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der betreffende war anwalt und konnte lupenrein beweisen das der "umschalter" niemals in seiner vorhandenen glock verbaut wurde! mussten alles zurückgeben und schadenersatz leisten!
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Was mir da durch den Kopp ging, war der Fall mit dem Glock-Umschalter. Stand auch in der VISIER. Der gute Mann hatte das Teil gekauft, aber nicht eingebaut. Dann bekam er trotzdem Besuch, der wohl nicht warten wollte, bis ihm ordnungsgemäß geöffnet wurde. Beim öffnen der Tür durch den Besuch mittels eines "Türengeneralschlüssels" entstand wohl auch noch erheblicher Sachschaden.
MW nahmen die alles mit und es kam zum Prozeß, aber wie der ausging, weiß ich nicht mehr.
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Dazu würde man noch den Vollauto-Verschlussträger benötigen. Dann würde das passen....
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@Swisswaffen:
genau darauf zielte mein Beitrag ab,
bei uns kann es ruhig legal sein,
die Staatsgewalt schaut in solchen Fällen gerne mal unverhofft vorbei, um zu überprüfen ob Du tatsächlich artig bist.
Einerseits halten sie gesetzlich schärfere Regelungen anscheinend nicht für nötig, trauen ihren Bürgern andererseits aber nicht wirklich über den Weg.
Aber wer versteht schon Politik !?!?
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Dazu würde man noch den Vollauto-Verschlussträger benötigen. Dann würde das passen. Den kriegt man aber in Deutschland leider auch ganz legal, weil nur der Verschlusskopf "böse" ist.
Seltsam, dass in Deutschland so etwas erhältlich ist. In der Schweiz fallen alle "besonders konstruierten Teil" von Vollautomaten unter die Gesetzgebung von Vollautomaten.
Gleiches gilt übrigens für die "M2-Sätze", mittels welchen ein .30 M1 Carbine in einen Vollautomaten umgebaut werden kann: in Deutschland sind diese als Teile oder als Satz frei erhältlich.
Ab und an versucht so ein Schlumpf die Teile aus Deutschland in die Schweiz zu importieren und hängt sie dann unter seine AR15 (oder seinen .30 M1). Beim daraus resultierenden Besuch wird er dann von dem belastenden Material sowie allem anderen, mit Waffen in Verbindung stehendem, Material befreit. Auch wenn er dies legal erworben hat.....
Also für die Schweizer: FINGER WEG von solchen Dingen!!!
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Auf jeden Fall bietet das Teil eine Menge Freizeitspaß:
Wenn Du so etwas als legaler Besitzer eines M16-Klones ersteigerst, bekommst Du bald amüsanten Besuch!
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Ist ja kein wesentliches Waffenteil. Daher darfst du das schon haben. Nur halt nicht einbauen. Soweit ich weiss sind die Halbautomaten aber auch dahingehend geändert, das man da nicht einfach das orig. VA-Griffstück dran bauen kann.
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Moin moin Kollegen,
darf man denn sowas
besitzen ? Oder anbieten, wenn mans besitzt ? Oder gar verkaufen ? Und der Verkäufer ? Macht der sich nicht strafbar ?
Da war doch mal was mit nem Glock Vollauto Bauteil .........
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Der Höchstbietende wird als "inaktiver Benutzer" gelistet. Ein Spassbieter, wie so oft.
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Das ist nur primitive Werbung a la niedrigster Spam!
Mit nur einem kleinen bisschen Rückgrat hätte er geschrieben: "Ich habe da was interessantes auf egun eingestellt."
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Imho sind Schnittmodelle doch aktuell eh unklar wie einzuordnen da die Änderungen nicht den Deko Vorschriften entsprechen?
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Möchtest Du Kunden locken oder was möchtest Du uns sagen ?
Mike
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Mauser P 08 Werks-Schnittmodell
Habe in Egun was interessantes gesehen. Artikel-ID: 5738313
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Was wollt ihr im Bunker ?
[QUOTE=Michael;135866]Sicherer Schlafplatz .
Ihr werdet noch oberirdisch dringend gebraucht !!!
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