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Kurzwaffe und Munition zusammen???

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    #16
    Der DSB ist nicht der Gesetzgeber, das ist richtig, dennoch ist er der größte deutsche Schießsportverband und sicherlich nicht dafür bekannt, besonders leichtsinnige Ratschläge an seine Mitglieder zu geben. Im Übrigen bleibt es ja jeden Schützen unbenommen, seine Waffen und Munition sicherer zu transportieren, als es das Gesetz vorschreibt. Auch ich tue dies, wie ich bereits geschrieben hatte. Dennoch sollte man die gesetzlich geforderten Bestimmungen genau kennen und nicht irgendetwas hinein interpretieren. Dies erlebe ich nämlich viel zu oft bei meinen Schießstandbesuchen in diversen Vereinen.


    Man muss das Gesetz nur genau lesen, im §12 heißt es:

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


    Link dazu:




    Weiter muss man die Begriffbestimmungen in der Anlage 1 des Gesetzes lesen:



    12.
    ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;



    13.
    ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.



    Link dazu:




    Hier gibt es nichts zu interpretieren, es gilt ausschließlich „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“, mehr muss man nicht beachten um dem Gesetz Genüge zu tun. Nirgendwo steht, dass Waffe und Munition räumlich voneinander getrennt sein müssen. Die Munition darf eben nicht in der Waffe sein, das ist der einzige Punkt, den man in Bezug auf den Transport von Munition einhalten muss.


    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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      #17
      Wenn man nur den Gesetzestext liest, kann man Michaels Meinung durchaus vertreten. Aber woher kommen dann diese ganzen wiedersprüchlichen anderen Ansichten? Würde mich mal interessieren, da wird man doch total verwirrt.
      Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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        #18
        Mir geht es auch so mit Verwirrung.
        Die einen legen es so aus, die anderen so.
        Eine entladene Waffe, in einem abgesperrten Blechkoffer oder Munkiste, in der auch die Munition liegt, ist auch nicht zugriffsbereit.
        Sogar ein Rechtsanwalt aus unserem Schützenverein handhabt dies so. Er hat Kurzwaffe und Munition in einer US Munitionskiste, gesichert mit einem Zahlenschloss.
        Der sollte es ja wissen. Muss den mal fragen wie er das so hält und das WaffG auslegt in diesem Punkt.
        Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
        Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
        Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
        dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
        (Theodor Körner 1791-1813)

        DIE GRÜNEN NEIN DANKE
        Direkte Demokratie
        Ich bin Tolerant

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          #19
          Moin

          Verwirrt wäre ich nicht.
          Meiner Auffassung nach hat Michael aka Firestarter durchaus recht.
          Bernhard handhabt es wie ich und viele meiner Bekannten.
          Wer meine Waffe klaut, der braucht die Mun. nicht zu haben.(ausgeschrieben: PUNKT)

          Das sollte ein wesentlicher Bestandteil der Handlungsweise sein, und das Denkergebnis spricht klar dafür.

          Wenn ich in meinem Kurzwaffenschrank die eine oder andere Langwaffenpatrone habe, und umgekehrt, dann geht das für mich auf.

          Was Rechtsanwälte tun oder denken interessiert mich dabei am Rande.
          Ich kenne erfahrene Jäger, dabei sind auch Anwälte, die ihre Schrotmunition auf den Lüftungsschlitzen vor der Windschutzscheibe liegen haben. Bin mit aber trotzdem sicher, daß das der falsche Weg ist.

          Meine Erfahrung lehrt mich auch, Waffen und Mun nicht gemeinsam erscheinen zu lassen. Polizisten kann das bei Kontrollen verwirren. Unser ehemaliger Sachbearbeiter hat mal eine Tresoranlage in Augenschein genommen. Als er Hülsen zum Wiederladen im Regal sah, verlangte er, diese auch wegzuschließen. Es dauerte eine Weile ihm zu erklären, daß man damit alleine nicht schießen kann.

          Da ich in der Öffentlichkeit sehr oft mit Außerirdischen oder deren Verwandschaft zu tun habe, verstehe ich wohl, daß man selbstbewust auftreten sollte, aber auch deren Reflexe nicht herauszufordern ist genauso wichtig.

