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Zitat von marcel Beitrag anzeigenHallo zusammen,
Hab mal ne Frage:
Wie kann ich aus ner GP11 eine Dekopatrone machen ohne dass ich spezialwerkzeug habe?
grussSuche militärische Exerzierpatronen bis Kaliber 30mm.
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Ich kenne die Schweizer Gesetzgebung zu dem Thema nicht, aber um die Patrone Zerstörungsfrei zu delaborieren brauchst Du einen Entladehammer. Damit kannst Du das Geschoss aus der Hülse "schlagen", das Zündhütchen bleibt aber aktiv...
Am besten Heiss delaborieren und ein Geschoss kaufenVerbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!
Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.
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@marcel:
wieso so umständlich?
kauf Dir doch einfach eine Manipulier Patrone des gewünschten Kalibers (Mani Pat GP11) gibts für GP11, GP90, und PP41"The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
Zitat von KerkermeisterAber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.
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Zitat von MG42Freund Beitrag anzeigenFrage am Rande: Wie ist es hierzulande wenn man eine entladene Patronenhülse mit intaktem Zündhütchen hat und sich darauf ein Geschoss befindet? Soweit ich weis sind Zündhütchen ja frei.
Gruß David
Also Vorsicht, auch im Sinne des Gesetzes!No place for second best!
(Accuracy international)
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Gegenfrage: Wie macht man dem Hausbesuch am besten klar das es sich um eine Dekopatrone handelt? Dann lieber nur abgeschlagene Zündhütchen verwenden oder Kunststoffeinsätze. Bei einer größeren Sammlung Dekopatronen kann es schon mühsam werden wenn man die alle "delaborieren" will.Don't eat yellow snow!!!
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Diese "intakten" Zündhütchen sind zwar nicht abgeschlagen, aber mittels Öl o.ä. chemisch unbrauchbar gemacht worden. Da man solche Patronen von der Optik her nicht von scharfen unterscheiden kann, ist deshalb oft ein kl. Metallkügelchen in der leeren Patrone enthalten, damit man den Unterschied bemerkt.Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
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Gast
Intakte Hülse mit Zh und Geschoss drauf ist legal. Besser aber ne Kugel oder so rein das es eindeutig ist. Sonst werden dei eingesammelt und bekommt ihr die alle einzeln mit dem Delab-Hammer entladen wieder bei Hausbesuch! Ich musste deshalb fast 1600 Geschosse neu setzen und zuordnen
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Zitat von marcelund mit einer richtigen patrone gemacht sehen sie besser aus
zum "zeigen" hab ich div. Munition aufgestellt. Da ist auch nix delaboriert
wozu auch
wenn ich jemandem die Funktion erklären will nehme ich natürlich nur eine Manipulier-Patrone und nichts anderes!
wieso sollte ich mir also den Aufwand machen, eine "Deko" zu bauen
wenn doch dann noch die Gefahr des scharfen Zündhütchens besteht
grauwolf hat ja gut beschrieben, was passiert, wenn man das
unvorsichtigerweise mal abschlägt..."The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
Zitat von KerkermeisterAber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.
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@MG42Freund: Ich meine mal gelesen zu haben, dass man die Zündhütchen einfach eine Weile in etwas Öl einlegt. Die in den Zündhütchen enthaltenen Chemikalien würden sich dann im Öl zum Teil auflösen. Dadurch kann das Zündhütchen nicht mehr gebraucht werden. Hier gibt's übrigens einen interesanten Test dazu, der geht zwar in eine andere Richtung, aber den "Zündhütchen-in-Öl-Test" hat er auch gemacht (http://www.theboxotruth.com/docs/bot39.htm).
Ich habe noch einige ältere Dekomumpeln, bei denen sogar noch die Hülse angebohrt war. Bei meinen neueren sind dagegen sogar die Zündhütchen noch optisch in Ordnung, nur eben unbrauchbar gemacht. Das Metallkügelchen für ordentliches Geklimper haben diese neuren dann aber fast alle.
Gruß
ThomasWer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
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In Deutschland besteht "Munition" im Sinne des WaffG aus einer HÜLSE, die TREIBLADUNG, ZÜNDSATZ und ein GESCHOSS enthält.
Fehlt eine Komponente, fällt der Rest nicht mehr unter das WaffG, wohl aber unter das SprenG, wenn mann loses Pulver oder Zündhütchen mit großer Menge "Explosiver Bruttomasse" besitzt (z.B. Ari-Zünder, die dann auch unter KWKG fallen können).
Auf Handfeurwaffen"dekomunition" beschränkt bedeutet dies, daß man in der Tat eine pulverlose Patrone mit intaktem Zündhütchen besitzen darf.
Eine Vorschrift zur Kenntlichmachung gibt es nicht, obwohl die Polizeien in der Regel davon ausgehen, daß die Hülsen angebohrt seien sollten.
Für meine Sachkundelehrgänge entferne ich das Pulver, deaktiviere das ZH mit Sprühöl und gebe eine alte Schrotkugel in die Hülse, damit sie schön klappert und ich nicht in Erklärungsnotstand komme.
Zum Umgang bei der Waffenausbildung benutze ich nur "Dekos" mit vorher abgeschlagenem ZH, sicher ist sicher !
GunnySie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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