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Wie vorgehen als Freier Schütze

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    Wie vorgehen als Freier Schütze

    Hallo Sportfreunde,
    ich bin kein Freund von Vereinen (sorry, will keinem auf den Schlips treten) und würde gerne berufsbedingt meine Waffensachkunde erweitern und privat Combat Übungen schießen. Und irgendwann eine eigene Waffe auf WBK bekommen.
    Dass dies ohne Verein geht, dürfte theoretisch funktionieren.
    Ich habe hier ein Schiessstand in der Nähe wo ich Privatstunden nehmen kann (mein Ziel 2 mal im Monat), Waffensachkunde Paragraphen 7 WaffenG kann ich dort auch an einem Wochenende machen und in einen Dachverband kann ich auch eintreten. Meinem Ordnungsamt müsste ich dann meine Schiessleistung (Schiessbuch) vorlegen.
    Sehe ich das alles so richtig? Freue mich über Tipps, von erfahrenen (ggf. freien) Sportschützen. Eine Waffe schnell zu bekommen, ist sicher nicht mein primäres Ziel, habe da meine Achtung vor einer Schusswaffe.
    Freue mich über Beiträge.

    #2
    Abgesehen davon, dass Dir als Privatperson/Zivilist jegliches Combattraining verboten ist, hat sich nach dem aktuellen WaffG auch die Möglichkeit, als freier Schütze zu agieren, eher verunmöglicht.

    siehe hierzu: Waffengesetz (WaffG)
    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen


    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
    (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
    2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
    Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
    (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.
    (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.



    Die theoretische Vereinsfreiheit nach dem GG wird hiermit bezogen auf den Sonderfall ausgehebelt.Der Verband orientiert sich in der Regel nach den Bescheinigungnen, die ein Vereinsvorstand dem Antragsteller ausstellt.
    Z.B. das regelmäßige Training ohne übergeordnete Kontrolle durch den Verein nachzuweisen, dürfte mehr als schwierig sein. Da der Gesetzgeber viele der Kontroll- u. Nachweisaufgaben auf die Vereinsvorstaände abgewälzt hat, bist Du wohl oder übel auf den Beitritt zu einem SV angewiesen.

    Auf Alternativen neugierig grüßt
    der Gunner
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Danke für die ausführliche Antwort. Ich denke man findet auch einen Verein in Frankfurt der ohne Vereinsmeierei auskommt. Trachten, Stadtfeste etc. am Zapfhahn stehen sind nicht meine Welt.

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        #4
        Die Vereinsmeierei inklusive Trachten ist ja eher im Bereich der DSB Vereine zu finden. Mein Tip: kontaktiere den Landesverband 6 vom BDS und suche darüber passende Vereine in & um Frankfurt oder alternativ eine dem BDMP angeschlossene SLG.

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          #5
          In einigen Bundesländern kannst du auch Einzelmitglied beim BDS werden und waffenrechtliche Erlaubnisse erwerben. Du kannst dann auch an offiziellen Meisterschaften teilnehmen. Für den Nachweis musst du dann ein Schießbuch führen und entsprechend auf dem Stand wo du trainiert hast abstempeln lassen. Aufgrund des Schießbuchs bescheinigt die der Verband dann das Bedürfnis. Allerdings ist dies nicht in allen Bundesländern möglich, frag einfach mal beim BDS nach.
          Verteidigungsschießen ist ohne behördliche Erlaubnis verboten.
          oderint dum metuant

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            #6
            Oder du wirst mitglied bei den "Freien Schützen in Deutschland e.V.
            Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP

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              #7
              Stellen die denn Bedürfnisbescheinigungen aus? Ich meine, die haben noch unter 10000 Mitglieder.

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                #8
                Ja, tun sie. Sind derzeit noch beim BKV angegliedert.
                Die bestätigen dass dann.
                Allerdings ist eine eigene Sportordnung beantragt.
                Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP

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                  #9
                  Na ja, das ist so wohl nicht ganz richtig formuliert. Der FSD ist rechtlich nichts anderes als ein beliebiger sonstiger Schützenverein und darf selbstverständlich keine Bedürfnisbescheinigungen erteilen. Sie sind Mitglied im BKV, tatsächlich prüfen sie letztlich nur die Bedürfnisanträge
                  und leiten sie
                  dorthin weiter und dieser erteilt dann die Bescheinigung. Also nichts anderes wie bei jedem BDS/DSB/BDMP/DSU etc. Verein.

                  Unterschiede liegen aber eben in der Organisation. Der "normale" Verein stellt Schiesszeiten und -stände zur Verfügung (eigene oder angemietete) und kann daher einfach die sportliche Tätigkeit und Vorhandensein geeigneter Schiessstätten bestätigen gegenüber dem Verband. Als "Freier Schütze" bin ich nicht an vorgegebene Schiesstermine gebunden, muss mich aber eben selber um Schiessmöglichkeiten kümmern und jederzeit Nachweise darüber führen können.

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