          Ich wurde schon kontrolliert, in Darmstadt war Haschdemo, und ich mit Motorrad und Revolver unterwegs.
          Die Beamten bekamen den Sachverhalt erklärt, ich händigte ihnen die nötiger Schlüssel aus, und sie haben die Kiste mit der Waffe selbst bespielt.
          Dabei hat die Mun im Rucksack nicht interessiert. Darauf kamen wir im Nachhinein zu sprechen, als sie mich sondiert und für sauber befunden hatten.

          stefan
          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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            #20
            Sicher. Was Rechtsverdreher tun ist mir auch egal.
            Es sit nur einer, der sich immer hervortut wenn es ein Thema zum WaffG gibt. Ein "Allwissender" so zu sagen :-)
            Deswegen interessiert mich, was er darüber denkt und wie er seine Transportart auslegt.
            Ich jedenfalls trenne Waffe und Mun in separaten Behältnissen mit Zahlenschloss und fertig ist die Laube.
            Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
            Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
            Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
            dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
            (Theodor Körner 1791-1813)

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              #21
              Moin

              Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
              Sicher. Was Rechtsverdreher tun ist mir auch egal.
              Es sit nur einer, der sich immer hervortut wenn es ein Thema zum WaffG gibt. Ein "Allwissender" so zu sagen :-)
              .................................................. .....

              Das wäre für mich Grund genug, mich nicht für seine Ausführungen zu interessieren.
              Ich bin ein ausgesprochener Freund von Leuten, die immer alles wissen, und wenn es so weit ist garantiert noch eine Lösung präsentieren.

              Das beste Beispiel erleben wir gerade mit unserem Spaßminister im Bundestag, ist der nicht auch Anwalt.? Doch, er hat garantiert in Oxford studiert, weiß alles, und hat noch mal so nebenbei eine schlüssige Lösung parat, die außer ihm keiner versteht.

              Entschuldigt bitte das OT, hatte einen spaßreduzierten Tag.

              BTT: zur sicheren Aufbewahrung und zum Transport scheinen wir ja nun erwachsen genug, und machen es zukünftig, wie auch in der Vergangenheit richtig.

              stefan
              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                #22
                Jetzt muss ich mal eine Frage in diese höchst interessante Diskussion einwerfen.

                Muss Muniton in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden oder reicht es wenn man sein Päckchen Munition im stinknormalen Rucksack hat?


                Gruß David

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                  #23
                  Zitat von David Beitrag anzeigen
                  Jetzt muss ich mal in diese höchst interessante Diskussion eine Frage einwerfen.

                  Muss Muniton in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden oder reicht es wenn man sein Päckchen Munition im stinknormalem Rucksack hat?


                  Gruß David
                  Hallo David

                  Das Waffengesetz ist nicht meine Strecke, ich verfolge lediglich die Jungjägerausbildung in Darmstadt.
                  Dort lehrt man den Leuten den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und Zubehör.
                  Prinzipiell geht man nach der letzen Waffenrechtsreform davon aus, daß Waffen und Mun gleichzubehandeln sind.

                  Ein Schlösschen mehr und gut ist.

                  Only my few cents.

                  stefan
                  Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                    #24
                    Hallo David,

                    als Waffenbisitzer bist Du grundsätzlich verpflichtet dafür zu sorgen, daß Waffen und Munition nicht abhanden kommen.

                    Genauso wie hierfür zuhause ein verschlossenen Behältnis gefordert wird sehe ich keinen Grund, warum dies beim Transport andern geregelt sein sollte.

                    Stichwort: Schutz vor Diebstahl bzw. allzuschneller Zugriff.

                    Ein mehr an Sicherheit ist grundsätzlich die bessere Lösung.

                    Gruß,

                    Bernhard

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                      #25
                      Die Frage kam daher weil ich es in der Vergangenheit schon so und so gesehen habe.

