SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Interessantes bei Egun

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Melanie_Daniels
    antwortet
    ... leider nicht ganz vollständig. Das (abschraubbare) vordere Ende fehlt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Götterbote
    antwortet
    Hier mal eine englische Fechtmuskete:

    Einen Kommentar schreiben:


  • Loki
    antwortet
    Lt. Hüsken getragen ca. 380 Euro, allerdings mit abgebrochener Klinge?
    Für mich keine 150 Öcken wert, aber das ist ja relativ.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Spieler 8
    antwortet
    Ist der Preis relaistisch für ein Kappmesser?: http://www.egun.at/market/item.php?id=3220673

    Einen Kommentar schreiben:


  • Spieler 8
    antwortet

    Einen Kommentar schreiben:


  • Hetzenauer
    antwortet
    OK, was Du schriebst macht für mich Sinn.
    Dieser Anscheinsparagraph durch die Hintertür ist wirklich ein GRAUS.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gunner
    antwortet
    Nun, ich habs nachgelesen, es wird tatsächlich nicht nach Waffenart unterschieden,
    und ob die Waffe eingetragen WAR oder nicht interessiert dann nicht, wenn man Dir resp. dem Käufer den Erwerb einer nach neuem Recht nicht zugelassenen Waffe nachweist.
    Denke paralell dazu etwa an den Besitz ehemals völlig legaler Repetierflinten mit nun eindeutig zu kurzem Lauf. Hat es bisher niemand bemerkt, kommst Du nach dem Kauf einer derartigen Flinte HEUTE in Teufels Küche, Altbesitz hin oder her...
    Fag Kessel mal, was ich von der Kompetenz diverser Sachbearbeiter und der Eigenverantwortung der Waffenkäufer denke...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Hetzenauer
    antwortet
    Wenn Du einen Voreintrag auf "Pistole 9mm" hast und er eine (wenn auch interessant gebaute...) "Pistole 9mm" verkauft...wo ist das Problem ?

    Ich bin mir bei Michis Aussage bzgl §6 allerdings nicht so GANZ sicher (KW), aber der Ehrlichkeit halber auch grade zu faul zum suchen....

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gunner
    antwortet
    Zitat von Hetzenauer Beitrag anzeigen
    Ich werfe einfach mal das Wort "Altbesitz" in den Raum...
    Und ich werfe das Wort "HÄ?" in den Raum.

    Was hat Altbesitz mit der EWB des Käufers zu tun????

    Einen Kommentar schreiben:


  • AdventureQ
    antwortet
    Servus !

    Und ich werf da mal das Wort "Waffensachverständiger" in den Raum...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Hetzenauer
    antwortet
    Zitat von Feindsender Beitrag anzeigen
    Ob nun HK94k hin oder HK94k her, interessant ist das Ding alle mal. Wenn man seinen Auktionstext genauer ließt stellt man auch fest das diese Waffe von jedem Berechtigten erworben werden darf. Da bleiben dann wohl nur noch Inhaber einer roten WBK mit passenden Sammelthema und Waffenhändler über, bei Jagdscheininhaber bin ich mir nicht ganz sicher.
    Ich werfe einfach mal das Wort "Altbesitz" in den Raum...

    Einen Kommentar schreiben:


  • AdventureQ
    antwortet
    Servus!

    Bei entsprechender WBK ist es kein Problem.

    Und die Disziplin ist doch wirklich klar:

    James Bond Doppelpistole Modell Mr. Q

    Einen Kommentar schreiben:


  • MrSheepy
    antwortet
    Das Bedürfniss hat noch einen weiteren Haken... Welche Diziplin wollt Ihr denn damit schiessen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • wozzi
    antwortet
    Ich sehe da eventuelle Probleme. Es wird zu 99% als zwei Waffen betrachtet. Es gehen also 2 Plätze drauf. Interessant wird auch, ob man so ohne weiteres 2 (!) Bedürfnisse auf identische Waffen bekommt... Nimmt man es aber auf die rote, so dürfte es keine Probleme geben, oder sehe ich das falsch?

    Einen Kommentar schreiben:


  • AdventureQ
    antwortet
    Servus !

    Das Ding hier:



    juckt mich gewaltig...

    Mal schaun, ob ich es am Samstag "mein Eigen" nennen darf

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X