralfeuer würde das Ganze entzerren und die Allgemeinheit wäre nicht mehr oder weniger gefährdet...

                  **wie hier der Fall
                  Zuletzt geändert von Fox; 27.03.2012, 17:34.

                  Kommentar


                    #39
                    Ja, ja... alles Traurig aber Wahr!!!

                    Habe mich jetzt letzten Endes für einen "normalen" Schaft von ProMag entschieden. Der wird daher wahrscheinlich das Rennen machen.

                    We have a huge selection of after market firearm stocks, magazines and accessories all made in our facility in Arizona.


                    Der wird ja wohl erlaubt sein... oder etwa auch nicht!?

                    Kommentar


                      #40
                      Ihr seid echt nicht zu beneiden mit euren Waffengesetzen

                      Kommentar


                        #41
                        Weiß hier zufällig jemand ob der Schubschaft beim Tapco austauschbar ist?
                        Ich meine damit, ob ich einen anderen AR-15 Schaft dran pappen kann oder ob das rein mechanisch gar nicht passt. Konnte im Netzt nichts dazu finden.
                        Vielen Dank im Voraus.

                        Kommentar


                          #42
                          Zitat von pieters81 Beitrag anzeigen
                          Weiß hier zufällig jemand ob der Schubschaft beim Tapco austauschbar ist?
                          Ja, falls Du den Intrafuse meinst. Ich hatte den originalen mal gegen einen von Magpul getauscht. Mittlerweile ist er (mit einigen Modifikationen) wieder dran.

                          Kommentar


                            #43
                            Danke für die Info.

                            Hatte zwischenzeitlich mal die Info von einem Händler der den Intrafuse vertreibt eingeholt. Er meinte, dass die "Commercial" Varianten der AR-15 Schäfte passen, andere aber nicht.

                            Kommentar


                              #44
                              Zitat von pieters81 Beitrag anzeigen
                              Danke für die Info.

                              Hatte zwischenzeitlich mal die Info von einem Händler der den Intrafuse vertreibt eingeholt. Er meinte, dass die "Commercial" Varianten der AR-15 Schäfte passen, andere aber nicht.
                              Kann gut sein. Ich habe es extra noch einmal ausprobiert. Alle meine 4 verschiedenen Schubschäfte (vom OA, Magpul, Tapco und 2 No-Name) passen. Ob die alle commercial-Abmessungen haben -keine Ahnung.

                              Kommentar


                                #45
                                Coole Sache...

                                Passt da dann eigentlich auch ein AR Festschaft dran?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X