                      Gruß David

                      Kommentar


                        #26
                        mann habt ihrs kompliziert in deutschland. zum glück kann ich mir hier in der schweiz noch das stgw auf den rücken schwingen und abdüsen. Darf nur nicht geladen oder munition im magazin sein.
                        StGB § 328 Absatz 2: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht

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                          #27
                          Ja. Kompliziert und gängelnd ist das hier.
                          Aber wenigstens dürfen wir noch Waffen haben. Wer weiss wie lange noch.
                          Lieber mache ichs so wie vorgegeben, als dass sie mir alles nehmen wegen einem Transportvergehen. Früher oder später wird eh alles dem EU "Recht" angepasst. Was dann kommt steht in den Sternen. Da habe ich eher ein ungutes Gefühl. Bei Euch drüben wird es ja langsam auch immer mehr mit Vorschriften und WES und so Zeug. Kannst drauf wetten, dass sie bei Euch auch bald mit einem Bedürfnis daher kommen.
                          Das ist eine Europaweites Geschwür die EU. Es läuft doch eh nur alles auf Entwaffnung des Bürgers raus. Je mehr die Politik Mist baut und dadurch Volkes Unzufriedenheit schürt, um so mehr muss sie sich vor dem Bürger mit Waffen fürchten. Also tut man langsam und Schritt für Schritt alles, damit es einem vergeht oder so erschwert wird, dass man keine Waffen mehr haben will. Die Sache hat System.
                          Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
                          Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
                          Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
                          dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
                          (Theodor Körner 1791-1813)

                          DIE GRÜNEN NEIN DANKE
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                            #28
                            Zum Transport der Munition steht nichts im Gesetzestext! Hier würde, rein Theorethisch, Olafs Jutebeutel ausreichen. ICH möchte das aber nicht dem 58 Jahre alten Streifenpolizisten erklären, der mich in der allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten hat... Und Ausserdem -> Safty first!

                            Wenn ich zum Langwaffenschiessen fahre, habe ich die Patronen auch immer "nur" in meinem alten BW Rucksack. Wenns zum KW Schiessen geht, sind die Patronen immer mit in der Tasche eingeschlossen.

                            Ich werde mir aber in nicht allzuferner Zukunft noch eine AmmoCan oder vergleichbares besorgen. Das hat aber mehr einen praktischen Hintergrund... Und wenn mir jemand meine Tasche mit der Waffe stiehlt, ist die 50er Schachtel Munition darin so ziehmlich das letzte um das ich mir dann grad sorgen mach!
                            Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                            Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                              #29
                              Mal im Internet eine Antwort von der Polizeibehörde gefunden.

                              Ich kann mir selbst Antwort geben, da ich mich an die gewendet habe, diees wissen müssen: die POLIZEI

                              Sehr geehrter Herr Grabenauer,

                              bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, daß es gem. §12/III Nr. 2 Waffengesetz beim rechtmäßigen Transport von Waffen und Munition
                              entscheidend ist, daß die Waffen sich n i c h t in einem schußbereiten Zustand und nicht zugriffsbereit im Fahrzeug befinden .

                              Nicht schußbereit heißt, daß sich in der Waffe (Patronenlager, Trommel oder im eingeführten oder fest eingebauten Magazin) keine Munition befinden darf. Nicht zugriffsbereit ist die Waffe, wenn sie sich nicht im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fahrers bzw. eines Pkw-Insassen befindet. Diese Bedingung ist bei einer im verschlossenen Kofferraum untergebrachten Waffe eindeutig erfüllt.

                              Als ordnungsgemäß sind alle drei von Ihnen angeführten
                              Transport-Alternativen zulässig. Um bei polizeilichen Kontrollen
                              Mißverständnisse zu vermeiden empfehle ich Ihnen, die Waffe in einem
                              verschlossenen Koffer und die Munition in einem separaten verschlossenen Behältnis, das im Behältnis mit der Waffe untergebracht ist, zu wählen.

                              Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft ausreichend geholfen zu haben und stehe jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

                              Mit freundlichen Grüßen

                              xxxxx
                              Polizeihauptkommissar
                              Polizeiinspektion Miltenberg
                              Somit sind alle hier diskutierten Punkte zulässig. Was Firestarter am Anfang geschrieben hat entspricht dem Gesetz. Was die Polizei hier geantwortet hat der Praxis.

                              Fazit:
                              Lieber etwas zu viel des Guten tun, als hier leichtfertig seine Zuverlässigkeit auf's Spiel setzen.
                              Die die Ihre Schwerter zu Pflugscharen machten, arbeiten nun für die die Ihre Schwerter behielten!

                              I Like Guns!
                              and
                              I'll give up my gun. When politicians don't lie!

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